Ab 1991 bis zum Jahr 2010 werden die Ergebnisse des Mikrozensus unter Verwendung von fortgeschriebenen Ergebnissen auf Basis der Volkszählung 1987 und der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990 hochgerechnet. Ab dem Jahr 2011 verwendet der Mikrozensus die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 als Hochrechnungsrahmen. Daher ist ein Vergleich zwischen diesen beiden Zeiträumen nicht möglich. Eine vergleichbare Zeitreihe bieten die Sonderreihen der Fachserie 1, Reihe 2.2, Bevölkerung mit Migrationshintergrund von 2005 bis 2010.
Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus auf eine neue Grundlage umgestellt. Damit basiert die Stichprobe erstmalig auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.
Auch durch methodische Besonderheiten der Berichtsjahre 2017 und 2020 ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse in der Zeitreihe teilweise eingeschränkt.
Das im Jahr 2016 geänderte Mikrozensusgesetz führt zu inhaltlichen Änderungen bei der Erhebung und Aufbereitung im Themenbereich "Migration", die sich auf die Darstellung der Sachverhalte zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund auswirken. Ab dem Berichtsjahr 2017 gibt es im Mikrozensus neue Merkmale zum Themengebiet "Migration", die teilweise Auswirkung auf die Ermittlung des Migrationshintergrunds einer Person haben:
- Die Frage zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurde um die Antwortmöglichkeit "durch Adoption durch einen deutschen Elternteil" ergänzt.
- Befragte, die nach Deutschland zugewandert sind, werden nach dem Hauptgrund für ihre Zuwanderung gefragt (Migrationsmotive).
- Es wird die im Haushalt vorwiegend gesprochene Sprache erhoben.
- Es liegen Angaben zum Geburtsstaat der Befragten und deren Eltern vor. Die Angaben zum Geburtsstaat der Befragten werden unter anderem dazu verwendet, ihren Migrationsstatus zu bestimmen und die anderen dabei einfließenden Angaben zu überprüfen. Damit werden (Spät-)Aussiedlerinnen/Aussiedler genauer erfasst.
- Es werden Angaben zur Zuwanderung, Geburtsland und Einbürgerung der nicht mehr im Haushalt lebenden Eltern von Befragten, die mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind, erhoben. Dadurch können ab 2017 in jedem Jahr die Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn identifiziert werden. Zuvor lagen diese Informationen nur im Abstand von vier Jahren vor - 2005, 2009 und 2013.
In den Jahren 2005, 2009 und 2013 wurden die Angaben von nicht im Haushalt lebenden Eltern nur dann erhoben, wenn zuvor die Frage bejaht wurde, der entsprechende Elternteil sei "seit 1960 nach Deutschland zugezogen". Diese Vorbedingung entfällt ab dem Berichtsjahr 2017. Dadurch sind die Daten ab 2017 nur eingeschränkt mit denen aus 2005, 2009 und 2013 vergleichbar. Die neuen Daten legen vielmehr nahe, dass es vor 1950 eine zahlenmäßig größere Zuwanderung von Menschen mit deutschen Wurzeln gab, die sich - unter Anwendung der Regeln zum Migrationshintergrund im Mikrozensus - auf den Migrationsstatus ihrer als Deutsche geborenen Nachkommen auswirkt. Für diese Daten gibt es keine Vergleichswerte aus den Mikrozensusdaten vor 2017.
Deshalb wurde entschieden, dass diese Daten bei der jährlichen Datenaufbereitung im Rahmen der Fachserie 1, Reihe 2.2, Bevölkerung mit Migrationshintergrund auch künftig unberücksichtigt bleiben. Dies wird dadurch erreicht, dass für alle Personen, die angeben als (Spät-)Aussiedlerin/Aussiedler vor 1950 nach Deutschland zugewandert zu sein, mit der Revision der Fachserie 2017 eine zusätzliche Plausibilisierung eingeführt wurde. Diese Personen werden nun als Vertriebene und somit Person ohne Migrationshintergrund kategorisiert. Zudem werden mit deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland Geborene, die angegeben haben, dass ihre Eltern als (Spät-)Aussiedler vor 1950 nach Deutschland zugewandert sind, ebenfalls nicht als Deutsche mit Migrationshintergrund, sondern als Nachkommen von Vertriebenen und somit als Personen ohne Migrationshintergrund kategorisiert.
Eine weitere Änderung des Mikrozensusgesetzes schränkt die Berichterstattung zur Bevölkerung in Einrichtungen deutlich ein: Ab 2017 werden nur noch bei der Bevölkerung in Privathaushalten alle Merkmale erhoben. Für die Bevöl-kerung in Gemeinschaftsunterkünften liegen hingegen nur noch einige ausgewählte Angaben vor (beispielsweise Geschlecht, Alter, Familienstand und die Staatsangehörigkeit in Kategorien), die eine Bestimmung des Migrationshintergrunds nicht mehr zulassen.
Besonderheiten ab dem Mikrozensus 2020
Die Neuregelung des Mikrozensus und die Corona-Pandemie in 2020
Der Mikrozensus ist neu gestaltet worden. Durch die Integration neuer Befragungsbestandteile ergeben sich viele neue Auswertungsmöglichkeiten. Der neugestaltete Mikrozensus ist jedoch auch mit Änderungen verbunden. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe, sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert.
Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisdarstellung werden ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Durch den für die Endergebnisse vorliegenden größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab 2020 werden beschrieben im Aufsatz "Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020", erschienen im Wissenschaftsmagazin "WISTA - Wirtschaft und Statistik, 6/2019".
Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Einzelne technische Herausforderungen setzten sich noch im Erhebungsjahr 2021 fort. Diese führten gemeinsam mit den zum Teil fortdauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erhebungsdurchführung. Zusammengenommen waren die Effekte jedoch deutlich weniger stark als im Jahr 2020 – Auswertungseinschränkungen können gegebenfalls in tiefen fachlichen oder regionalen Gliederungen dennoch auftreten. Die Einschränkungen bei der Erhebungsdurchführung des Mikrozensus aus den Jahren 2020 und 2021 waren im Erhebungsjahr 2022 nicht mehr gegeben. Das heißt, die anfänglichen technischen Schwierigkeiten nach der methodischen Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 sowie die Auswirkungen der Corona-Krise hatten keine nennenswerten Effekte auf den Mikrozensus 2022. In der Tabellendarstellung der Ergebnisse zur Bevölkerung nach Migrationshintergrund wird zudem ab den Endergebnissen des Berichtsjahres 2021 die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten nachgewiesen (Standard insofern nicht anders gekennzeichnet). In Zeitreihendarstellungen ist diese neue Bevölkerungsabgrenzung bereits ab den Daten des Berichtsjahres 2020 umgesetzt. Die Begriffserklärung zur „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ finden Sie im Glossar zum Mikrozensus 2020 (PDF, 549KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm). Aus den beschriebenen Gründen sind die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 aus den beschriebenen Gründen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Besonderheiten Migrationshintergrund ab dem Mikrozensus 2020
Die Zahlen zur Bevölkerung nach Migrationshintergrund aus dem Mikrozensus 2020 sind aus den zuvor beschriebenen Gründen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Dies gilt insbesondere für einige Teilpopulationen, beispielsweise als Deutsche Geborene, Eingebürgerte, die umso stärker schwanken, je kleiner diese sind (zum Beispiel Differenzierung nach Geburtsland). Neben den bereits erläuterten generellen Umstellungen und methodisch technischen Einschränkungen sind Umstellungen in der Erhebung/Frageformulierung sowie in der Methodik der Typisierung des Migrationshintergrundes hierfür ursächlich. Durch die methodische Weiterentwicklung der Typisierung des Migrationshintergrunds werden die mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborenen besser abgebildet. Aufgrund der Besonderheiten des Berichtsjahres 2020 zeigen sich beim Vergleich mit dem Berichtsjahr 2021 ebenfalls in einigen Bereichen, insbesondere bei kleinen Teilpopulationen, größere Schwankungen der Zahlen als allgemein üblich.
Beim Mikrozensus 2022 ist insgesamt zu berücksichtigen, dass sich die verstärkte Zuwanderung im Jahr 2022, vor allem in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, auf die Ergebnisse auswirken kann: Bei der Hochrechnung werden ausgewählte Merkmale des Mikrozensus an Eckwerte der Bevölkerungsfortschreibung angepasst, unter anderem an die Staatsangehörigkeit. Aufgrund des starken Zuzugs wurden 2022 Schutzsuchende aus der Ukraine im Mikrozensus nicht vollständig erfasst. In der laufenden Bevölkerungsfortschreibung werden diese Personengruppen hingegen über die Meldungen der Meldeämter berücksichtigt. Bei der Interpretation der Ergebnisse zur Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit/ nach Migrationshintergrund/ nach Einwanderungsgeschichte sollte deshalb beachtet werden, dass die unterschiedlichen ausländischen Staatsangehörigkeiten/ Geburtsländer (vor allem EU-Drittstaaten) gegebenfalls überschätzt werden und insbesondere die ukrainische Staatsangehörigkeit/ das Geburtsland Ukraine unterschätzt wird. Zudem kann dies auch Effekte auf andere Merkmale des Mikrozensus haben, zum Beispiel auf die Haushaltsstruktur und die Bildungsabschlüsse.