Migration und Integration Hinweise zu methodischen Effekten in der Zeitreihe

Ab 1991 bis zum Jahr 2010 werden die Ergeb­nisse des Mikrozensus unter Verwendung von fort­ge­schriebe­nen Ergebnissen auf Basis der Volksz­ählung 1987 und der Daten des zentralen Ein­wohner­registers der ehe­maligen DDR vom 3. Oktober 1990 hoch­gerechnet. Ab dem Jahr 2011 verwendet der Mikrozensus die Bevöl­kerungs­fort­schreibung auf Basis des Zensus 2011 als Hoch­rechnungs­rahmen. Daher ist ein Vergleich zwischen diesen beiden Zeit­räumen nicht möglich. Eine ver­gleich­bare Zeitreihe bieten die Sonder­reihen der Fachserie 1, Reihe 2.2, Bevölkerung mit Migrations­hinter­grund von 2005 bis 2010.

Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Stich­probe des Mikrozensus auf eine neue Grund­lage umgestellt. Damit basiert die Stichprobe erstmalig auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

Auch durch metho­dische Besonder­heiten der Berichts­jahre 2017 und 2020 ist die Ver­gleich­barkeit der Ergeb­nisse in der Zeitreihe teilweise einge­schränkt.

Das im Jahr 2016 geänderte Mikrozensusgesetz führt zu in­halt­lichen Ände­rungen bei der Erhebung und Aufbe­reitung im Themen­bereich "Migration", die sich auf die Dar­stel­lung der Sach­verhalte zur Bevölkerung mit Migrations­hinter­grund/Einwanderungsgeschichte aus­wirken. Ab dem Berichts­jahr 2017 gibt es im Mikrozensus neue Merkmale zum Themen­gebiet "Migration", die teil­weise Aus­wirkung auf die Er­mitt­lung des Migrations­hinter­grunds beziehungsweise der Einwanderungs­geschichte einer Person haben:

  1. Die Frage zum Erwerb der deut­schen Staats­ange­hörigkeit wurde um die Ant­wort­möglichkeit "durch Adoption durch einen deut­schen Eltern­teil" ergänzt.
  2. Befragte, die nach Deutschland zu­ge­wandert sind, werden nach dem Haupt­grund für ihre Zu­wan­derung gefragt (Migrations­motive).
  3. Es wird die im Haushalt vor­wiegend gesprochene Sprache erhoben.
  4. Es liegen Angaben zum Geburts­staat der Befragten und deren Eltern vor. Die Angaben zum Geburts­staat der Befragten werden unter anderem dazu ver­wendet, ihren Migrations­status zu bestimmen und die anderen dabei ein­fließen­den Angaben zu über­prüfen. Damit werden (Spät-)Aus­siedler­innen/Aus­siedler genauer erfasst. Auch die Ermittlung der Einwanderungs­geschichte ist somit umfassender / präziser geworden.
  5. Es werden Angaben zur Zu­wan­derung, Geburts­land und Ein­bürge­rung der nicht mehr im Haushalt leben­den Eltern von Befragten, die mit deut­scher Staats­ange­hörig­keit geb­oren sind, erhoben. Dadurch können ab 2017 in jedem Jahr die Personen mit Migrations­hinter­grund im weiteren Sinn / Personen mit Einwanderungs­geschichte iden­tifiziert werden. Zuvor lagen diese Infor­matio­nen nur im Abstand von vier Jahren vor - 2005, 2009 und 2013.

In den Jahren 2005, 2009 und 2013 wurden die Angaben von nicht im Haus­halt lebend­en Eltern nur dann erhoben, wenn zuvor die Frage bejaht wurde, der ent­sprechen­de Elternteil sei "seit 1960 nach Deutschland zuge­zogen". Diese Vor­be­dingung entfällt ab dem Berichts­jahr 2017. Dadurch sind die Daten ab 2017 nur ein­ge­schränkt mit denen aus 2005, 2009 und 2013 ver­gleich­bar. Die neuen Daten legen viel­mehr nahe, dass es vor 1950 eine zahlen­mäßig größere Zu­wande­rung von Menschen mit deutschen Wurzeln gab, die sich - unter An­wen­dung der Regeln zum Migrations­hinter­grund im Mikrozensus - auf den Migrations­status ihrer als Deutsche geborenen Nach­kommen auswirkt. Für diese Daten gibt es keine Ver­gleichs­werte aus den Mikrozensus­daten vor 2017.

Deshalb wurde entschieden, dass diese Daten bei der jähr­lichen Daten­aufbe­reitung im Rahmen der Fachserie 1, Reihe 2.2, Bevölkerung mit Migrations­hinter­grund beziehungsweise des Statistischen Berichts zur Bevölkerung nach Migrationshintergrund auch künftig un­be­rück­sichtigt bleiben. Dies wird da­durch erreicht, dass für alle Personen, die an­geben als (Spät-)Aus­siedlerin/Aus­siedler vor 1950 nach Deutschland zu­ge­wandert zu sein, mit der Revision der Fachserie 2017 eine zu­sätz­liche Plau­si­bili­sierung eingeführt wurde. Diese Personen werden nun als Ver­triebene und somit Person ohne Migrations­hinter­grund kate­gorisiert. Zudem werden mit deutscher Staats­an­ge­hörigkeit in Deutschland Geborene, die an­ge­geben haben, dass ihre Eltern als (Spät-)Aus­siedler vor 1950 nach Deutschland zu­ge­wandert sind, eben­falls nicht als Deutsche mit Migrations­hinter­grund, sondern als Nach­kommen von Ver­triebe­nen und somit als Personen ohne Migrations­hinter­grund kate­gorisiert.


Eine weitere Ände­rung des Mikro­zensus­gesetzes schränkt die Bericht­er­stattung zur Bevöl­kerung in Ein­rich­tungen deutlich ein: Ab 2017 werden nur noch bei der Bevöl­kerung in Privat­haus­halten alle Merk­male erhoben. Für die Bevöl-kerung in Gemein­schafts­unter­künften liegen hin­gegen nur noch einige aus­ge­wählte Angaben vor (bei­spiels­weise Geschlecht, Alter, Familien­stand und die Staats­ange­hörig­keit in Kategorien), die eine Bestimmung des Migrations­hinter­grunds nicht mehr zulassen.

Besonderheiten ab dem Mikrozensus 2020


Die Neuregelung des Mikrozensus und die Corona-Pandemie in 2020

Der Mikrozensus ist neu gestaltet worden. Durch die Inte­gration neuer Be­fragungs­bestand­teile ergeben sich viele neue Aus­wertungs­möglich­keiten. Der neu­ge­staltete Mikrozensus ist jedoch auch mit Ände­rungen verbunden. Neben dem Fragen­pro­gramm wurden die Konzeption der Stich­probe, sowie mit der Ein­führung eines Online-Frage­bogens auch die Form der Daten­ge­winnung verändert.

Zur Ver­kürzung des Zeit­raums zwischen Ende des Er­hebungs­jahres und Er­gebnis­darstellung werden ab dem Er­hebungs­jahr 2020 zwei Er­gebnis­arten – Erst- und Endergebnisse – unter­schieden. Sowohl Erst- als auch End­ergeb­nisse beruhen auf voll­ständig aufbe­reite­ten und vali­dierten Daten. Durch den für die End­ergebnisse vor­liegen­den größeren Stich­proben­umfang und die aktu­alisierte Hoch­rechnung können ggf. Ab­weichun­gen gegenüber den Erst­er­gebnissen ent­stehen.

Ausführliche Infor­mationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab 2020 werden beschrieben im Aufsatz "Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020", er­schie­nen im Wissen­schafts­magazin "WISTA - Wirtschaft und Statistik, 6/2019".

Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System auf­gebaut, dessen Ein­führung von tech­nischen Problemen begleitet war. Einzelne technische Heraus­forderungen setzten sich noch im Erhebungs­jahr 2021 fort. Diese führten gemein­sam mit den zum Teil fort­dauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie zu Ein­schränkungen bei der Erhebungs­durchführung. Zusammen­genommen waren die Effekte jedoch deutlich weniger stark als im Jahr 2020 – Auswertungs­ein­schränkungen können ge­gebenen­falls in tiefen fach­lichen oder regionalen Gliede­rungen dennoch auftreten. Die Einschränkungen bei der Erhebungs­durchführung des Mikrozensus aus den Jahren 2020 und 2021 waren im Erhebungsjahr 2022 nicht mehr gegeben. Das heißt, die anfänglichen technischen Schwierig­keiten nach der methodischen Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 sowie die Auswirkungen der Corona-Krise hatten keine nennens­werten Effekte auf den Mikrozensus 2022. In der Tabellen­darstellung der Ergebnisse zur Bevölkerung nach Migrations­hintergrund wird zudem ab den Ender­gebnissen des Berichts­jahres 2021 die Bevölkerung in privaten Hauptwohn­sitzhaus­halten nachge­wiesen (Standard insofern nicht anders gekenn­zeichnet). In Zeit­reihen­darstellungen ist diese neue Bevölkerungs­abgrenzung bereits ab den Daten des Berichts­jahres 2020 umgesetzt. Die Begriffs­erklärung zur „Bevölkerung in Haupt­wohnsitz­haushalten“ finden Sie im Glossar zum Mikrozensus 2024. Aus den beschrie­benen Gründen sind die Ergeb­nisse ab Erhebungs­jahr 2020 Gründen nur einge­schränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Besonderheiten Migrationshintergrund ab dem Mikrozensus 2020

Die Zahlen zur Bevölkerung nach Migrations­hinter­grund aus dem Mikrozensus 2020 sind aus den zuvor beschrie­benen Gründen nur ein­ge­schränkt mit den Vorjahren ver­gleich­bar. Dies gilt ins­beson­dere für einige Teil­popu­lationen, be­ispiels­weise als Deutsche Geborene, Ein­ge­bürgerte, die umso stärker schwanken, je kleiner diese sind (zum Beispiel Dif­fer­en­zierung nach Geburts­land). Neben den bereits erläuterten generellen Um­stellun­gen und metho­disch tech­nischen Eins­chränkun­gen sind Umstellungen in der Erhebung/Frage­formu­lierung sowie in der Methodik der Typisierung des Migrations­hinter­grundes hierfür ursächlich. Durch die methodische Weiter­ent­wicklung der Typi­sierung des Migrations­hinter­grunds werden die mit deutscher Staats­an­gehörig­keit Geborenen besser abgebildet. Aufgrund der Besonder­heiten des Berichts­jahres 2020 zeigen sich beim Vergleich mit dem Berichtsj­ahr 2021 eben­falls in einigen Bereichen, insbe­sondere bei kleinen Teil­populationen, größere Schwankungen der Zahlen als allgemein üblich.

Beim Mikrozensus 2022 ist insgesamt zu berücksichtigen, dass sich die verstärkte Zuwan­derung im Jahr 2022, vor allem in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, auf die Ergebnisse aus­wirken kann: Bei der Hoch­rechnung werden ausge­wählte Merkmale des Mikrozensus an Eckwerte der Bevölkerungs­fortschreibung angepasst, unter anderem an die Staatsan­gehörigkeit. Aufgrund des starken Zuzugs wurden 2022 Schutz­suchende aus der Ukraine im Mikrozensus nicht vollständig erfasst. In der laufenden Bevölkerungs­fortschreibung werden diese Personen­gruppen hingegen über die Meldungen der Melde­ämter berücksichtigt. Bei der Interpretation der Ergebnisse zur Bevölkerung ohne deutsche Staatsan­gehörigkeit/ nach Migrations­hintergrund/ nach Einwanderungs­geschichte sollte deshalb beachtet werden, dass die unterschied­lichen auslän­dischen Staatsange­hörigkeiten/ Geburts­länder (vor allem EU-Drittstaaten) gegebenfalls überschätzt werden und insbe­sondere die ukrainische Staatsan­gehörigkeit/ das Geburtsland Ukraine unterschätzt wird. Zudem kann dies auch Effekte auf andere Merkmale des Mikrozensus haben, zum Beispiel auf die Haushalts­struktur und die Bildungs­abschlüsse.

Im Mikrozensus 2023 ist zu beachten, dass die Ergebnisse des Merkmals „im Haushalt vorwiegend gesprochene Sprache(n)“ nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Hintergrund ist zum einen die verbesserte Erfassung Schutzsuchender aus der Ukraine im Jahr 2023. Zum anderen führte eine teilweise Neugestaltung des Onlinefragebogens im Jahr 2023 zu einer veränderten Erfassung der vorwiegend zu Hause gesprochenen Sprache.Im Mikrozensus 2023 ist zu beachten, dass die Ergebnisse des Merkmals „im Haushalt vorwiegend gesprochene Sprache(n)“ nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Hintergrund ist zum einen die verbesserte Erfassung Schutzsuchender aus der Ukraine im Jahr 2023. Zum anderen führte eine teilweise Neugestaltung des Onlinefragebogens im Jahr 2023 zu einer veränderten Erfassung der vorwiegend zu Hause gesprochenen Sprache.

Besonderheiten Einwanderungsgeschichte/ Migrationshintergrund ab dem Mikrozensus 2020Anpassung der Mikrozensus-Ergebnisse an den Zensus 2022
Auswirkungen auf die Mikrozensus-Ergebnisse durch die Umstellung der Hochrechnung auf die Bevölkerungseckwerte nach Zensus 2022

Ab der Veröffentlichung der Endergebnisse 2023 und der Erstergebnisse 2024 werden für die Hochrechnung des Mikrozensus Daten der Bevölkerungsfortschreibung herangezogen, die auf den Eckwerten des Zensus 2022 basieren. Das Hochrechnungsverfahren bleibt dabei unverändert. Jedoch wird mit der Umstellung der aktuelle Bevölkerungsstand in der Hochrechnung berücksichtigt. Vor der Umstellung basierten die Bevölkerungseckwerte auf der Fortschreibung der Ergebnisse des Zensus 2011. Nun basieren sie auf der Fortschreibung der Ergebnisse des Zensus 2022. Zusätzlich werden für die bereits veröffentlichten Ergebnisse des Mikrozensus-Kernprogramms und der Unterstichprobe zur Arbeitsmarktbeteiligung (MZ-LFS) für die zurückliegenden Jahre bis 2021 neu hochgerechnete Ergebnisse auf Basis der Bevölkerungseckwerte nach Zensus 2022 bzw. basierend auf der Rückrechnung der Bevölkerungsfortschreibung für das Jahr 2021 veröffentlicht. Durch die neue Hochrechnung der Ergebnisse bis einschließlich Erhebungsjahr 2021 werden unter anderem die Ergebnisse zur Arbeitsmarktbeteiligung an das europäische Referenzjahr der Zensusrunde angeglichen.

Die neu ermittelten Eckwerte bzw. Bevölkerungszahlen weichen von der bisher gültigen Bevölkerungszahl ab: Der registergestützte Zensus hat gezeigt, dass am 15. Mai 2022 in Deutschland 1,4 Millionen Menschen weniger lebten als nach bisheriger Fortschreibung (-1,6 %). Insbesondere die Gruppe der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist nach den neuen Bevölkerungszahlen im Vergleich zur vorherigen Fortschreibung kleiner (-1 Million, -8,1 %). Die neue Hochrechnung des Mikrozensus und der Unterstichprobe zur Arbeitsmarktbeteiligung wirkt sich unter Berücksichtigung der neuen Bevölkerungseckwerte entsprechend wie folgt auf die Ergebnisse für den Themenbereich Einwanderungsgeschichte/ Migrationshintergrund aus:

Insbesondere der starke Rückgang der Zahl der ausländischen Bevölkerung, den der Zensus 2022 zeigte, spiegelt sich in den Zahlen zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte wider. Die Entwicklungen werden beispielhaft anhand des Mikrozensus 2022 gezeigt, sind aber auch in den Jahren 2021 und 2023 sichtbar. So sinkt im Mikrozensus 2022 die Zahl der Personen mit Einwanderungsgeschichte um 908 000 Personen (-4,5 %), davon sind 823 000 Ausländerinnen und Ausländer. Hierbei handelt es sich zu fast zwei Dritteln (-63,7% bzw. 578.000 Personen) um Personen unter 35 Jahren. 

Die Zahl der selbst Eingewanderten ist um 747 000 Personen beziehungsweise 4,9 % gesunken. Besonders stark wirkt sich der Rückgang bei den Eingewanderten mit einer Aufenthaltsdauer von unter 10 Jahren aus (-8,7 % bzw. 530 0000). Betrachtet man die Geburtsländer (der befragten Person bzw. der Eltern) der Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte zeigt sich, dass insbesondere die Zahl der Personen aus Syrien (125 000 /-10,3 %), Afghanistan (-40 000/ -9,4 %), der Ukraine (-54 000/ -9,1 %) und dem Irak (-31 000/ -7,9 %) besonders stark zurück gegangen sind. Daneben ist auch die Zahl der Personen aus der Republik Moldau (-12.000/ -8,4 %) Nordmazedonien (-16.000/ -7,5 %), Indien (-17.000/ -7,2%) und China (-14.000/ -7,0%) prozentual stärker zurückgegangen.

In den Zuzugsmotiven zeigt sich, dass die Gruppe der Eingewanderten, die als Hauptmotiv der Zuwanderung „Flucht, Asyl, internationaler Schutz“ angegeben haben, am stärksten zurückgegangen ist (-7,9 % beziehungsweise -217.000 Personen). Auch die Gruppe derer, die „Studium, Ausbildung, Weiterbildung“ als Hauptmotiv der Zuwanderung angegeben haben, ist relativ stark gesunken um -6,2 % beziehungsweise -54.000 Personen. Dies sind beides Personengruppen, in denen eine hohe Zahl von Rück- oder Weiterzügen zu verzeichnen ist und in denen die Problematik der nicht abgemeldeten Fortzüge ins Ausland besonders hoch ist. Die Gruppe derjenigen, die „Familienzusammenführung“ und „Familiengründung“ als Hauptmotiv ihrer Zuwanderung angegeben haben, haben mit jeweils -3,7 % beziehungsweise -196.000/-55.000 Personen den geringsten prozentualen Rückgang zu verzeichnen.

Bei den im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprachen zeigt sich ebenfalls, dass der Bevölkerungsrückgang vor allem auf die Gruppe der in den letzten 10 Jahren eingewanderten Ausländer/-innen zurückzuführen ist. So sinkt die Zahl derjenigen, die angaben, zu Hause kein Deutsch, sondern nur (eine) andere Sprache(n) zu sprechen, mit -7,5 % prozentual am stärksten. Innerhalb der einzelnen zu Hause vorwiegend gesprochenen Sprachen verzeichnet Ukrainisch mit -12,8 % und Arabisch mit -8,6 % den prozentual stärksten Rückgang.

Für die Bevölkerung nach Migrationshintergrund sind die Befunde sehr ähnlich.

Folgender Befund, der bereits auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der Zensus-Ergebnisse 2022 im Juni 2024 kommuniziert wurde, ist einer der Haupterklärungen für die Ergebnisse auf Bundesebene:

„Gründe hierfür sind vermutlich einerseits die Einflüsse von Fluchtbewegungen auf die melderechtliche Erfassung von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern. Personen, die beim Zuzug nach Deutschland melderechtlich erfasst wurden, können bereits wieder weggezogen sein, beispielsweise in ihre Herkunftsländer, ohne dass dies melderechtlich erfasst worden ist. Die häufig ausbleibende Abmeldung von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern bei Rückzug in ihre Herkunftsländer ist ein bereits aus früheren Bevölkerungsuntersuchungen bekanntes Phänomen. Umgekehrt waren Schutzsuchende, die bereits in einer Gemeinde gewohnt haben, vielleicht noch nicht melderechtlich als Einwohnerin oder Einwohner erfasst.“