Ab 1991 bis zum Jahr 2010 werden die Ergebnisse des Mikrozensus unter Verwendung von fortgeschriebenen Ergebnissen auf Basis der Volkszählung 1987 und der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990 hochgerechnet. Ab dem Jahr 2011 verwendet der Mikrozensus die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 als Hochrechnungsrahmen. Daher ist ein Vergleich zwischen diesen beiden Zeiträumen nicht möglich. Eine vergleichbare Zeitreihe bieten die Sonderreihen der Fachserie 1, Reihe 2.2, Bevölkerung mit Migrationshintergrund von 2005 bis 2010.
Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus auf eine neue Grundlage umgestellt. Damit basiert die Stichprobe erstmalig auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.
Auch durch methodische Besonderheiten der Berichtsjahre 2017 und 2020 ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse in der Zeitreihe teilweise eingeschränkt.
Das im Jahr 2016 geänderte Mikrozensusgesetz führt zu inhaltlichen Änderungen bei der Erhebung und Aufbereitung im Themenbereich "Migration", die sich auf die Darstellung der Sachverhalte zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund/Einwanderungsgeschichte auswirken. Ab dem Berichtsjahr 2017 gibt es im Mikrozensus neue Merkmale zum Themengebiet "Migration", die teilweise Auswirkung auf die Ermittlung des Migrationshintergrunds beziehungsweise der Einwanderungsgeschichte einer Person haben:
- Die Frage zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurde um die Antwortmöglichkeit "durch Adoption durch einen deutschen Elternteil" ergänzt.
- Befragte, die nach Deutschland zugewandert sind, werden nach dem Hauptgrund für ihre Zuwanderung gefragt (Migrationsmotive).
- Es wird die im Haushalt vorwiegend gesprochene Sprache erhoben.
- Es liegen Angaben zum Geburtsstaat der Befragten und deren Eltern vor. Die Angaben zum Geburtsstaat der Befragten werden unter anderem dazu verwendet, ihren Migrationsstatus zu bestimmen und die anderen dabei einfließenden Angaben zu überprüfen. Damit werden (Spät-)Aussiedlerinnen/Aussiedler genauer erfasst. Auch die Ermittlung der Einwanderungsgeschichte ist somit umfassender / präziser geworden.
- Es werden Angaben zur Zuwanderung, Geburtsland und Einbürgerung der nicht mehr im Haushalt lebenden Eltern von Befragten, die mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind, erhoben. Dadurch können ab 2017 in jedem Jahr die Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn / Personen mit Einwanderungsgeschichte identifiziert werden. Zuvor lagen diese Informationen nur im Abstand von vier Jahren vor - 2005, 2009 und 2013.
In den Jahren 2005, 2009 und 2013 wurden die Angaben von nicht im Haushalt lebenden Eltern nur dann erhoben, wenn zuvor die Frage bejaht wurde, der entsprechende Elternteil sei "seit 1960 nach Deutschland zugezogen". Diese Vorbedingung entfällt ab dem Berichtsjahr 2017. Dadurch sind die Daten ab 2017 nur eingeschränkt mit denen aus 2005, 2009 und 2013 vergleichbar. Die neuen Daten legen vielmehr nahe, dass es vor 1950 eine zahlenmäßig größere Zuwanderung von Menschen mit deutschen Wurzeln gab, die sich - unter Anwendung der Regeln zum Migrationshintergrund im Mikrozensus - auf den Migrationsstatus ihrer als Deutsche geborenen Nachkommen auswirkt. Für diese Daten gibt es keine Vergleichswerte aus den Mikrozensusdaten vor 2017.
Deshalb wurde entschieden, dass diese Daten bei der jährlichen Datenaufbereitung im Rahmen der Fachserie 1, Reihe 2.2, Bevölkerung mit Migrationshintergrund beziehungsweise des Statistischen Berichts zur Bevölkerung nach Migrationshintergrund auch künftig unberücksichtigt bleiben. Dies wird dadurch erreicht, dass für alle Personen, die angeben als (Spät-)Aussiedlerin/Aussiedler vor 1950 nach Deutschland zugewandert zu sein, mit der Revision der Fachserie 2017 eine zusätzliche Plausibilisierung eingeführt wurde. Diese Personen werden nun als Vertriebene und somit Person ohne Migrationshintergrund kategorisiert. Zudem werden mit deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland Geborene, die angegeben haben, dass ihre Eltern als (Spät-)Aussiedler vor 1950 nach Deutschland zugewandert sind, ebenfalls nicht als Deutsche mit Migrationshintergrund, sondern als Nachkommen von Vertriebenen und somit als Personen ohne Migrationshintergrund kategorisiert.
Eine weitere Änderung des Mikrozensusgesetzes schränkt die Berichterstattung zur Bevölkerung in Einrichtungen deutlich ein: Ab 2017 werden nur noch bei der Bevölkerung in Privathaushalten alle Merkmale erhoben. Für die Bevöl-kerung in Gemeinschaftsunterkünften liegen hingegen nur noch einige ausgewählte Angaben vor (beispielsweise Geschlecht, Alter, Familienstand und die Staatsangehörigkeit in Kategorien), die eine Bestimmung des Migrationshintergrunds nicht mehr zulassen.
Besonderheiten ab dem Mikrozensus 2020
Die Neuregelung des Mikrozensus und die Corona-Pandemie in 2020
Der Mikrozensus ist neu gestaltet worden. Durch die Integration neuer Befragungsbestandteile ergeben sich viele neue Auswertungsmöglichkeiten. Der neugestaltete Mikrozensus ist jedoch auch mit Änderungen verbunden. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe, sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert.
Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisdarstellung werden ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Durch den für die Endergebnisse vorliegenden größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab 2020 werden beschrieben im Aufsatz "Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020", erschienen im Wissenschaftsmagazin "WISTA - Wirtschaft und Statistik, 6/2019".
Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Einzelne technische Herausforderungen setzten sich noch im Erhebungsjahr 2021 fort. Diese führten gemeinsam mit den zum Teil fortdauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erhebungsdurchführung. Zusammengenommen waren die Effekte jedoch deutlich weniger stark als im Jahr 2020 – Auswertungseinschränkungen können gegebenenfalls in tiefen fachlichen oder regionalen Gliederungen dennoch auftreten. Die Einschränkungen bei der Erhebungsdurchführung des Mikrozensus aus den Jahren 2020 und 2021 waren im Erhebungsjahr 2022 nicht mehr gegeben. Das heißt, die anfänglichen technischen Schwierigkeiten nach der methodischen Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 sowie die Auswirkungen der Corona-Krise hatten keine nennenswerten Effekte auf den Mikrozensus 2022. In der Tabellendarstellung der Ergebnisse zur Bevölkerung nach Migrationshintergrund wird zudem ab den Endergebnissen des Berichtsjahres 2021 die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten nachgewiesen (Standard insofern nicht anders gekennzeichnet). In Zeitreihendarstellungen ist diese neue Bevölkerungsabgrenzung bereits ab den Daten des Berichtsjahres 2020 umgesetzt. Die Begriffserklärung zur „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ finden Sie im Glossar zum Mikrozensus 2024. Aus den beschriebenen Gründen sind die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 Gründen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Besonderheiten Migrationshintergrund ab dem Mikrozensus 2020
Die Zahlen zur Bevölkerung nach Migrationshintergrund aus dem Mikrozensus 2020 sind aus den zuvor beschriebenen Gründen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Dies gilt insbesondere für einige Teilpopulationen, beispielsweise als Deutsche Geborene, Eingebürgerte, die umso stärker schwanken, je kleiner diese sind (zum Beispiel Differenzierung nach Geburtsland). Neben den bereits erläuterten generellen Umstellungen und methodisch technischen Einschränkungen sind Umstellungen in der Erhebung/Frageformulierung sowie in der Methodik der Typisierung des Migrationshintergrundes hierfür ursächlich. Durch die methodische Weiterentwicklung der Typisierung des Migrationshintergrunds werden die mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborenen besser abgebildet. Aufgrund der Besonderheiten des Berichtsjahres 2020 zeigen sich beim Vergleich mit dem Berichtsjahr 2021 ebenfalls in einigen Bereichen, insbesondere bei kleinen Teilpopulationen, größere Schwankungen der Zahlen als allgemein üblich.
Beim Mikrozensus 2022 ist insgesamt zu berücksichtigen, dass sich die verstärkte Zuwanderung im Jahr 2022, vor allem in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, auf die Ergebnisse auswirken kann: Bei der Hochrechnung werden ausgewählte Merkmale des Mikrozensus an Eckwerte der Bevölkerungsfortschreibung angepasst, unter anderem an die Staatsangehörigkeit. Aufgrund des starken Zuzugs wurden 2022 Schutzsuchende aus der Ukraine im Mikrozensus nicht vollständig erfasst. In der laufenden Bevölkerungsfortschreibung werden diese Personengruppen hingegen über die Meldungen der Meldeämter berücksichtigt. Bei der Interpretation der Ergebnisse zur Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit/ nach Migrationshintergrund/ nach Einwanderungsgeschichte sollte deshalb beachtet werden, dass die unterschiedlichen ausländischen Staatsangehörigkeiten/ Geburtsländer (vor allem EU-Drittstaaten) gegebenfalls überschätzt werden und insbesondere die ukrainische Staatsangehörigkeit/ das Geburtsland Ukraine unterschätzt wird. Zudem kann dies auch Effekte auf andere Merkmale des Mikrozensus haben, zum Beispiel auf die Haushaltsstruktur und die Bildungsabschlüsse.
Im Mikrozensus 2023 ist zu beachten, dass die Ergebnisse des Merkmals „im Haushalt vorwiegend gesprochene Sprache(n)“ nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Hintergrund ist zum einen die verbesserte Erfassung Schutzsuchender aus der Ukraine im Jahr 2023. Zum anderen führte eine teilweise Neugestaltung des Onlinefragebogens im Jahr 2023 zu einer veränderten Erfassung der vorwiegend zu Hause gesprochenen Sprache.Im Mikrozensus 2023 ist zu beachten, dass die Ergebnisse des Merkmals „im Haushalt vorwiegend gesprochene Sprache(n)“ nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Hintergrund ist zum einen die verbesserte Erfassung Schutzsuchender aus der Ukraine im Jahr 2023. Zum anderen führte eine teilweise Neugestaltung des Onlinefragebogens im Jahr 2023 zu einer veränderten Erfassung der vorwiegend zu Hause gesprochenen Sprache.
Besonderheiten Einwanderungsgeschichte/ Migrationshintergrund ab dem Mikrozensus 2020Anpassung der Mikrozensus-Ergebnisse an den Zensus 2022
Auswirkungen auf die Mikrozensus-Ergebnisse durch die Umstellung der Hochrechnung auf die Bevölkerungseckwerte nach Zensus 2022
Ab der Veröffentlichung der Endergebnisse 2023 und der Erstergebnisse 2024 werden für die Hochrechnung des Mikrozensus Daten der Bevölkerungsfortschreibung herangezogen, die auf den Eckwerten des Zensus 2022 basieren. Das Hochrechnungsverfahren bleibt dabei unverändert. Jedoch wird mit der Umstellung der aktuelle Bevölkerungsstand in der Hochrechnung berücksichtigt. Vor der Umstellung basierten die Bevölkerungseckwerte auf der Fortschreibung der Ergebnisse des Zensus 2011. Nun basieren sie auf der Fortschreibung der Ergebnisse des Zensus 2022. Zusätzlich werden für die bereits veröffentlichten Ergebnisse des Mikrozensus-Kernprogramms und der Unterstichprobe zur Arbeitsmarktbeteiligung (MZ-LFS) für die zurückliegenden Jahre bis 2021 neu hochgerechnete Ergebnisse auf Basis der Bevölkerungseckwerte nach Zensus 2022 bzw. basierend auf der Rückrechnung der Bevölkerungsfortschreibung für das Jahr 2021 veröffentlicht. Durch die neue Hochrechnung der Ergebnisse bis einschließlich Erhebungsjahr 2021 werden unter anderem die Ergebnisse zur Arbeitsmarktbeteiligung an das europäische Referenzjahr der Zensusrunde angeglichen.
Die neu ermittelten Eckwerte bzw. Bevölkerungszahlen weichen von der bisher gültigen Bevölkerungszahl ab: Der registergestützte Zensus hat gezeigt, dass am 15. Mai 2022 in Deutschland 1,4 Millionen Menschen weniger lebten als nach bisheriger Fortschreibung (-1,6 %). Insbesondere die Gruppe der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist nach den neuen Bevölkerungszahlen im Vergleich zur vorherigen Fortschreibung kleiner (-1 Million, -8,1 %). Die neue Hochrechnung des Mikrozensus und der Unterstichprobe zur Arbeitsmarktbeteiligung wirkt sich unter Berücksichtigung der neuen Bevölkerungseckwerte entsprechend wie folgt auf die Ergebnisse für den Themenbereich Einwanderungsgeschichte/ Migrationshintergrund aus:
Insbesondere der starke Rückgang der Zahl der ausländischen Bevölkerung, den der Zensus 2022 zeigte, spiegelt sich in den Zahlen zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte wider. Die Entwicklungen werden beispielhaft anhand des Mikrozensus 2022 gezeigt, sind aber auch in den Jahren 2021 und 2023 sichtbar. So sinkt im Mikrozensus 2022 die Zahl der Personen mit Einwanderungsgeschichte um 908 000 Personen (-4,5 %), davon sind 823 000 Ausländerinnen und Ausländer. Hierbei handelt es sich zu fast zwei Dritteln (-63,7% bzw. 578.000 Personen) um Personen unter 35 Jahren.
Die Zahl der selbst Eingewanderten ist um 747 000 Personen beziehungsweise 4,9 % gesunken. Besonders stark wirkt sich der Rückgang bei den Eingewanderten mit einer Aufenthaltsdauer von unter 10 Jahren aus (-8,7 % bzw. 530 0000). Betrachtet man die Geburtsländer (der befragten Person bzw. der Eltern) der Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte zeigt sich, dass insbesondere die Zahl der Personen aus Syrien (125 000 /-10,3 %), Afghanistan (-40 000/ -9,4 %), der Ukraine (-54 000/ -9,1 %) und dem Irak (-31 000/ -7,9 %) besonders stark zurück gegangen sind. Daneben ist auch die Zahl der Personen aus der Republik Moldau (-12.000/ -8,4 %) Nordmazedonien (-16.000/ -7,5 %), Indien (-17.000/ -7,2%) und China (-14.000/ -7,0%) prozentual stärker zurückgegangen.
In den Zuzugsmotiven zeigt sich, dass die Gruppe der Eingewanderten, die als Hauptmotiv der Zuwanderung „Flucht, Asyl, internationaler Schutz“ angegeben haben, am stärksten zurückgegangen ist (-7,9 % beziehungsweise -217.000 Personen). Auch die Gruppe derer, die „Studium, Ausbildung, Weiterbildung“ als Hauptmotiv der Zuwanderung angegeben haben, ist relativ stark gesunken um -6,2 % beziehungsweise -54.000 Personen. Dies sind beides Personengruppen, in denen eine hohe Zahl von Rück- oder Weiterzügen zu verzeichnen ist und in denen die Problematik der nicht abgemeldeten Fortzüge ins Ausland besonders hoch ist. Die Gruppe derjenigen, die „Familienzusammenführung“ und „Familiengründung“ als Hauptmotiv ihrer Zuwanderung angegeben haben, haben mit jeweils -3,7 % beziehungsweise -196.000/-55.000 Personen den geringsten prozentualen Rückgang zu verzeichnen.
Bei den im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprachen zeigt sich ebenfalls, dass der Bevölkerungsrückgang vor allem auf die Gruppe der in den letzten 10 Jahren eingewanderten Ausländer/-innen zurückzuführen ist. So sinkt die Zahl derjenigen, die angaben, zu Hause kein Deutsch, sondern nur (eine) andere Sprache(n) zu sprechen, mit -7,5 % prozentual am stärksten. Innerhalb der einzelnen zu Hause vorwiegend gesprochenen Sprachen verzeichnet Ukrainisch mit -12,8 % und Arabisch mit -8,6 % den prozentual stärksten Rückgang.
Für die Bevölkerung nach Migrationshintergrund sind die Befunde sehr ähnlich.
Folgender Befund, der bereits auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der Zensus-Ergebnisse 2022 im Juni 2024 kommuniziert wurde, ist einer der Haupterklärungen für die Ergebnisse auf Bundesebene:
„Gründe hierfür sind vermutlich einerseits die Einflüsse von Fluchtbewegungen auf die melderechtliche Erfassung von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern. Personen, die beim Zuzug nach Deutschland melderechtlich erfasst wurden, können bereits wieder weggezogen sein, beispielsweise in ihre Herkunftsländer, ohne dass dies melderechtlich erfasst worden ist. Die häufig ausbleibende Abmeldung von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern bei Rückzug in ihre Herkunftsländer ist ein bereits aus früheren Bevölkerungsuntersuchungen bekanntes Phänomen. Umgekehrt waren Schutzsuchende, die bereits in einer Gemeinde gewohnt haben, vielleicht noch nicht melderechtlich als Einwohnerin oder Einwohner erfasst.“