Migration und Integration Nacherfassungen im Ausländerzentralregister

In den Jahren 2016, 2017 und 2018 gab es im Ausländerzentralregister (AZR) eine erhöhte Anzahl von Nacherfassungen. Unter Nacherfassungen sind Registerzugänge bzw. -abgänge zu verstehen, die den Bestand des AZR eines Jahres verändern, wobei sie bereits in einem vorherigen Jahr stattgefunden haben.

Meldestatusänderungen, die einer zuständigen Behörde bekannt werden, sind nach § 6 des AZR-Gesetzes generell unverzüglich an die registerführende Behörde zu melden. Mit einer gewissen Anzahl an Nachmeldungen muss dennoch gerechnet werden, da z.B. Behörden erst nach einem Ereignis von dessen Stattfinden Kenntnis erlangen und dieses rückwirkend an das Register melden. Das vermehrte Auftreten von Nacherfassungen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ist hingegen auf Sondereffekte zurückzuführen.

Im Jahr 2016 betraf das zeitliche Auseinanderfallen von Ereignisdatum und Erfassung vor allem Schutzsuchende, die im Jahr 2015 eingereist waren, aber auf Grund der außergewöhnlich hohen Anzahl an ankommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erst nach und nach im AZR registriert wurden. Im Jahr 2016 wurden rund 481 000 Zugänge in das AZR nacherfasst, wobei es sich fast ausschließlich (94 %) um Nacherfassungen aus dem Vorjahr handelte.

Ende 2017 wurden 316 000 nacherfasste Zugänge im AZR registriert. Regional beschränkten sich die Nachmeldungen hauptsächlich auf Berlin (66 %) und es  wurden weit überwiegend EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer nacherfasst (84 %). Das tatsächliche Ereignisdatum lag nur zu rund 27 % im Vorjahr, d.h. es wurden mehrheitlich Registerzugänge aus früheren Jahren nachgemeldet.

Zum Jahresende 2018 verzeichnete das AZR mit rund 226 000 Fällen eine erhöhte Anzahl nacherfasster Registerabgänge. Wie bereits im Vorjahr fanden die Nachmeldungen mehrheitlich in Berlin statt (51 %) und betrafen weit überwiegend EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer (76 %). In 78 000 Fällen wurden in Berlin durch die Nachmeldung von Registerabgängen im Jahr 2018 nachgemeldete Registerzugänge aus dem Vorjahr revidiert.

Bei der Interpretation der Ergebnisse der amtlichen Ausländerstatistik nach dem AZR für diesen Zeitraum ist damit folgendes zu beachten:

1) Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr sind nicht ausschließlich auf Ereignisse zurückzuführen, die innerhalb des betrachteten Zeitraums stattgefunden haben.

2) Gleiches gilt für Angaben zu Registerbewegungen im Vergleich zum Vorjahr. Beispielsweise lassen sich die ausgewiesenen Registerzugänge aus dem Ausland und Registerabgänge in das Ausland nicht ausschließlich auf Zu- bzw. Auswanderung des aktuellen Berichtsjahres zurückführen, sondern enthalten auch nacherfasste Fälle aus vergangenen Jahren.

3) Bestandsveränderungen und Registerbewegungen für Berlin sind in besonderem Umfang betroffen. Darüber hinaus waren die Bestandzahlen zum 31.12.2017 überhöht, da die in diesem Jahr nachgemeldeten Zugänge im Folgejahr teilweise revidiert wurden.

Detaillierte Informationen zu den Nachmeldungen der Jahre 2016, 2017 und 2018 finden Sie in den Sondertabellen der Fachserie 1, Reihe 2 "Ausländische Bevölkerung" des jeweiligen Jahres.