Unterschiede zwischen der Wanderungsstatistik und der Bewegungsbilanz nach dem Ausländerzentralregister
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Zahlen zur Zu- und Abwanderung ausländischer Personen aus zwei unterschiedlichen Datenquellen. Die Wanderungsstatistik liefert Zahlen über die Zu-und Fortzüge von Ausländerinnen und Ausländern. Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) lassen sich Informationen über Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge im Vergleich zum Vorjahr in Form einer Bewegungsbilanz ableiten. Die Ergebnisse gemäß den Auswertungen des AZR und der Wanderungsstatistik weichen infolge unterschiedlicher statistischer Einheiten, Berichtswege und methodischer Vorgehensweisen voneinander ab.
Methodische Unterschiede zwischen der Wanderungsstatistik und der Bewegungsbilanz nach dem Ausländerzentralregister
Die beiden Statistiken unterscheiden sich in folgender Hinsicht:
Die Wanderungsstatistik weist die Anzahl der Wanderungsfälle (Zu- und Fortzüge) innerhalb des jeweiligen Berichtszeitraums nach. Die Anzahl der Wanderungsfälle innerhalb eines Zeitraums liegt in der Regel über der Anzahl der wandernden Personen, da eine Person mehrfach innerhalb des Zeitraums zu- oder fortziehen kann. Die Erfassung von Wanderungsfällen beruht auf An- und Abmeldungen durch die Meldebehörden beim Bezug oder Auszug aus einer alleinigen oder Hauptwohnung. Dabei gelten die melderechtlichen Bestimmungen. Hierbei besteht keine Meldepflicht für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland (seit November 2015 bundesweit weniger als drei Monate nach einem Zuzug aus dem Ausland, vorher je nach Landesregelungen von zwei Wochen bis zu zwei Monaten), Anmeldungen für kurzfristige Aufenthalte werden jedoch registriert.
Die sogenannte Bewegungsbilanz nach dem AZR weist Veränderungen im Registerbestand nach. Die Erfassungseinheit ist die Person, d.h. einer Person kann immer nur einer Bewegung zugeordnet werden. Ausgewiesen wird die Bestandsveränderung des AZR im Vergleich zum Vorjahr, wobei zwischen Registerbewegungen durch Geburten, Sterbefälle, Ein- und Ausreisen differenziert wird. Die Erfassung im AZR richtet sich nach den ausländerrechtlichen Bestimmungen. So erfasst das AZR nur Ausländerinnen und Ausländer, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten oder einen Aufenthaltstitel beantragt haben.
Merkmal | Bewegungsbilanz AZR | Wanderungsstatistik |
---|---|---|
Umfang | Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit | Sowohl deutsche als auch ausländische Personen |
Statistische Einheit | Person | Wanderungsfall |
Nachweis | Anzahl der Zugänge und Abgänge von Personen | Anzahl der Zuzüge und Fortzüge |
Berichtsweg | Erfassung von Ausländerinnen und Ausländern, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, vornehmlich durch Ausländerbehörden. | An- und Abmeldungen bei Einwohnermeldeämtern sowie Berichtigungen. |
Methodik | Verglichen wird der von den Ausländerbehörden eingetragene Meldestatus einer Person zum aktuellen Stichtag mit dem Meldestatus des Vorjahresstichtages und bei entsprechender Veränderung ein Zu- oder Abgang nachgewiesen. Erfolgen zwischen den beiden Stichtagen mehrere Bewegungen einer Person, werden diese nicht einzeln erfasst. | Alle gemeldeten Wanderungsbewegungen innerhalb des Berichtszeitraumes werden nachgewiesen. |
Zeitliche Abgrenzung | Zu- und Abgänge zwischen zwei Registerauszügen werden unabhängig vom Ereignisdatum der Bewegung dargestellt. Darunter können auch Nacherfassungen aus früheren Jahren fallen. | Es werden nur Zu- und Fortzüge dargestellt, die im Berichtsjahr oder im Vorjahr stattgefunden haben. Nachträglich erfasste Zu- oder Fortzüge, die vor dem Vorjahr stattgefunden haben, werden nicht ausgewiesen. |
Periodizität | jährlich | monatlich |
Regionale Tiefe | Nachweis bis auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (NUTS 3) | Datenangebot des Statistischen Bundesamtes bis auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (NUTS 3) Datenangebot der Statistischen Landesämter teilweise bis auf Ebene der Gemeinden (NUTS 5) |
Datenübermittlung an die Statistik | Jährliche Übermittlung eines Registerauszugs zum Stichtag 31. Dezember aus dem AZR durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge | Anlassbezogene Datenübermittlung der einzelnen Wanderungsfälle durch die Meldebehörden. |
Abweichungen zwischen den beiden Statistiken
Die teilweise erheblichen Abweichungen zwischen den Ergebnissen beider Statistiken sind zum einem durch die unterschiedlichen statistischen Einheiten, Berichtswege und methodischen Vorgehensweisen zu erklären. Zum anderen kann die Erfassung einer Zuwanderung oder einer Abwanderung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen.
In den Jahren 2016, 2017 und 2018 gab es im Ausländerzentralregister (AZR) eine erhöhte Anzahl von Nacherfassungen. Unter Nacherfassungen sind Registerzugänge bzw. -abgänge zu verstehen, die den Bestand des AZR eines Jahres verändern, wobei sie bereits in einem vorherigen Jahr stattgefunden haben. Das zeitliche Auseinanderfallen von Ereignisdatum und Erfassungsdatum im AZR betraf 2016 vor allem Schutzsuchende, die im Jahr 2015 eingereist waren. In den Jahren 2017 und 2018 betrafen die Nachmeldungen hingegen hauptsächlich EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer in Berlin. In diesem Zeitraum lassen sich die ausgewiesenen Registerzugänge aus dem Ausland und Registerabgänge in das Ausland nicht ausschließlich auf Zu- bzw. Auswanderung des aktuellen Berichtsjahres zurückführen, sondern enthalten auch nacherfasste Fälle aus vergangenen Jahren.
Nutzung der unterschiedlichen Statistiken
Die Wanderungsstatistik wird herangezogen, um ein umfassendes Bild der Wanderungsbewegungen von Deutschen und Ausländerinnen und Ausländern bis auf Gemeindeebene in Deutschland darzustellen. Die Wanderungsstatistik würde beispielhaft eine Antwort auf folgende Fragestellungen liefern:
- Wie hoch ist die Wanderung zwischen Deutschland und dem Ausland für einen bestimmten Monat oder ein bestimmtes Jahr?
- Wie viele deutsche oder nichtdeutsche Zuzüge gibt es im Jahr XY aus einem bestimmten Staat?
- Wie hat sich die Zahl der Zu- und Fortzüge für das Bundesgebiet/ für ein Bundesland/ für einen Kreis seit einem bestimmten Jahr entwickelt?
Ergebnisse der Wanderungsstatistik finden Sie in der Fachserie 1 Reihe 1.2 sowie in der Datenbank GENESIS Online.
Die Zahlen der Bewegungsbilanz werden herangezogen zur Erklärung der Bestandsveränderung der ausländischen Bevölkerung nach dem AZR. Die Bewegungsbilanz nach dem AZR würde beispielhaft eine Antwort auf folgende Fragestellung liefern:
- Worauf lässt sich der Anstieg/Rückgang der ausländischen Bevölkerung nach dem AZR im Bundesgebiet/in einem Bundesland/in einem Kreis zurückführen?