Migration und Integration Zuwanderung ausländischer Personen

Unterschiede zwischen der Wanderungs­statistik und der Bewegungs­bilanz nach dem Ausländer­zentralregister

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Zahlen zur Zu- und Abwanderung ausländischer Personen aus zwei unterschiedlichen Datenquellen. Die Wanderungsstatistik liefert Zahlen über die Zu-und Fortzüge von Ausländerinnen und Ausländern. Aus dem Ausländer­zentralregister (AZR) lassen sich Informationen über Bestands­veränderungen durch Zu- und Abgänge im Vergleich zum Vorjahr in Form einer Bewegungsbilanz ableiten. Die Ergebnisse gemäß den Auswertungen des AZR und der Wanderungs­statistik weichen infolge unterschiedlicher statistischer Einheiten, Berichtswege und methodischer Vorgehens­weisen voneinander ab.


Methodische Unterschiede zwischen der Wanderungs­statistik und der Bewegungs­bilanz nach dem Ausländer­zentralregister

Die beiden Statistiken unterscheiden sich in folgender Hinsicht:
Die Wanderungs­statistik weist die Anzahl der Wanderungsfälle (Zu- und Fortzüge) innerhalb des jeweiligen Berichts­zeitraums nach. Die Anzahl der Wanderungsfälle innerhalb eines Zeitraums liegt in der Regel über der Anzahl der wandernden Personen, da eine Person mehrfach innerhalb des Zeitraums zu- oder fortziehen kann. Die Erfassung von Wanderungsfällen beruht auf An- und Abmeldungen durch die Meldebehörden beim Bezug oder Auszug aus einer alleinigen oder Hauptwohnung. Dabei gelten die melde­rechtlichen Bestimmungen. Hierbei besteht keine Meldepflicht für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland (seit November 2015 bundesweit weniger als drei Monate nach einem Zuzug aus dem Ausland, vorher je nach Landes­regelungen von zwei Wochen bis zu zwei Monaten), Anmeldungen für kurzfristige Aufenthalte werden jedoch registriert.

Die sogenannte Bewegungs­bilanz nach dem AZR weist Veränderungen im Register­bestand nach. Die Erfassungs­einheit ist die Person, d.h. einer Person kann immer nur einer Bewegung zugeordnet werden. Ausgewiesen wird die Bestands­veränderung des AZR im Vergleich zum Vorjahr, wobei zwischen Register­bewegungen durch Geburten, Sterbefälle, Ein- und Ausreisen differenziert wird. Die Erfassung im AZR richtet sich nach den ausländer­rechtlichen Bestimmungen. So erfasst das AZR nur Ausländerinnen und Ausländer, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten oder einen Aufenthaltstitel beantragt haben.

Unterschiede zwischen der Bewegungsbilanz aus dem AZR und der Wanderungsstatistik
MerkmalBewegungsbilanz AZR Wanderungsstatistik
UmfangPersonen ohne deutsche StaatsangehörigkeitSowohl deutsche als auch
ausländische Personen
Statistische EinheitPersonWanderungsfall
NachweisAnzahl der Zugänge und Abgänge
von Personen
Anzahl der Zuzüge und Fortzüge
BerichtswegErfassung von Ausländerinnen und
Ausländern, die sich länger als drei Monate
in Deutschland aufhalten,
vornehmlich durch Ausländerbehörden.
An- und Abmeldungen bei
Einwohnermeldeämtern sowie
Berichtigungen.
MethodikVerglichen wird der von den Ausländerbehörden eingetragene Meldestatus einer Person zum aktuellen Stichtag mit dem Meldestatus des Vorjahresstichtages und bei entsprechender Veränderung ein Zu- oder Abgang nachgewiesen. Erfolgen zwischen den beiden Stichtagen mehrere Bewegungen einer Person, werden diese nicht einzeln erfasst.Alle gemeldeten Wanderungsbewegungen
innerhalb des Berichtszeitraumes
werden nachgewiesen.
Zeitliche AbgrenzungZu- und Abgänge zwischen
zwei Registerauszügen werden
unabhängig vom Ereignisdatum
der Bewegung dargestellt.
Darunter können auch Nacherfassungen
aus früheren Jahren fallen.
Es werden nur Zu- und Fortzüge
dargestellt, die im Berichtsjahr oder
im Vorjahr stattgefunden haben.
Nachträglich erfasste Zu- oder Fortzüge,
die vor dem Vorjahr stattgefunden haben,
werden nicht ausgewiesen.
Periodizitätjährlichmonatlich
Regionale TiefeNachweis bis auf Ebene der Landkreise
und kreisfreien Städte (NUTS 3)
Datenangebot des Statistischen Bundesamtes
bis auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (NUTS 3)
Datenangebot der Statistischen Landesämter
teilweise bis auf Ebene der Gemeinden (NUTS 5)
Datenübermittlung an die Statistik Jährliche Übermittlung eines Registerauszugs
zum Stichtag 31. Dezember aus dem AZR
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Anlassbezogene Datenübermittlung
der einzelnen Wanderungsfälle durch die Meldebehörden.

Abweichungen zwischen den beiden Statistiken

Die teilweise erheblichen Abweichungen zwischen den Ergebnissen beider Statistiken sind zum einem durch die unter­schiedlichen statistischen Einheiten, Berichtswege und methodischen Vorgehensweisen zu erklären. Zum anderen kann die Erfassung einer Zuwanderung oder einer Abwanderung zu unter­schiedlichen Zeitpunkten erfolgen.

In den Jahren 2016, 2017 und 2018 gab es im Ausländer­zentralregister (AZR) eine erhöhte Anzahl von Nacherfassungen. Unter Nacherfassungen sind Registerzugänge bzw. -abgänge zu verstehen, die den Bestand des AZR eines Jahres verändern, wobei sie bereits in einem vorherigen Jahr stattgefunden haben. Das zeitliche Auseinanderfallen von Ereignisdatum und Erfassungsdatum im AZR betraf 2016 vor allem Schutzsuchende, die im Jahr 2015 eingereist waren. In den Jahren 2017 und 2018 betrafen die Nachmeldungen hingegen hauptsächlich EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer in Berlin. In diesem Zeitraum lassen sich die ausgewiesenen Registerzugänge aus dem Ausland und Register­abgänge in das Ausland nicht ausschließlich auf Zu- bzw. Auswanderung des aktuellen Berichtsjahres zurückführen, sondern enthalten auch nacherfasste Fälle aus vergangenen Jahren.

Nutzung der unter­schiedlichen Statistiken

Die Wanderungs­statistik wird herangezogen, um ein umfassendes Bild der Wanderungs­bewegungen von Deutschen und Ausländerinnen und Ausländern bis auf Gemeinde­ebene in Deutschland darzustellen. Die Wanderungs­statistik würde beispielhaft eine Antwort auf folgende Frage­stellungen liefern:

  • Wie hoch ist die Wanderung zwischen Deutschland und dem Ausland für einen bestimmten Monat oder ein bestimmtes Jahr?
  • Wie viele deutsche oder nichtdeutsche Zuzüge gibt es im Jahr XY aus einem bestimmten Staat?
  • Wie hat sich die Zahl der Zu- und Fortzüge für das Bundesgebiet/ für ein Bundesland/ für einen Kreis seit einem bestimmten Jahr entwickelt?

Ergebnisse der Wanderungs­statistik finden Sie in der Fachserie 1 Reihe 1.2 sowie in der Datenbank GENESIS Online.

Die Zahlen der Bewegungs­bilanz werden herangezogen zur Erklärung der Bestands­veränderung der ausländischen Bevölkerung nach dem AZR. Die Bewegungsbilanz nach dem AZR würde beispielhaft eine Antwort auf folgende Fragestellung liefern:

  • Worauf lässt sich der Anstieg/Rückgang der ausländischen Bevölkerung nach dem AZR im Bundesgebiet/in einem Bundesland/in einem Kreis zurückführen?