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Auch in unserer Datenbank GENESIS-Online finden Sie Ergebnisse zu den Themen:
Schutzsuchende nach dem Ausländerzentralregister
Einbürgerungen
Ausländische Bevölkerung nach dem Ausländerzentralregister
Bevölkerung nach Migrationshintergrund
Die Datenbankinhalte werden sukzessive ausgebaut und hier verlinkt.
Statistik visualisiert
Schutzstatus von Schutzsuchenden
Ende 2016 waren rund eine Million Schutzsuchende registriert, die seit Anfang 2014 erstmals nach Deutschland gekommen sind. Wie viele von ihnen später weiterhin in Deutschland Schutz suchen zeigt die Visualisierung zum Verlauf des Schutzstatus.
Infografik: Schutzsuchende
Schutzsuchende werden anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status im Ausländerzentralregister identifiziert. Die interaktiv gestaltete Informationsgrafik erläutert das Vorgehen bei der Kategorisierung von Schutzsuchenden mit offenem, anerkanntem und abgelehntem Schutzstatus sowie die wichtigsten Begriffe in diesem Zusammenhang.
Migration.Integration.Regionen
Die interaktive Karte Migration.Integration.Regionen zeigt die regionale Verteilung der ausländischen Bevölkerung und der Schutzsuchenden. Außerdem werden Daten zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Arbeitsmarkt visualisiert.
Grafiken
Schon gewusst?
Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020
Publikationen
Hinweis: Ablösung der Fachserien und Tabellenbände
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Ergebnisse Open-Data-konform maschinenlesbar bereitzustellen. Wir bauen daher das Angebot in unserer Datenbank GENESIS-Online kontinuierlich aus und stellen unsere bisherigen Fachserien und Tabellenbände ein. Für vereinzelte Themenbereiche bieten wir ergänzend die Statistischen Berichte als neues Format in dieser Rubrik "Publikationen" an. Sie enthalten neben Layout-Tabellen auch maschinenlesbare Datensätze (csv).
Weitere Publikationen zum Thema
WISTA – das Wissenschaftsmagazin
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Sozialbericht (bisher: Datenreport)
Sozialbericht (bisher: Datenreport)
Verzeichnis aller Veröffentlichungen
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich die Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte von der Bevölkerung mit Migrationshintergrund?
Personen mit Einwanderungsgeschichte sind entweder seit 1950 selbst in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert oder ihre beiden Elternteile sind seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands zugezogen. Im Unterschied dazu basiert die Definition des Migrationshintergrunds auf der Staatsangehörigkeit der Personen zum Zeitpunkt der Geburt (entweder selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren). Hier wird außerdem auch ein einseitiger Migrationshintergrund eingeschlossen, das heißt das Migrationsmerkmal eines Elternteils ist ausreichend, damit in Deutschland geborene Nachkommen zur Gruppe der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gerechnet werden. Personen mit einseitiger Einwanderungsgeschichte werden dagegen als eigene Kategorie geführt und sind nicht Teil der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte.
Warum wurde mit der Einwanderungsgeschichte ein neues Konzept eingeführt?
Die Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit hat im Januar 2021 empfohlen, für Fragen der Integration künftig das Konzept der "Eingewanderten und ihrer (direkten) Nachkommen" zu verwenden. Diese Personen werden auch als Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte bezeichnet. Die Neudefinition trägt zu einer konzeptionellen Vereinfachung und Harmonisierung bei. Sie ist zudem besser vergleichbar mit den international verwendeten Definitionen der Eingewanderten, beispielsweise von Eurostat und den Vereinten Nationen. Die Fachkommission will mit der Einführung eines neuen Begriffs auch dazu beitragen, eine Stigmatisierung der erfassten Personengruppen im öffentlichen Diskurs zu vermeiden.
Wann werden Ergebnisse zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte veröffentlicht?
Erstergebnisse des Mikrozensus werden jeweils Ende März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres (t+1) veröffentlicht. Die Endergebnisse des Mikrozensus folgen Ende Januar des darauf folgenden Jahres (t+2).
Gehören Personen, die mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren wurden und nach Deutschland zugewandert sind, zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte (zum Beispiel Diplomatenkinder)?
Ja, im Konzept der Einwanderungsgeschichte ist die Wanderungserfahrung das entscheidende Kriterium. Daher haben beispielsweise Kinder von deutschen Eltern, die während eines Auslandsaufenthalts geboren wurden und anschließend nach Deutschland zuziehen, eine Einwanderungsgeschichte.
Ab welchem Jahr stehen Daten zur Einwanderungsgeschichte zur Verfügung?
Daten zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte werden im Statistischen Bericht ab den Endergebnissen des Mikrozensus 2021 veröffentlicht. Auswertungen hierzu können ab 2017 jährlich vorgenommen werden. In den Jahren vor 2017 sind aus methodischen Gründen nur Daten für 2005, 2009 und 2013 auswertbar, abweichend davon liegen Ergebnisse zur Gruppe der Eingewanderten ab 2005 jährlich vor.
Warum werden in Publikationen des Mikrozensus Zahlen zu Personen mit Einwanderungsgeschichte nur nach ausgewählten Herkunftsländern ausgewiesen?
Bei kleineren Herkunftsgruppen unterschreiten die Zahlen in den Tabellen häufig die Grenze von hochgerechnet 5 000 Personen beziehungsweise seit 2020 die Grenze von weniger als 70 Fällen und können daher aus Datenqualitätsgründen nicht mehr ausgewiesen werden. Daher beschränken sich die Publikationen grundsätzlich auf die größeren Herkunftsgruppen, in denen in der Regel mehr als 100 000 Menschen ihre Wurzeln haben.
Unter welchem Herkunftsland werden in Deutschland geborene direkte Nachkommen mit in unterschiedlichen Ländern geborenen Eltern ausgewiesen?
Bei Personen, die in Deutschland geboren sind, wird der Geburtsstaat der Eltern für die Zuordnung herangezogen. Sollten die Geburtsstaaten der Eltern verschieden sein (zum Beispiel Spanien und Portugal), wird das Herkunftsland der Mutter angegeben.
Gehören Heimatvertriebene zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte?
Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges und ihre Nachkommen gehören nicht zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte. Es werden nur Wanderungen ab dem Jahr 1950 zur Klassifikation herangezogen.
Was ist der Unterschied zwischen Migrationshintergrund im engeren und im weiteren Sinn?
Um den Migrationshintergrund von in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborenen zu bestimmen, werden Informationen zu den Eltern verwendet (zum Beispiel Geburtsland). Migrationshintergrund im engeren Sinn bedeutet, dass nur die Informationen über die Eltern verwendet werden, die auch im gleichen Haushalt mit der befragten Person leben.
Die Informationen zu den nicht mehr im selben Haushalt lebenden Eltern liegen in den Jahren 2005, 2009, 2013 sowie ab 2017 jährlich vor. Nur in diesen Jahren kann der Migrationshintergrund im weiteren Sinn ermittelt werden, für den alle Informationen über die Eltern genutzt werden.
Warum liegen vor 2011 keine Daten zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund in den einzelnen neuen Ländern vor?
Aufgrund der sehr geringen Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund in den neuen Ländern wurde in den Jahren vor 2011 auf die Veröffentlichung dieser Daten verzichtet, da die Ergebnisse als zu unsicher eingestuft wurden. Mit dem Vorliegen der Ergebnisse des Zensus 2011 war eine zuverlässige Hochrechnung der Daten auch für die neuen Länder möglich.
Enthält der Mikrozensus auch Angaben über Asylsuchende?
Ja, auch Asylsuchende gehören zur Grundgesamtheit des Mikrozensus. Dies gilt auch, wenn diese in Gemeinschaftsunterkünften gemeldet sind.
Allerdings werden im Mikrozensus für die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften nur sehr wenige Merkmale erhoben. Angaben zur Identifizierung von Asylsuchenden und Menschen mit Einwanderungsgeschichte gehören seit dem Berichtsjahr 2017 aufgrund einer Änderung des Mikrozensus-Gesetzes nicht mehr dazu.
Deshalb lässt sich nicht ermitteln, wie viele der Personen in Gemeinschaftsunterkünften einen Migrationshintergrund haben und wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber es unter ihnen gibt.
Darüber hinaus ist zu vermuten, dass die Gemeinschaftsunterkünfte in der Stichprobe unterrepräsentiert sind. Bei Erstaufnahmeeinrichtungen besteht das Problem, dass sich diese zum Teil nicht in Wohngebäuden befinden, sondern beispielsweise in ungenutzten Nichtwohngebäuden. In diesen Fällen sind die Erstaufnahmeeinrichtungen nicht Teil der Mikrozensusstichprobe.
Was unterscheidet die Daten zu Eingebürgerten aus dem Mikrozensus von den Daten der Einbürgerungsstatistik?
Die Daten des Mikrozensus bilden die im jeweiligen Erhebungsjahr in Deutschland lebenden Eingebürgerten ab (Bestandsgröße). Zudem werden in ausgewählten Tabellen auch die Personen abgebildet, die im jeweiligen Jahr eingebürgert wurden (Flussgröße). Da die Personen über das gesamte Jahr befragt werden, dürften die ausgewiesenen im Erhebungsjahr Eingebürgerten nur etwa die Hälfte der tatsächlichen Einbürgerungen ausmachen.
Die Einbürgerungsstatistik ist eine Vollerhebung aller Einbürgerungen, die im Laufe eines Jahres durchgeführt werden (Flussgröße). Die Einbürgerungsbehörden und das Bundesverwaltungsamt liefern Daten zu im In- und Ausland vollzogenen Einbürgerungen. Damit liefert die Einbürgerungsstatistik eine Antwort auf die Frage wie viele Personen im Laufe eines Jahres eingebürgert wurden. Dabei müssen diese Personen nicht zwangsläufig (noch) in Deutschland leben.
Was stellt das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential dar?
Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential (aEP) setzt die Zahl der Einbürgerten in einem Jahr (ohne Einbürgerungen im Ausland) ins Verhältnis zur Zahl der ausländischen Personen zum 31.12. des Vorjahres, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung schätzungsweise erfüllen dürften. Es stellt somit einen Indikator für die Einbürgerungsbereitschaft ausländischer Personen dar.
Wie viele ausländische Personen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, lässt sich nur schätzen, da die verfügbaren Daten zur ausländischen Bevölkerung die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht abbilden. Daher nutzen wir im Indikator vereinfacht die ausländische Bevölkerung zum 31.12. des Vorjahres mit einer bestimmten Aufenthaltsdauer zum Schätzen der Zahl der Personen, die die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Bei der aktuellen Berechnung des aEP legen wir die Zahl der ausländischen Personen, die sich seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhalten, zugrunde. Dahinter liegt die Annahme, dass Ausländerinnen und Ausländer nach zehn Jahren in Deutschland in der Regel alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, wie zum Beispiel neben der Mindestaufenthaltsdauer auch ausreichende Sprachkenntnisse. Es handelt sich dabei um einen Annäherungswert, da das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) auch Einbürgerungen zu früheren Zeitpunkten ermöglicht: nach acht Jahren im Regelfall (§ 10 Absatz 1 StAG ) beziehungsweise nach sieben oder sechs Jahren bei Integrationsleistungen (§ 10 Absatz 3 StAG ) oder noch früher bei Miteinbürgerungen von Ehegatten und minderjährigen Kindern (§ 10 Absatz 2 StAG ). Es ist deshalb möglich, dass für gewisse Personengruppen die Zahl der Einbürgerungen über der Zahl der Personen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens zehn Jahren liegt und das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential mehr als 100 % beträgt.
Für die Berechnung des aEP können alternativ zu zehn Jahren auch kürzere Aufenthaltsdauern zugrunde gelegt werden, wie beispielsweise sechs oder acht Jahre. Dabei entspricht die Zahl der Personen mit zehn Jahren Aufenthaltsdauer einer eher konservativen Schätzung der Zahl der Personen, die alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Demgegenüber dürfte die Zahl der Personen mit sechs Jahren Aufenthaltsdauer die Zahl der Einbürgerungsfähigen in vielen Fällen überschätzen.
Gibt es Daten zur Qualifikation von Zugewanderten zum Zeitpunkt der erstmaligen Einreise nach Deutschland?
Da die Ausländerbehörden und das Bundesverwaltungsamt keine Daten zur schulischen und beruflichen Qualifikation der Zugewanderten erheben, liegen uns hierüber leider keine Daten aus dem Ausländerzentralregister vor.
Mit dem Mikrozensus können jedoch Auswertungen zur schulischen und beruflichen Qualifikation der Zuwanderinnen und Zuwanderer nach dem Jahr der erstmaligen Einreise durchgeführt werden. Es können damit nur Aussagen über jene Zuwanderinnen und Zuwanderer getroffen werden, die sich zum Zeitpunkt der Befragung noch immer in Deutschland aufgehalten haben oder sich wieder in Deutschland aufhalten. Über Personen, die bereits wieder ausgereist sind, ist keine Aussage möglich.
Sind alle Ausländerinnen und Ausländer im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst?
Im Ausländerzentralregister (AZR) sind alle Ausländerinnen und Ausländer registriert, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht nur vorübergehend (weniger als drei Monate) in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Ausländerinnen und Ausländer, die einen sonstigen Bezug zur Bundesrepublik Deutschland haben, beispielsweise weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Ausländerinnen und Ausländer, die sich unregistriert, das heißt nicht legal, in Deutschland aufhalten, sind grundsätzlich nicht im AZR enthalten.
Die Meldung der Daten an das AZR erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundespolizei, vor allem aber durch die jeweiligen Ausländerbehörden, die zumeist auf Kreisebene angesiedelt sind. Unter den rechtlichen Begriff Ausländerin oder Ausländer fallen alle in Deutschland lebenden Personen, die ausschließlich einen ausländischen Pass besitzen. Zugewanderte mit ausschließlich deutschem Pass sowie Doppelstaatler und ihre Nachkommen gelten nicht als Ausländerin oder Ausländer.
Inwiefern beinträchtigen Nacherfassungen die Interpretation der Ergebnisse der Ausländerstatistik nach dem Ausländerzentralregister?
In den Jahren 2016, 2017 und 2018 gab es im Ausländerzentralregister (AZR) eine erhöhte Anzahl von Nacherfassungen. Vor allem aufgrund der außergewöhnlich hohen Zahl an ankommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern kam es im Jahr 2015 zu einem Rückstau in der Verwaltung und 2016 zu vermehrten Nachmeldungen von Schutzsuchenden. In den Jahren 2017 und 2018 wurden in besonderem Umfang EU-Staatsangehörige in Berlin nacherfasst.
Bei der Interpretation von Bestandsveränderungen und Registerbewegungen im Vergleich zum Vorjahr ist daher zu beachten, dass diese nicht ausschließlich auf Ereignisse zurückzuführen sind, die innerhalb des betrachteten Zeitraums stattgefunden haben. Darüber hinaus waren die Bestandszahlen zum 31.12.2017 vor allem für Berlin überhöht, da die in diesem Jahr nachgemeldeten Zugänge im Folgejahr teilweise revidiert wurden.
Detaillierte Informationen zum Umfang der Nacherfassungen im AZR finden Sie in den methodischen Erläuterungen auf unserer Themenseite Migration und Integration.
Sind die Ergebnisse des Ausländerzentralregisters (AZR) auch auf Gemeindeebene verfügbar?
Da die Daten von den Ausländerbehörden der jeweiligen Kreise stammen, ist eine Gliederung unterhalb der Kreisebene nicht möglich.
Warum werden im Ausländerzentralregister (AZR) Staatsangehörigkeiten von Staaten ausgewiesen, die bereits seit Jahren nicht mehr existieren?
Aktualisierungen von Staatsangehörigkeiten können im Ausländerzentralregister (AZR) nur dann vorgenommen werden, wenn sie einer Ausländerbehörde bekannt werden. Werden Ausländerinnen und Ausländer nicht regelmäßig bei der Ausländerbehörde vorstellig, zum Beispiel, weil sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen, können Änderungen der Staatsangehörigkeit im AZR nicht erfolgen. Deshalb gibt es im AZR eine - im Zeitablauf kontinuierlich kleiner werdende - Zahl von Personen mit Staatsangehörigkeiten von Staaten, die nicht mehr existieren.
Warum wurde in der amtlichen Statistik der Begriff "Schutzsuchende" gewählt?
Begriffe wie Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Asylberechtigte werden oftmals als Synonyme für geflüchtete Menschen genutzt, beschreiben aber im Ausländer- und Asylrecht jeweils nur eine spezifische Teilmenge der Schutzsuchenden. Im asylrechtlichen Sinn sind beispielsweise "Flüchtlinge" nur jene Ausländerinnen und Ausländer, denen die Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Konvention zuerkannt wurde und damit der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Das Aufenthaltsgesetz bietet jedoch noch eine Vielzahl an weiteren Aufenthaltstiteln aus dem humanitären Bereich (Abschnitt 5 Aufenthaltsgesetz). Durch die Einbeziehung und Abgrenzung von verschiedenen Kategorien von Schutzsuchenden liefert die amtliche Statistik zu Schutzsuchenden in Deutschland ein ganzheitliches Bild über die Immigration aus humanitären Gründen.
Was ist der Unterschied zwischen den Zahlen zu Schutzsuchenden und der Asylstatistik?
Die Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Zahlen zu Schutzsuchenden nach dem Ausländerzentralregister (AZR) nutzen unterschiedliche Datengrundlagen und beleuchten damit das Thema humanitäre Immigration aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Grundlegend für die Abgrenzung beider Statistiken sind:
- Definitorische Unterschiede
Zu Schutzsuchenden zählen beispielsweise auch Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unmittelbar in Verbindung mit dem Asylverfahren stehen (zum Beispiel humanitäre Aufnahmen im Rahmen des Resettlement)
- Unterscheidung zwischen Bestands- und Flussgrößen
Die Asylstatistik des BAMF beschreibt, wie viele Personen innerhalb eines Zeitraums (zum Beispiel. eines Monats oder eines Jahres) einen Asylantrag gestellt und das Asylverfahren durchlaufen haben. Die Zahlen zu Schutzsuchenden beschreiben den Bestand zu einem Stichtag. Asylentscheidungen des BAMF beeinflussen den Bestand an Schutzsuchenden im Ausländerzentralregister (AZR), wobei dieser aber auch durch eine Vielzahl weiterer Faktoren beeinflusst wird.
- Zeitliche Diskrepanzen zwischen Entscheidungen im Asylverfahren und der Erfassung von Aufenthaltstiteln im Ausländerzentralregister (AZR).
Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus werden anhand ihres Aufenthaltstitels identifiziert. Zwischen der Asylentscheidung des BAMF und der Ausstellung der resultierenden Aufenthaltserlaubnis durch die lokalen Ausländerbehörden können Wartezeiten bestehen.
Erlaubt die Datenqualität des Ausländerzentralregisters verlässliche Zahlen zu Schutzsuchenden?
Im Zuge der Zuwanderung von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 kam es zu Qualitätsproblemen im Ausländerzentralregister (AZR).
Schutzsuchende wurden teilweise mit Verzögerung erfasst:
- Nicht alle Schutzsuchenden wurden nach ihrer Ankunft in Deutschland umgehend erfasst und im AZR registriert. Knapp eine halbe Million Ausländerinnen und Ausländer, die im Laufe des Jahres 2015 in Deutschland eingereist waren, mussten im Jahr 2016 nacherfasst werden.
Schutzsuchende wurden teilweise unvollständig erfasst: - Im Laufe des Jahres 2015 wurden Schutzsuchende teilweise unterwegs oder in provisorischen Ankunftszentren registriert. Nach Äußerung eines Asylgesuches wurden die Personen erkennungsdienstlich erfasst und die entsprechenden Datensätze anschließend im Ausländerzentralregister (AZR) angelegt. Ein Eintrag von Informationen zum aufenthaltsrechtlichen Status konnte zu diesem Zeitpunkt jedoch oftmals noch nicht erfolgen. Unter den gegebenen Umständen bestanden für die offizielle Antragsstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die damit verbundene Ausstellung einer Aufenthaltsgestattung lange Wartezeiten. Die Einführung des bundeseinheitlichen Ankunftsnachweises (AKN), der nach Registrierung des Asylgesuches ausgestellt wird, erfolgte im Zuge des Datenaustauschverbesserungsgesetzes im Februar 2016.
- Schutzsuchende wurden teilweise fehlerhaft und- / -oder doppelt erfasst:
Bei Schutzsuchenden, die nach der Ersterfassung in Deutschland ein Asylverfahren durchliefen, kam es im Laufe des Verfahrens außerdem zu Mehrfacherfassungen. Ursächlich hierfür waren Fehler bei der Dateneingabe, unterschiedliche Schreibweisen von Namen zum Beispiel durch uneinheitliche Übersetzung arabischer Namen ins lateinische Schriftsystem aber auch Falschangaben bei der Registrierung. Eine flächendeckende Erfassung des Finderabdrucks bei der Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR) fand im Laufe des Jahres 2015 noch nicht statt.
Bei den Daten mit Stand 31.12.2015 wurde in Anbetracht der Datenqualität von einer Veröffentlichung von Zahlen zu Schutzsuchenden durch das Statistische Bundesamt abgesehen. Im Laufe des Jahres 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Vollständigkeit der Angaben im Ausländerzentralregister (AZR) merklich steigern können. Die Daten mit Stand 31.12.2016 weisen deutlich weniger Erfassungslücken auf als jene ein Jahr zuvor. So konnten 499 000 Zuzüge aus dem Jahr 2015 nacherfasst werden.
Bestimmte Unsicherheiten bestehen aber fort: Weiterhin liegen im AZR Datensätze ohne Angabe zum aufenthaltsrechtlichen Status vor. Unklar ist, in welchem Umfang es sich hierbei um Dubletten, Fortzüge ohne behördliche Abmeldung oder um Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalt in Deutschland handelt.
Die veröffentlichten Zahlen liefern eine konservative Schätzung der Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland, bei der nur jene Ausländerinnen und Ausländer mit eingetragenem humanitären Aufenthaltstitel, einem registrierten Asylgesuch oder einer behördlich festgestellten Ausreisepflicht als schutzsuchend identifiziert werden. Datensätze bei denen der aufenthaltsrechtliche Status aus dem AZR nicht eindeutig nachvollzogen werden kann, werden demnach in der Statistik nicht berücksichtigt.
Halten sich Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus illegal in Deutschland auf?
Schutzsuchende sind nach Ablehnung ihres Schutzbegehrens oder Erlöschung des Aufenthaltstitels ebenso wie nach Anwendung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme (Ausweisung, Widerruf, Rücknahme) zur Ausreise verpflichtet. Das Aufenthaltsgesetz sieht folgenden Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern vor:
Die Ausländerbehörde spricht gegenüber den ausreisepflichtigen Personen zunächst eine Ausreiseaufforderung mit zeitlicher Befristung aus, welche ihnen die Möglichkeit gibt, der Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen. Weiterhin erhalten Betroffene eine Rechtsmittelfrist, um gegen die behördlichen Entscheidungen, die zur Ausreisepflicht führen, Klage einzulegen. Kommen die Betroffenen der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise nicht nach und sind die Entscheidungen, die der Ausreisepflicht zugrunde liegen, rechtskräftig, können die zuständigen Ausländerbehörden die Ausreiseverpflichtung durch eine Abschiebung zwangsweise vollstrecken. Stehen einer Abschiebung jedoch rechtliche Gründe (zum Beispiel das Recht zur Wahrung des Ehe- und Familienlebens) oder tatsächliche Gründe (zum Beispiel fehlende Reisedokumente) entgegen, kann die Abschiebung temporär durch eine Duldung ausgesetzt werden. Die Ausreisepflicht geduldeter Schutzsuchender bleibt davon unberührt.
Als ausreisepflichtig registrierte Ausländerinnen und Ausländer bewegen sich letztlich in dem vom Gesetzgeber für ihre Situation vorgesehenen Rechtsrahmen des Aufenthaltsgesetzes. Im Migrationsbericht der Bundesregierung wird der Begriff des "illegalen Aufenthalts" im Hinblick auf Ausländerinnen und Ausländer verwendet, die sich ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung und ohne Kenntnis der Ausländerbehörden in Deutschland aufhalten. Feststellungen dieses Tatbestandes finden im Rahmen der polizeilichen Überprüfung von Tatverdächtigen statt und werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst und veröffentlicht.
Wo finde ich Daten zum Thema Religionszugehörigkeit?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht keine regelmäßigen Daten zur Religionszugehörigkeit. Datenquellen sind die Evangelische Kirche in Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Außerdem veröffentlicht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Daten zum Islam in Deutschland.
Wieso gibt es in der amtlichen Bevölkerungsstatistik keine Daten auf Basis der ethnischen Herkunft oder der Hautfarbe?
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland seitens der amtlichen Bevölkerungsstatistik generell keine bevölkerungs-statistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Hintergrund dessen ist unter anderem die Verfolgung solcher Minderheiten während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Methoden
Die Dokumentation der Methoden ist uns wichtig
Damit können Sie unsere Daten sachgerecht interpretieren und ihre Aussagekraft besser einschätzen.