Zum Thema

Pressemitteilungen

3. September 2024 29 % der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen hatten 2023 eine Einwanderungsgeschichte

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28. Mai 2024 200 100 Einbürgerungen im Jahr 2023

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27. Mai 2024 Knapp ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte ist 55 Jahre und älter

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23. Mai 2024 Zahl der Schutzsuchenden im Jahr 2023 leicht gestiegen

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2. Mai 2024 Erwerbsmigration im Jahr 2023 erneut stark gestiegen

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Aktuell

Tabellen

Rohdaten­auszählung aus dem Ausländer­zentralregister

Schutzsuchende

Einwanderungsgeschichte

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Einbürgerungen

Ausländische Bevölkerung

Ausgewählte Integrationsindikatoren

Weitere Angebote

Integrationsmonitoring der Länder

Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Asyl, Migration, Integration

Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Migration und Arbeitsmarkt

Asylbewerberleistungen

Großprojekt des Statistischen Verbundes

Informationsangebot des Statistischen Verbundes zum Mikrozensus

Europäische Daten zu Asyl (Die Eurostat-Daten können von den nationalen Daten abweichen)

Datenbank

GENESIS-Online

Auch in unserer Datenbank GENESIS-Online finden Sie Ergebnisse zu den Themen:

Schutzsuchende nach dem Ausländerzentralregister
Einbürgerungen
Ausländische Bevölkerung nach dem Ausländerzentralregister
Bevölkerung nach Migrationshintergrund

Die Datenbankinhalte werden sukzessive ausgebaut und hier verlinkt.

Statistik visualisiert

Schutzstatus von Schutzsuchenden

Ende 2016 waren rund eine Million Schutz­suchende registriert, die seit Anfang 2014 erstmals nach Deutschland gekommen sind. Wie viele von ihnen später weiterhin in Deutschland Schutz suchen zeigt die Visualisierung zum Verlauf des Schutzstatus.

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Schutzsuchende

Infografik: Schutzsuchende

Schutzsuchende werden anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status im Ausländerzentralregister identifiziert. Die interaktiv gestaltete Informationsgrafik erläutert das Vorgehen bei der Kategorisierung von Schutzsuchenden mit offenem, anerkanntem und abgelehntem Schutzstatus sowie die wichtigsten Begriffe in diesem Zusammenhang.

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Migration.Integration.Regionen

Die interaktive Karte Migration.Inte­gration.Reg­ionen zeigt die regionale Verteilung der aus­ländischen Bevölkerung und der Schutz­suchenden. Außerdem werden Daten zur Integration von Aus­länderinnen und Ausländern in den Arbeits­markt visualisiert.

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Grafiken

1 von 9

Ausländische Bevölkerung nach den 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten

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Schutzsuchende nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten

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Altersaufbau der Schutzsuchenden

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Einbürgerungen

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Vergleich der Konzepte Einwanderungsgeschichte und Migrationshintergrund

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Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte 2023

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Alterspyramide 2023 nach Einwanderungsgeschichte

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Anteil der Personen mit Einwanderungsgeschichte 2023

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Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte und Beteiligung am Erwerbsleben 2023

Schon gewusst?

Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020

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Publikationen

Hinweis: Ablösung der Fachserien und Tabellenbände

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Ergebnisse Open-Data-konform maschinenlesbar bereitzustellen. Wir bauen daher das Angebot in unserer Datenbank GENESIS-Online kontinuierlich aus und stellen unsere bisherigen Fachserien und Tabellenbände ein. Für vereinzelte Themenbereiche bieten wir ergänzend die Statistischen Berichte als neues Format in dieser Rubrik "Publikationen" an. Sie enthalten neben Layout-Tabellen auch maschinenlesbare Datensätze (csv).

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Statistische Berichte

Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte

Ausländische Bevölkerung

Einbürgerungen

Bevölkerung mit Migrationshintergrund

Schutzsuchende

Integrationsindikatoren

Bevölkerung nach Migrationsstatus regional

Weitere Publikationen zum Thema

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich die Bevölkerung mit Einwanderungs­geschichte von der Bevölkerung mit Migrations­hintergrund?

Personen mit Einwanderungs­geschichte sind entweder seit 1950 selbst in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert oder ihre beiden Elternteile sind seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands zugezogen. Im Unterschied dazu basiert die Definition des Migrationshintergrunds auf der Staatsangehörigkeit der Personen zum Zeitpunkt der Geburt (entweder selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren). Hier wird außerdem auch ein einseitiger Migrationshintergrund eingeschlossen, das heißt das Migrationsmerkmal eines Elternteils ist ausreichend, damit in Deutschland geborene Nachkommen zur Gruppe der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gerechnet werden. Personen mit einseitiger Einwanderungs­geschichte werden dagegen als eigene Kategorie geführt und sind nicht Teil der Bevölkerung mit Einwanderungs­geschichte.

Warum wurde mit der Einwanderungs­geschichte ein neues Konzept eingeführt?

Die Fachkommission der Bundes­regierung zu den Rahmen­bedingungen der Integrations­fähigkeit hat im Januar 2021 empfohlen, für Fragen der Integration künftig das Konzept der "Eingewanderten und ihrer (direkten) Nachkommen" zu verwenden. Diese Personen werden auch als Bevölkerung mit Einwanderungs­geschichte bezeichnet. Die Neudefinition trägt zu einer konzeptionellen Vereinfachung und Harmonisierung bei. Sie ist zudem besser vergleichbar mit den international verwendeten Definitionen der Eingewanderten, beispielsweise von Eurostat und den Vereinten Nationen. Die Fachkommission will mit der Einführung eines neuen Begriffs auch dazu beitragen, eine Stigmatisierung der erfassten Personen­gruppen im öffentlichen Diskurs zu vermeiden.

Wann werden Ergebnisse zur Bevölkerung mit Einwanderungs­geschichte veröffentlicht?

Erstergebnisse des Mikrozensus werden jeweils Ende März des auf das Berichts­jahr folgenden Jahres (t+1) veröffentlicht. Die Ender­gebnisse des Mikro­zensus folgen Ende Januar des darauf folgenden Jahres (t+2).

Gehören Personen, die mit deutscher Staatsan­gehörigkeit im Ausland geboren wurden und nach Deutschland zugewandert sind, zur Bevölkerung mit Einwanderungs­geschichte (zum Beispiel Diplomatenkinder)?

Ja, im Konzept der Einwanderungsgeschichte ist die Wanderungserfahrung das entschei­dende Kriterium. Daher haben beispielsweise Kinder von deutschen Eltern, die während eines Auslandsaufenthalts geboren wurden und anschließend nach Deutschland zuziehen, eine Einwanderungsgeschichte.

Ab welchem Jahr stehen Daten zur Einwanderungs­geschichte zur Verfügung?

Daten zur Bevölkerung mit Einwanderungs­geschichte werden im Statistischen Bericht ab den Endergebnissen des Mikrozensus 2021 veröffentlicht. Auswertungen hierzu können ab 2017 jährlich vorgenommen werden. In den Jahren vor 2017 sind aus methodischen Gründen nur Daten für 2005, 2009 und 2013 auswertbar, abweichend davon liegen Ergebnisse zur Gruppe der Eingewanderten ab 2005 jährlich vor.

Warum werden in Publikationen des Mikrozensus Zahlen zu Personen mit Einwanderungs­geschichte nur nach ausgewählten Herkunfts­ländern ausgewiesen?

Bei kleineren Herkunfts­gruppen unterschreiten die Zahlen in den Tabellen häufig die Grenze von hochgerechnet 5 000 Personen beziehungsweise seit 2020 die Grenze von weniger als 70 Fällen und können daher aus Datenqualitäts­gründen nicht mehr ausgewiesen werden. Daher beschränken sich die Publikationen grundsätzlich auf die größeren Herkunfts­gruppen, in denen in der Regel mehr als 100 000 Menschen ihre Wurzeln haben.

Unter welchem Herkunftsland werden in Deutschland geborene direkte Nachkommen mit in unterschiedlichen Ländern geborenen Eltern ausgewiesen?

Bei Personen, die in Deutschland geboren sind, wird der Geburtsstaat der Eltern für die Zuordnung herangezogen. Sollten die Geburtsstaaten der Eltern verschieden sein (zum Beispiel Spanien und Portugal), wird das Herkunftsland der Mutter angegeben.

Gehören Heimat­vertriebene zur Bevölkerung mit Einwanderungs­geschichte?

Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges und ihre Nachkommen gehören nicht zur Bevölkerung mit Einwanderungs­geschichte. Es werden nur Wanderungen ab dem Jahr 1950 zur Klassifikation herangezogen.

Was ist der Unterschied zwischen Migrations­hintergrund im engeren und im weiteren Sinn?

Um den Migrations­hintergrund von in Deutschland mit deutscher Staats­angehörigkeit Geborenen zu bestimmen, werden Informationen zu den Eltern verwendet (zum Beispiel Geburtsland). Migrations­hintergrund im engeren Sinn bedeutet, dass nur die Informationen über die Eltern verwendet werden, die auch im gleichen Haushalt mit der befragten Person leben.

Die Informationen zu den nicht mehr im selben Haushalt lebenden Eltern liegen in den Jahren 2005, 2009, 2013 sowie ab 2017 jährlich vor. Nur in diesen Jahren kann der Migrations­hintergrund im weiteren Sinn ermittelt werden, für den alle Informationen über die Eltern genutzt werden.

Warum liegen vor 2011 keine Daten zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund in den einzelnen neuen Ländern vor?

Aufgrund der sehr geringen Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund in den neuen Ländern wurde in den Jahren vor 2011 auf die Veröffentlichung dieser Daten verzichtet, da die Ergebnisse als zu unsicher eingestuft wurden. Mit dem Vorliegen der Ergebnisse des Zensus 2011 war eine zuverlässige Hochrechnung der Daten auch für die neuen Länder möglich.

Enthält der Mikrozensus auch Angaben über Asylsuchende?

Ja, auch Asylsuchende gehören zur Grundgesamtheit des Mikrozensus. Dies gilt auch, wenn diese in Gemeinschaftsunterkünften gemeldet sind.

Allerdings werden im Mikrozensus für die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften nur sehr wenige Merkmale erhoben. Angaben zur Identifizierung von Asylsuchenden und Menschen mit Einwanderungsgeschichte gehören seit dem Berichtsjahr 2017 aufgrund einer Änderung des Mikrozensus-Gesetzes nicht mehr dazu.

Deshalb lässt sich nicht ermitteln, wie viele der Personen in Gemeinschaftsunterkünften einen Migrationshintergrund haben und wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber es unter ihnen gibt.

Darüber hinaus ist zu vermuten, dass die Gemeinschaftsunterkünfte in der Stichprobe unterrepräsentiert sind. Bei Erstaufnahmeeinrichtungen besteht das Problem, dass sich diese zum Teil nicht in Wohngebäuden befinden, sondern beispielsweise in ungenutzten Nichtwohngebäuden. In diesen Fällen sind die Erstaufnahmeeinrichtungen nicht Teil der Mikrozensusstichprobe.

Was unterscheidet die Daten zu Eingebürgerten aus dem Mikrozensus von den Daten der Einbürgerungs­statistik?

Die Daten des Mikrozensus bilden die im jeweiligen Erhebungsjahr in Deutschland lebenden Eingebürgerten ab (Bestandsgröße). Zudem werden in ausgewählten Tabellen auch die Personen abgebildet, die im jeweiligen Jahr eingebürgert wurden (Flussgröße). Da die Personen über das gesamte Jahr befragt werden, dürften die ausgewiesenen im Erhebungsjahr Eingebürgerten nur etwa die Hälfte der tatsächlichen Einbürgerungen ausmachen.

Die Einbürgerungsstatistik ist eine Vollerhebung aller Einbürgerungen, die im Laufe eines Jahres durchgeführt werden (Flussgröße). Die Einbürgerungsbehörden und das Bundesverwaltungsamt liefern Daten zu im In- und Ausland vollzogenen Einbürgerungen. Damit liefert die Einbürgerungsstatistik eine Antwort auf die Frage wie viele Personen im Laufe eines Jahres eingebürgert wurden. Dabei müssen diese Personen nicht zwangsläufig (noch) in Deutschland leben.

Was stellt das ausgeschöpfte Einbürgerungs­potential dar?

Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential (aEP) setzt die Zahl der Einbürgerten in einem Jahr (ohne Einbürgerungen im Ausland) ins Verhältnis zur Zahl der ausländischen Personen zum 31.12. des Vorjahres, die die Voraus­setzungen für eine Einbürgerung schätzungs­weise erfüllen dürften. Es stellt somit einen Indikator für die Einbürgerungs­bereitschaft ausländischer Personen dar.

Wie viele ausländische Personen die Voraus­setzungen für eine Einbürgerung erfüllen, lässt sich nur schätzen, da die verfügbaren Daten zur ausländischen Bevölkerung die Erfüllung dieser Voraus­setzungen nicht abbilden. Daher nutzen wir im Indikator vereinfacht die aus­ländische Bevölkerung zum 31.12. des Vorjahres mit einer bestimmten Aufenthalts­dauer zum Schätzen der Zahl der Personen, die die Voraus­setzungen für die Einbürgerung erfüllen. Bei der aktuellen Berechnung des aEP legen wir die Zahl der aus­ländischen Personen, die sich seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhalten, zugrunde. Dahinter liegt die Annahme, dass Ausländerinnen und Ausländer nach zehn Jahren in Deutschland in der Regel alle Voraus­setzungen für eine Einbürgerung erfüllen, wie zum Beispiel neben der Mindest­aufenthaltsdauer auch ausreichende Sprach­kenntnisse. Es handelt sich dabei um einen Annäherungswert, da das Staats­angehörigkeits­gesetz (StAG) auch Einbürgerungen zu früheren Zeit­punkten ermöglicht: nach acht Jahren im Regelfall (§ 10 Absatz 1 StAG ) beziehungsweise nach sieben oder sechs Jahren bei Integrations­leistungen (§ 10 Absatz 3 StAG ) oder noch früher bei Mitein­bürgerungen von Ehegatten und minder­jährigen Kindern (§ 10 Absatz 2 StAG ). Es ist deshalb möglich, dass für gewisse Personen­gruppen die Zahl der Einbürgerungen über der Zahl der Personen mit einer Aufenthalts­dauer von mindestens zehn Jahren liegt und das ausgeschöpfte Einbürgerung­spotential mehr als 100 % beträgt.

Für die Berechnung des aEP können alternativ zu zehn Jahren auch kürzere Aufenthalts­dauern zugrunde gelegt werden, wie beispielsweise sechs oder acht Jahre. Dabei entspricht die Zahl der Personen mit zehn Jahren Aufenthalts­dauer einer eher konservativen Schätzung der Zahl der Personen, die alle Einbürgerungs­voraussetzungen erfüllen. Demgegenüber dürfte die Zahl der Personen mit sechs Jahren Aufenthalts­dauer die Zahl der Einbürgerungs­fähigen in vielen Fällen überschätzen.

Gibt es Daten zur Qualifikation von Zugewanderten zum Zeitpunkt der erstmaligen Einreise nach Deutschland?

Da die Ausländerbehörden und das Bundesverwaltungsamt keine Daten zur schulischen und beruflichen Qualifikation der Zugewanderten erheben, liegen uns hierüber leider keine Daten aus dem Ausländerzentralregister vor.

Mit dem Mikrozensus können jedoch Auswertungen zur schulischen und beruflichen Qualifikation der Zuwanderinnen und Zuwanderer nach dem Jahr der erstmaligen Einreise durchgeführt werden. Es können damit nur Aussagen über jene Zuwanderinnen und Zuwanderer getroffen werden, die sich zum Zeitpunkt der Befragung noch immer in Deutschland aufgehalten haben oder sich wieder in Deutschland aufhalten. Über Personen, die bereits wieder ausgereist sind, ist keine Aussage möglich.

Sind alle Ausländerinnen und Ausländer im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst?

Im Ausländerzentralregister (AZR) sind alle Ausländerinnen und Ausländer registriert, die keine deutsche Staats­angehörig­keit besitzen und sich nicht nur vorüber­gehend (weniger als drei Monate) in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Ausländerinnen und Ausländer, die einen sonstigen Bezug zur Bundesrepublik Deutschland haben, beispiels­weise weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Ausländerinnen und Ausländer, die sich unregistriert, das heißt nicht legal, in Deutschland aufhalten, sind grundsätzlich nicht im AZR enthalten.

Die Meldung der Daten an das AZR erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundespolizei, vor allem aber durch die jeweiligen Ausländerbehörden, die zumeist auf Kreisebene angesiedelt sind. Unter den rechtlichen Begriff Ausländerin oder Ausländer fallen alle in Deutschland lebenden Personen, die ausschließlich einen ausländischen Pass besitzen. Zugewanderte mit ausschließlich deutschem Pass sowie Doppelstaatler und ihre Nachkommen gelten nicht als Ausländerin oder Ausländer.

Inwiefern beinträchtigen Nacherfassungen die Interpretation der Ergebnisse der Ausländerstatistik nach dem Ausländerzentralregister?

In den Jahren 2016, 2017 und 2018 gab es im Ausländerzentralregister (AZR) eine erhöhte Anzahl von Nacherfassungen. Vor allem aufgrund der außergewöhnlich hohen Zahl an ankommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern kam es im Jahr 2015 zu einem Rückstau in der Verwaltung und 2016 zu vermehrten Nachmeldungen von Schutzsuchenden. In den Jahren 2017 und 2018 wurden in besonderem Umfang EU-Staatsangehörige in Berlin nacherfasst.

Bei der Interpretation von Bestandsveränderungen und Registerbewegungen im Vergleich zum Vorjahr ist daher zu beachten, dass diese nicht ausschließlich auf Ereignisse zurückzuführen sind, die innerhalb des betrachteten Zeitraums stattgefunden haben. Darüber hinaus waren die Bestandszahlen zum 31.12.2017 vor allem für Berlin überhöht, da die in diesem Jahr nachgemeldeten Zugänge im Folgejahr teilweise revidiert wurden.

Detaillierte Informationen zum Umfang der Nacherfassungen im AZR finden Sie in den methodischen Erläuterungen auf unserer Themenseite Migration und Integration.

Sind die Ergebnisse des Ausländerzentralregisters (AZR) auch auf Gemeindeebene verfügbar?

Da die Daten von den Ausländerbehörden der jeweiligen Kreise stammen, ist eine Gliederung unterhalb der Kreisebene nicht möglich.

Warum werden im Ausländerzentralregister (AZR) Staatsangehörigkeiten von Staaten ausgewiesen, die bereits seit Jahren nicht mehr existieren?

Aktualisierungen von Staatsangehörigkeiten können im Ausländerzentralregister (AZR) nur dann vorgenommen werden, wenn sie einer Ausländerbehörde bekannt werden. Werden Ausländerinnen und Ausländer nicht regelmäßig bei der Ausländerbehörde vorstellig, zum Beispiel, weil sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen, können Änderungen der Staatsangehörigkeit im AZR nicht erfolgen. Deshalb gibt es im AZR eine - im Zeitablauf kontinuierlich kleiner werdende - Zahl von Personen mit Staatsangehörigkeiten von Staaten, die nicht mehr existieren.

Warum wurde in der amtlichen Statistik der Begriff "Schutzsuchende" gewählt?

Begriffe wie Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Asylberechtigte werden oftmals als Synonyme für geflüchtete Menschen genutzt, beschreiben aber im Ausländer- und Asylrecht jeweils nur eine spezifische Teilmenge der Schutzsuchenden. Im asylrechtlichen Sinn sind beispielsweise "Flüchtlinge" nur jene Ausländerinnen und Ausländer, denen die Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Konvention zuerkannt wurde und damit der Anspruch auf eine Aufenthalts­erlaubnis auf Grundlage des § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Das Aufenthaltsgesetz bietet jedoch noch eine Vielzahl an weiteren Aufenthaltstiteln aus dem humanitären Bereich (Abschnitt 5 Aufenthaltsgesetz). Durch die Einbeziehung und Abgrenzung von verschiedenen Kategorien von Schutz­suchenden liefert die amtliche Statistik zu Schutz­suchenden in Deutschland ein ganzheitliches Bild über die Immigration aus humanitären Gründen.

Was ist der Unterschied zwischen den Zahlen zu Schutzsuchenden und der Asylstatistik?

Die Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Zahlen zu Schutz­suchenden nach dem Ausländerzentralregister (AZR) nutzen unterschiedliche Datengrundlagen und beleuchten damit das Thema humanitäre Immigration aus unterschiedlichen Blick­winkeln. Grundlegend für die Abgrenzung beider Statistiken sind:

  • Definitorische Unterschiede

Zu Schutz­suchenden zählen beispielsweise auch Ausländer­innen und Ausländer, die nicht unmittelbar in Verbindung mit dem Asylverfahren stehen (zum Beispiel humanitäre Aufnahmen im Rahmen des Resettlement)

  • Unterscheidung zwischen Bestands- und Flussgrößen

Die Asylstatistik des BAMF beschreibt, wie viele Personen innerhalb eines Zeitraums (zum Beispiel. eines Monats oder eines Jahres) einen Asylantrag gestellt und das Asylverfahren durchlaufen haben. Die Zahlen zu Schutzsuchenden beschreiben den Bestand zu einem Stichtag. Asylentscheidungen des BAMF beeinflussen den Bestand an Schutzsuchenden im Ausländerzentralregister (AZR), wobei dieser aber auch durch eine Vielzahl weiterer Faktoren beeinflusst wird.

  • Zeitliche Diskrepanzen zwischen Entscheidungen im Asylverfahren und der Erfassung von Aufenthaltstiteln im Ausländerzentralregister (AZR).

Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus werden anhand ihres Aufenthaltstitels identifiziert. Zwischen der Asylentscheidung des BAMF und der Ausstellung der resultierenden Aufenthalts­erlaubnis durch die lokalen Ausländerbehörden können Wartezeiten bestehen.

Erlaubt die Datenqualität des Ausländerzentralregisters verlässliche Zahlen zu Schutzsuchenden?

Im Zuge der Zuwanderung von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 kam es zu Qualitätsproblemen im Ausländerzentralregister (AZR).

Schutzsuchende wurden teilweise mit Verzögerung erfasst:

  • Nicht alle Schutz­suchenden wurden nach ihrer Ankunft in Deutschland umgehend erfasst und im AZR registriert. Knapp eine halbe Million Ausländerinnen und Ausländer, die im Laufe des Jahres 2015 in Deutschland eingereist waren, mussten im Jahr 2016 nacherfasst werden.
    Schutzsuchende wurden teilweise unvollständig erfasst:
  • Im Laufe des Jahres 2015 wurden Schutzsuchende teilweise unterwegs oder in provisorischen Ankunftszentren registriert. Nach Äußerung eines Asylgesuches wurden die Personen erkennungs­dienstlich erfasst und die entsprechenden Datensätze anschließend im Ausländerzentralregister (AZR) angelegt. Ein Eintrag von Informationen zum aufenthalts­rechtlichen Status konnte zu diesem Zeitpunkt jedoch oftmals noch nicht erfolgen. Unter den gegebenen Umständen bestanden für die offizielle Antrags­stellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die damit verbundene Ausstellung einer Aufenthalts­gestattung lange Wartezeiten. Die Einführung des bundes­einheitlichen Ankunftsnach­weises (AKN), der nach Registrierung des Asylgesuches ausgestellt wird, erfolgte im Zuge des Daten­austausch­verbesserungs­gesetzes im Februar 2016.
  • Schutzsuchende wurden teilweise fehlerhaft und- / -oder doppelt erfasst:
    Bei Schutzsuchenden, die nach der Ersterfassung in Deutschland ein Asylverfahren durchliefen, kam es im Laufe des Verfahrens außerdem zu Mehrfach­erfassungen. Ursächlich hierfür waren Fehler bei der Daten­eingabe, unterschiedliche Schreibweisen von Namen zum Beispiel durch uneinheitliche Übersetzung arabischer Namen ins lateinische Schriftsystem aber auch Falschangaben bei der Registrierung. Eine flächendeckende Erfassung des Finderabdrucks bei der Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR) fand im Laufe des Jahres 2015 noch nicht statt.
    Bei den Daten mit Stand 31.12.2015 wurde in Anbetracht der Datenqualität von einer Veröffentlichung von Zahlen zu Schutz­suchenden durch das Statistische Bundesamt abgesehen. Im Laufe des Jahres 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Vollständigkeit der Angaben im Ausländerzentralregister (AZR) merklich steigern können. Die Daten mit Stand 31.12.2016 weisen deutlich weniger Erfassungslücken auf als jene ein Jahr zuvor. So konnten 499 000 Zuzüge aus dem Jahr 2015 nacherfasst werden.

Bestimmte Unsicher­heiten bestehen aber fort: Weiterhin liegen im AZR Datensätze ohne Angabe zum aufenthalts­rechtlichen Status vor. Unklar ist, in welchem Umfang es sich hierbei um Dubletten, Fortzüge ohne behördliche Abmeldung oder um Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalt in Deutschland handelt.

Die veröffentlichten Zahlen liefern eine konservative Schätzung der Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland, bei der nur jene Ausländerinnen und Ausländer mit eingetragenem humanitären Aufenthaltstitel, einem registrierten Asylgesuch oder einer behördlich festgestellten Ausreisepflicht als schutzsuchend identifiziert werden. Datensätze bei denen der aufenthalts­rechtliche Status aus dem AZR nicht eindeutig nachvollzogen werden kann, werden demnach in der Statistik nicht berücksichtigt.

Halten sich Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus illegal in Deutschland auf?

Schutzsuchende sind nach Ablehnung ihres Schutzbegehrens oder Erlöschung des Aufenthaltstitels ebenso wie nach Anwendung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme (Ausweisung, Widerruf, Rücknahme) zur Ausreise verpflichtet. Das Aufenthaltsgesetz sieht folgenden Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern vor:

Die Ausländerbehörde spricht gegenüber den ausreisepflichtigen Personen zunächst eine Ausreiseaufforderung mit zeitlicher Befristung aus, welche ihnen die Möglichkeit gibt, der Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen. Weiterhin erhalten Betroffene eine Rechtsmittel­frist, um gegen die behördlichen Entscheidungen, die zur Ausreisepflicht führen, Klage einzulegen. Kommen die Betroffenen der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise nicht nach und sind die Entscheidungen, die der Ausreisepflicht zugrunde liegen, rechtskräftig, können die zuständigen Ausländerbehörden die Ausreiseverpflichtung durch eine Abschiebung zwangsweise vollstrecken. Stehen einer Abschiebung jedoch rechtliche Gründe (zum Beispiel das Recht zur Wahrung des Ehe- und Familienlebens) oder tatsächliche Gründe (zum Beispiel fehlende Reisedokumente) entgegen, kann die Abschiebung temporär durch eine Duldung ausgesetzt werden. Die Ausreisepflicht geduldeter Schutzsuchender bleibt davon unberührt.

Als ausreisepflichtig registrierte Ausländerinnen und Ausländer bewegen sich letztlich in dem vom Gesetzgeber für ihre Situation vorgesehenen Rechtsrahmen des Aufenthaltsgesetzes. Im Migrationsbericht der Bundesregierung wird der Begriff des "illegalen Aufenthalts" im Hinblick auf Ausländerinnen und Ausländer verwendet, die sich ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung und ohne Kenntnis der Ausländerbehörden in Deutschland aufhalten. Feststellungen dieses Tatbestandes finden im Rahmen der polizeilichen Überprüfung von Tatverdächtigen statt und werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst und veröffentlicht.

Wo finde ich Daten zum Thema Religionszugehörigkeit?

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht keine regelmäßigen Daten zur Religionszugehörigkeit. Datenquellen sind die Evangelische Kirche in Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Außerdem veröffentlicht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Daten zum Islam in Deutschland.

Wieso gibt es in der amtlichen Bevölkerungs­statistik keine Daten auf Basis der ethnischen Herkunft oder der Hautfarbe?

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland seitens der amtlichen Bevölkerungsstatistik generell keine bevölkerungs-statistischen und sozio­ökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Hintergrund dessen ist unter anderem die Verfolgung solcher Minderheiten während der national­sozialistischen Gewaltherrschaft.

Methoden

Die Dokumentation der Methoden ist uns wichtig

Damit können Sie unsere Daten sachgerecht interpretieren und ihre Aussagekraft besser einschätzen.

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Qualitätsberichte

Qualitätsbericht - Mikrozensus 2023

Der Mikrozensus ist eine jährlich durchgeführte Erhebung. Sie erstreckt sich auf die gesamte Wohnbevölkerung in Deutschland. Dazu gehören alle Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften am Haupt- und Nebenwohnsitz. Die Erhebung liefert statistische Informationen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung und der Familien, Lebensgemeinschaften und Haushalte, die Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse und Gesundheit.

Methodische Erläuterungen zum Zusatzprogramm Wohnen

Qualitätsbericht - Einbürgerungen

Mit den Ergebnissen der Einbürgerungsstatistik können Aussagen über die Struktur der im Lauf des Berichtsjahres im In und Ausland eingebürgerten ausländischen Bevölkerung und die Auswirkungen der gesetzlichen Maßnahmen zur Einbürgerung getroffen werden. Die Einbürgerungsstatistik bildet somit eine Informationsgrundlage zu Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts und dient als Entscheidungshilfe für eine Weiterentwicklung der Einbürgerungspolitik. Der Umfang von Einbürgerungen hat Auswirkungen auf die Zahl der deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger.

Qualitätsbericht - Ausländerstatistik

Nachgewiesen wird die in Deutschland aufhältige ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, aufenthaltsrechtlichem Status, Aufenthaltsdauer, Alter, Geburtsort (Deutschland/Ausland), Familienstand und Meldestatus.

Qualitätsbericht - Statistik über Schutzsuchende

Die Statistik über Schutzsuchende basiert auf den administrativen Daten des Ausländerzentralregisters (AZR). Das AZR dient allen Behörden, die mit asyl- und ausländerrechtlichen Verwaltungsaufgaben betraut sind, als zentrale Informationsplattform. Hierzu zählen im Zusammenhang mit Schutzsuchenden vor allem das für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die für die Erteilung der Aufenthaltstitel zuständigen Ausländerbehörden.