Grundlage der Wanderungsstatistik sind An- und Abmeldungen, die von den Meldeämtern nach den Regelungen des Bundesmeldegesetzes erfasst werden. Die Wanderungsstatistik umfasst alle innerdeutschen Umzüge über die Gemeindegrenze sowie Zu- und Fortzüge aus dem beziehungsweise in das Ausland.
Dabei wird jeder Um-, Zu- und Fortzug gezählt. Zieht eine Person mehrfach innerhalb eines Berichtsjahres um, so geht auch jeder Umzug in die Statistik ein. Es werden somit Wanderungsfälle, und keine Personen nachgewiesen.