Wanderungen Was versteht man unter dem Begriff "Wanderungsrate"?

Die Wanderungsrate (auch Wanderungsquote oder Mobilitätsziffer genannt) beschreibt für ein Berichtsjahr und ein vorgegebenes Gebiet die Zahl an Wanderungen bezogen auf die durchschnittliche Bevölkerung dieses Gebiets, beispielsweise bezogen auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Durch die Berücksichtigung der Größe der Bezugsbevölkerung eignet sie sich für Zeitvergleiche sowie den regionalen Vergleich.

Für die Berechnungen werden die Zahl der Zuzüge (Z) zu und der Fortzüge (F) von einem Gebiet sowie die Bevölkerungszahl dieses Gebiets (B) herangezogen. Es werden die folgenden Varianten definiert:

  • Bruttowanderungsrate (zur Beschreibung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung): Volumen der externen Wanderungen je 1 000 Personen der Bevölkerung
    = (Z+F) / B*1 000
  • Nettowanderungsrate (zur Beschreibung des relativen Gewinns/Verlusts der Bevölkerung durch das Wanderungsgeschehen): Wanderungssaldo je 1 000 Personen der Bevölkerung
    = (Z-F) / B*1 000
  • Zuwanderungsrate: Zuzüge je 1 000 Personen der Bevölkerung
    = Z/B*1 000
  • Abwanderungsrate: Fortzüge je 1 000 Personen der Bevölkerung
    = F/B*1 000

Wanderungsraten können nach Alter, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit differenziert werden beziehungsweise für Teilpopulationen berechnet werden. Da bestimmte Gruppen (ausländische Bevölkerung, junge Erwachsene) oft eine höhere Mobilität aufweisen, ermöglicht dies Untersuchungen zu Mobilitätsverhalten von unterschiedlichen Gruppen beziehungsweise zu deren Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur.