Zensus 2022 Informationen zur Zensusdatenbank in Gebärdensprache
Die Navigation der Zensusdatenbank in Gebärdensprache
In diesem Film zeigen wir Ihnen den Aufbau der Internetseite zur Zensusdatenbank.
Textfassung zum Video: Die Navigation der Zensusdatenbank in Gebärdensprache
In diesem Film möchten wir ihnen die Zensusdatenbank vorstsellen.
In der Zensusdatenbank können die Ergebnisse des Zensus 2022 und des Zensus 2011 in tabellarischer Form abgerufen werden.
Oben links sehen Sie das Logo der Zensusdatenbank. Mit einem Klick darauf gelangen Sie von jeder Seite zurück auf die Startseite.
Oben rechts befindet sich die Servicenavigation. Sie können hier die Sprache der Seite auf Englisch stellen. Weiter haben Sie hier Zugriff auf die Erklärung zur Barrierefreiheit und können Informationen in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache abrufen. Zudem können Sie hier zum Hilfebereich gelangen und sich die FAQs anzeigen lassen. Ganz rechts befindet sich der Button "Anmeldung", über den Sie sich auf der Seite anmelden und registrieren können.
Auf der linken Seite, unter dem Logo, befindet sich das Hauptmenü.
Wenn Sie auf "Themen" klicken gelangen Sie zu der Themenübersichtsseite, auf der die Ergebnisse in die sechs Themenbereiche Gebäude, Wohnungen, Haushalte, Familien, Bevölkerung kompakt und Bevölkerung: Bildung, Erwerb zusammengefasst sind.
"Merkmale" beinhaltet Erläuterungen und Definitionen zu den einzelnen Merkmalen, die innerhalb der Themenbereiche ausgewertet werden. Merkmale des Zensus 2022 sind zum Beispiel Alter, Geschlecht, Familienstand, aber auch Nettokaltmiete oder Energieträger.
Der Punkt "Dashboards" bietet die Möglichkeit Tabellen für den nächsten Besuch abzuspeichern und ist nach einer Registrierung in der Datenbank nutzbar.
"Über die Zensusdatenbank" informiert allgemein darüber, welche Daten hier zu finden sind und wie die Datenbank zu handhaben ist. Hier sind auch Erklärvideos und deren Transkripte zu finden, die bei der Bedienung helfen.
Sie können die komplette linke Navigationsleiste einklappen, wenn Sie auf "Navigation einklappen" klicken. Darunter haben Sie Zugriff auf Informationen zur Webservice-Schnittstelle (API), auf die Zensus-Webseite und auf weiterführende Links. Zudem finden Sie hier Kontaktinformationen, Informationen zum Datenschutz und das Impressum.
Oben, mittig auf der Startseite sehen Sie ein Suchfeld. Hier können Sie einen Begriff oder einen Tabellencode eingeben und die Zensusdatenbank durchsuchen.
Darunter sind die sechs Themenbereiche der Datenbank, Bevölkerung kompakt, Haushalte, Gebäude, Bevölkerung: Bildung, Erwerb, Familien, Wohnungen als Kacheln dargestellt.
Unter den Themen sind die wichtigsten Neuigkeiten angeteasert. Klicken Sie auf "Weiterlesen" um zu der kompletten Meldung zu gelangen.
Wir hoffen, Ihnen diese Seite gut vorgestellt zu haben und würden uns freuen, Sie öfter hier begrüßen zu können.
ABSPANN
Die Navigation der Internetseite
Herausgeber
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes
Produktion
yomma GmbH
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2024
Erklärung zur Barrierefreiheit
In diesem Film informieren wir Sie über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Textfassung zum Video: Erklärung zur Barrierefreiheit für die Zensusdatenbank
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Zensusdatenbank
Diese Erklärung gilt für die unter ergebnisse.zensus2022.de veröffentlichte Zen Herausgebende dieser Website sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bestrebt, die Zensusdatenbank barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Bei der Gestaltung, Entwicklung und Weiterentwicklung der Zensusdatenbank steht der Aspekt der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Dieses Webangebot wird während der Entwicklung laufend hinsichtlich der Barrierefreiheit optimiert und anschließend nochmals überprüft[SR2] [KV(3] . Die aktuelle Version befindet sich noch in der Weiterentwicklung. Dabei spielt die Beseitigung von Barrieren eine zentrale Rolle. Momentan lässt sich leider nicht ausschließen, dass einige Nutzerinnen und Nutzer noch Barrieren vorfinden.
Datum der Erklärung/Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und zuletzt am 09.07.2024 aktualisiert.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zur Zensusdatenbank aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Feedbackformular. Es ist auf der Webseite zur „Erklärung der Barrierefreiheit“ als Verlinkung zu finden.
Sie können uns auch per E-Mail kontaktieren: barrierefrei@destatis.de
Schlichtungsverfahren
Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu o.g. Ansprechpartner keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Aufgabe der Schlichtungsstelle BGG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.
ABSPANN
Die Navigation der Internetseite
Herausgeber
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes
Produktion
yomma GmbH
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2024