Zensus 2022 Erhebungen und Befragte

Für einen Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund wird die für den Empfang, die Aufbereitung und Datenhaltung notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Die Statistischen Ämter der Länder steuerten die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erhoben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisierten die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe bestand darin, die Befragungen vor Ort zu koordinieren und unter anderem Erhebungsbeauftragte anzuwerben.

Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfüllen gemeinsam die Aufgaben der amtlichen Statistik in Deutschland. Als neutrale, objektive und wissenschaftlich unabhängige Institutionen informieren sie über gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Strukturen, Zusammenhänge und Entwicklungen und zeigen politische Handlungsfelder auf. Mit der Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung statistischer Daten werden sie dem Grundrecht auf Information gerecht und liefern eine wichtige Basis für demokratische, faktenbasierte Entscheidungsprozesse.

Erhebungsstellen

In der Vorbereitungszeit des Zensus 2022 wurden in den Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Erhebungsstellen kümmerten sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bildeten Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten ein. Zudem lag die Kontrolle der Erhebungsunterlagen genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen Auskunftspflichtigen, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden konnten.

Erhebungsbeauftragte

Erhebungsbeauftragte führten die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchten die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter sind gesetzlich festgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber wurden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz mussten sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten.

Wer wurde befragt?

Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützte sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. In erster Linie lieferten die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wurde in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt.

Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wurde bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen, wie beispielsweise in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern war die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Für die Gebäude- und Wohnungszählung im Zensus 2022 wurden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

Online-Fragebogen

Der Online-Fragebogen bot sowohl für Befragte als auch für die Statistischen Ämter erhebliche Vorteile. Ziel war es daher, dass der Fragebogen standardmäßig online ausgefüllt wird. Das galt für die Haushalte­befragung und die Gebäude- und Wohnungszählung. 

Der wichtigste Qualitätsgewinn lag in der Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit, die u. a. durch einen höheren Anteil an Online-Meldungen erreicht werden sollten. Die Beantwortung mittels elektronischen Fragebogens führte zu plausibleren Ergebnissen. Schon bei der Eingabe durch die Befragten wurden die Angaben auf Plausibilität und Vollständigkeit hin geprüft und Tippfehler angezeigt. Zudem wurde die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten. Durch eine gezielte Filterführung bekamen die Befragten bei der Gebäude- und Wohnungs­zählung nur die Fragen angezeigt, die sie tatsächlich beantworten mussten. Das vereinfachte die Beantwortung und verkürzte diese auf wenige Minuten.

Weniger gedruckte Fragebogen trugen schließlich wesentlich zur Ressourcenschonung bei. Dies war sowohl wirtschaftlicher als auch besser für die Umwelt. Weniger Papierfragebogen bedeuteten auch weniger Transportwege und dadurch weniger CO2-Ausstoß. Kosteneinsparungen ergaben sich vor allem durch verringerte Druck- und Portokosten. Des Weiteren wurde die kostenintensive manuelle Nachbearbeitung der Papierfragebogen stark reduziert.

Haushaltebefragung

Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Hierfür wurden aber nicht alle Menschen befragt, sondern nur ein Teil der Bevölkerung.
Um Informationen für ganz Deutschland zu erhalten, lassen sich die Ergebnisse dieser Befragung mithilfe mathematischer Verfahren auf die gesamte Bevölkerung hochrechnen.

Rund 12 % der Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands wurden dabei befragt. Das sind rund 10,6 Millionen Menschen

Wer wurde bei der Haushaltebefragung befragt?

Grundlage für die Auswahl der Befragten waren die Melderegister in Deutschland. Nach einem Zufallsverfahren wurden aus den vorliegenden Daten Anschriften ermittelt. Alle Menschen, die an diesen Anschriften wohnen, sind dann für die Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus 2022 ausgewählt worden.

Die erste Stichprobenziehung hat ergeben, dass an den zufällig ausgewählten Anschriften etwa 10,3 Millionen Menschen leben. Im März 2022 gab es eine Stichprobennachziehung. Dadurch konnten auch neu hinzugekommene Anschriften berücksichtigt werden.

Wie lief die Haushaltebefragung ab?

Wenn Personen per Zufallsverfahren für die Haushaltebefragung des Zensus ausgewählt worden sind, hat sich eine Interviewerin oder ein Interviewer bei Ihr gemeldet: Diese sogenannten Erhebungsbeauftragten kündigten sich dafür in jedem Fall schriftlich vorher an - mit einem Anschreiben und einer Terminankündigungskarte.

Zur Bestimmung der Bevölkerungszahl stellten die Erhebungsbeauftragten zunächst vor Ort fest, welche Personen an der besuchten Anschrift wohnen. Dafür wurde unter anderem nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Kontaktdaten wie Haupt- oder Nebenwohnsitz aller Haushaltsmitglieder gefragt. Die Beantwortung der Fragen konnte von einer erwachsenen Person stellvertretend für alle anderen Haushaltsangehörigen übernommen werden, sofern die betreffenden Angaben bekannt waren.

Vor Ort wiesen sich die Erhebungsbeauftrage auf Verlangen mit einem offiziellen Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem Lichtbildausweis wie beispielsweise dem Personalausweis oder dem Reisepass aus.

Etwa drei Viertel der rund 10,6 Millionen Befragten wurden zu weiteren Angaben wie beispielsweise der (Aus-)Bildung und Berufstätigkeit befragt. Diese Angaben konnten die Haushaltsmitglieder selbstständig über den Online-Fragebogen auf der Website des Zensus machen.

Haushaltsmitglieder, die zu zusätzlichen Merkmalen wie zum Beispiel zur Bildung oder Erwerbstätigkeit Auskunft gaben, benötigten dafür etwa zehn bis 15 Minuten.

Warum gab es die Haushaltebefragung?

In Deutschland bilden die Melderegister die Grundlage für die Feststellung der Bevölkerungszahl. Allerdings sind diese Register nicht immer fehlerfrei. Dies kommt vor, wenn Personen beispielsweise ins Ausland gezogen sind und sich nicht abgemeldet haben. Aber auch, wenn Personen einen Wohnort innerhalb Deutschlands gewechselt haben, ohne sich umzumelden.

Darüber hinaus gibt es Fragen zu Merkmalen, die in den Melderegistern nicht enthalten sind. Dies sind beispielsweise Informationen zum Bildungsstand oder der Erwerbstätigkeit. Diese Fragen musste nur ein Teil der Personen beantworten.

Durch die Ergebnisse der Haushaltebefragung wurden solche Über- oder Unterfassungen der Melderegister statistisch korrigiert. Über statistische Berechnungsverfahren wird somit die Bevölkerungszahl festgestellt

Der Zensus liefert also nicht nur Bevölkerungszahlen, sondern auch wichtige Daten zur Struktur der Bevölkerung. Diese dienen als Grundlage für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden.

Welche Fragen wurden bei der Haushaltebefragung gestellt?

Bei der Haushaltebefragung wurden Fragen zum Haushalt und zur Familie gestellt – also beispielsweise wie viele Menschen in einem Haushalt leben. Fragen zur (Aus-)Bildung und Erwerbstätigkeit beziehen sich zum Beispiel auf den höchsten erworbenen Schulabschluss oder den ausgeübten Beruf. Im Musterfragen der Haushaltebefragung finden Sie eine Übersicht aller Fragen.

Was passiert mit den Daten?

Die beim Zensus erhoben Daten unterliegen den strengen Vorgaben des Datenschutzes und der Geheimhaltung in der amtlichen Statistik. So werden die persönlichen Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht. Es besteht eine gesetzlich geregelte Zweckbindung. Die Daten werden an keine anderen Behörden wie Melde-, Finanzämter oder andere Stellen weitergegeben oder zurückgespielt.

Die Erhebungsbeauftragten, die Ihre persönlichen Angaben aufnehmen, sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Alle Daten wurden ausschließlich verschlüsselt übermittelt und nur für statistische Zwecke erhoben.

Unter die gesetzliche Schweigepflicht fallen alle Informationen, die dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten (beispielsweise Erhebungsbeauftrage) in seiner Eigenschaft als Geheimnisträger anvertraut wurden. Dies betrifft unter anderem alle personenbezogenen Daten und alle Inhalte von Gesprächen ebenso wie auch Privat- und Geschäftsgeheimnisse. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch über den Tod hinaus. Bei Verstößen drohen strafrechtliche Konsequenzen.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass zu Anträgen hinsichtlich Ihrer Rechte nach der DS-GVO als betroffene Person zum Zensus 2022 keine Informationen mehr zur Verfügung gestellt werden können, weil die personenidentifizierenden Daten im Zensus 2022 entsprechend den Löschvorschriften zwischenzeitlich bereits gelöscht wurden.

Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte

An Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften fand beim Zensus 2022 eine Vollerhebung statt. Das bedeutet, es wurden Daten zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern erhoben.

An Wohnheimen und an Gemeinschaftsunterkünften gibt es eine hohe Fluktuation: Es ziehen regelmäßig Menschen ein und wieder aus. Dadurch kann es zu überdurchschnittlich vielen Fehlern in den einzelnen Registern kommen. Durch die Befragung in der Haupterhebung wurden diese Fehler korrigiert.

Wer wurde befragt?

Die Befragung fand an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften statt.

Zu den Wohnheimen zählen beispielsweise Studierenden- oder Arbeitendenwohnheime. Hier wird von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen, das heißt die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig.

Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen.

Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften führen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.

Wie lief die Befragung ab?

In bundesweit etwa 8 000 Wohnheimen wurden alle Menschen direkt befragt, die zum Stichtag dort wohnen. Die Befragung lief grundsätzlich wie bei der Haushaltebefragung ab. Die Interviewerinnen und Interviewer, die sogenannten Erhebungsbeauftragen, kündigten sich in jedem Fall vor der Befragung mit einer Terminankündigungskarte schriftlich an.

Vor Ort stellten die Erhebungsbeauftragen dann fest, welche Personen an der besuchten Anschrift wohnen. Dafür wurde nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum , -staat und -ort, Geschlecht, Familienstand, der Wohnsituation und Staatsangehörigkeit gefragt.

An einem Teil der Anschriften mit Wohnheimen wurden die Menschen ebenfalls zusätzlich zu weiteren Merkmalen befragt, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Registern enthalten sind. In diesem Fall kam ein erweiterter Fragenkatalog zum Einsatz, der auch Fragen zur Ausbildung und Erwerbstätigkeit beinhaltete.
Diese Angaben konnten die Personen selbstständig über den Online-Fragebogen auf der Webseite des Zensus beantworten. Die entsprechenden Zugangsdaten erhielten sie im Anschluss an die kurze persönliche Befragung durch die oder den Erhebungsbeauftragten.

Personen, die zu zusätzlichen Merkmalen wie zum Beispiel zur Bildung oder Erwerbstätigkeit Auskunft gaben, benötigen dafür etwa zehn bis 15 Minuten.

An etwa 50 000 Gemeinschaftsunterkünften übernahm die Einrichtungsleitung stellvertretend die Auskunftspflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner. Von Personen in Gemeinschaftsunterkünften wurden folgende Daten erfasst: Familienname und Vorname, Geburtsdatum, -staat und -ort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit.

Von Personen in Gemeinschaftsunterkünften wurden folgende Daten erfasst: Familienname und Vorname, Geburtsdatum, -staat und -ort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit.nd und Staatsangehörigkeit.

Vor der Befragung kündigten sich auch hier die Erhebungsbeauftragen in jedem Fall schriftlich mit einer Terminankündigungskarte an und übergaben dann vor Ort die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen an die Einrichtungsleitung.

Was passiert mit den Daten?

Durch strenge gesetzliche Vorgaben wird in jeder Phase sichergestellt, dass alle Daten bei uns sicher und vor einer Einsichtnahme Dritte geschützt sind.

Was geschah vor der eigentlichen Befragung?

Für die Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wurden zur Vorbereitung der Erhebung alle Anschriften und deren Besonderheiten ermittelt und die Qualität gesichert. Hierfür wurden im Vorfeld die Vorerhebung bei den Trägern, die Vorbefragung und die Aktualisierung der Vorbefragung durchgeführt.

Vorerhebung bei den Trägern ab Frühjahr 2019

Zur Vorbereitung der Erhebung wurden zunächst mögliche Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte von den Statistischen Ämtern der Länder recherchiert. Auf Basis dieser Recherche wurden die Träger von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Einrichtungen ohne (bekannten) Träger im Frühjahr 2019 angeschrieben.

So konnten die recherchierten Informationen überprüft sowie gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen werden in § 11 Zensusvorbereitungsgesetz 2022 geregelt. Die Ergebnisse dieser Abfrage dienten dazu, weitere Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften zu finden und die Qualität bereits recherchierter Anschriften zu sichern.

Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Von Februar bis Dezember 2020 fand die Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschafts­unterkünften statt. Dabei wurden die Einrichtungs­leitungen bzw. die Träger der Einrichtungen befragt.

Die Teilnahme an der Vorbefragung erfolgte über einen Online-Fragebogen. Die Zugangsdaten für den Fragebogen erhielten die Leitungen bzw. Träger der Einrichtungen vor Beginn der Vorbefragung per Brief. Mithilfe der dadurch gewonnenen Informationen kann der kommende Zensus für die Auskunft­gebenden vereinfacht und der Aufwand möglichst gering gehalten werden.

Für die Hauptbefragung im Mai 2022 werden zusätzlich auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen befragt. An Gemeinschafts­unterkünften gibt die Einrichtungs­leitung stellvertretend Auskunft.

Ziel der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschafts­unterkünften

Mit der Vorbefragung konnten weitere Informationen zu den Einrichtungen erhoben werden, welche für die Durch­führung des Zensus wesentlich sind. Unter anderem mussten beispielsweise alle Anschriften der entsprechenden Einrichtungen als Vorbereitung für die Haupt­befragung im kommenden Mai ermittelt werden.

Im Online-Fragebogen zur Vorbefragung waren Informationen zu den einzelnen Trägern und Ein­richtungen enthalten, welche bereits im Jahr 2019 in einer ersten Vorerhebung erhoben wurden. Die Vorbefragung von Februar bis September 2020 war notwendig, um noch Fragen zu Art bzw. Zweck der Einrichtung, Anzahl der Plätze, Besonder­heiten an der Anschrift (z. B. Nebeneingänge, weitere Gebäudeteile) und geplanten Veränderungen bis Mai 2022 zu klären. Angaben die nicht (mehr) korrekt waren, konnten direkt im Online-Fragebogen durch die Teilnehmenden geändert werden.

Ziel war es außerdem, basierend auf den ermittelten Informationen eine Zuordnung der Einrichtungen zu den Kategorien "Wohnheim" bzw. "Gemeinschafts­unterkunft" vorzunehmen.

Wohnheime

Zu den Wohnheimen zählen beispielsweise Studierenden- oder Arbeitendenwohnheime, bei denen von einer eigenen Haushalts­führung ausgegangen werden kann, das heißt die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig.

Gemeinschafts­unterkünfte

Zu den Gemeinschafts­unterkünften zählen beispiels­weise Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justiz­vollzugs­anstalten oder Gemeinschafts­unterkünfte von Flüchtlingen. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschafts­unterkünften führen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.

Inhalte der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschafts­unterkünften

Über den Online-Fragebogen wurden unter anderem folgende Merkmale abgefragt:

  • Name und Anschrift der Einrichtung
  • Besonderheiten an der Anschrift und geplante Veränderungen bis zum Zensusstichtag
  • Art und Zweck der Einrichtung
  • Mögliche Wohnformen
  • Anzahl der Plätze

Für die Vorbefragung bestand eine Auskunftspflicht für die Einrichtungs­leitungen von Gemeinschafts­unterkünften (ausgenommen hiervon waren jedoch die Angaben zur Anzahl der Einrichtungs­plätze). Für die Einrichtungs­leitungen von Wohnheimen sowie für die Träger von Wohnheimen und Gemeinschafts­unterkünften war die Auskunft freiwillig. In der Vorbefragung wurden keine personen­bezogenen Angaben zu den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen erhoben.

Aktualisierte Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Mit der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschafts­unterkünften im Jahr 2020 wurden bereits Informationen zu den Einrichtungen erhoben, welche für die Durchführung des Zensus wesentlich sind. 

Um die Aktualität der bereits erhobenen Informationen zu sichern und um mögliche Änderungen zu erfassen, wurden aufgrund der Verschiebung des Zensus die Einrichtungs­leitungen oder Träger der Einrichtungen zur Aktualisierung der Informationen kontaktiert.

Ziel der Aktualisierung der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Mit der Vorbefragung im Jahr 2020 wurden Informationen zu Art beziehungsweise Zweck der Einrichtung, Anzahl der Plätze, Besonderheiten an der Anschrift (z. B. Nebeneingänge, weitere Gebäudeteile) und geplanten Veränderungen bis zum ursprünglichen Zensusstichtag im Mai 2021 erhoben. Mit der Aktualisierung sollten diese Informationen auf Aktualität und Gültigkeit zum neuen Zensusstichtag im Mai 2022 überprüft werden. Änderungen konnten online über einen Fragebogen direkt korrigiert werden. Dadurch mussten weiterhin gültige Angaben nicht erneut eingegeben werden, sondern konnten einfach bestätigt werden.

Ziel war es außerdem, basierend auf den ermittelten Informationen eine Zuordnung der Einrichtungen zu den Kategorien Wohnheim beziehungsweise Gemeinschafts­unterkunft zu bestätigen.

Wohnheime

Zu den Wohnheimen zählen beispielsweise Studierenden- oder Arbeitendenwohnheime, bei denen von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen werden kann, das heißt die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig.

Gemeinschaftsunterkünfte

Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Einrichtungen für ältere und/oder pflege­bedürftige Menschen, psychiatrische Kliniken, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften führen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.

Inhalte der Aktualisierung der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Im Fragebogen wurden unter anderem folgende Merkmale abgefragt:

  • Name und Anschrift der Einrichtung
  • Besonderheiten an der Anschrift und geplante Veränderungen bis zum Zensusstichtag
  • Art und Zweck der Einrichtung
  • Mögliche Wohnformen
  • Anzahl der Plätze

Auch bei der Aktualisierung der Vorbefragung wurden keine personenbezogenen Angaben zu Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen erhoben.

Gebäude und Wohnungszählung

In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl war deswegen auch die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022.

Ziel der GWZ war die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen. Auskunftspflicht bestand für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Ergebnisse bilden in Zukunft eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.

Die genauen Fragen konnten zuvor bereits dem Musterfragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung entnommen werden.

Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Neben Angaben zur Bevölkerung wurde in der Gebäude- und Wohnungszählung auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Dafür wurden etwa 23 Millionen

  • Eigentümerinnen und Eigentümer und
  • Verwaltungen sowie weitere
  • Verfügungs- und Nutzungsberechtige von Gebäuden oder Wohnungen befragt 

Wie lief die Gebäude- und Wohnungszählung ab?

Im Mai 2022 erhielten die Auskunftspflichtigen von dem jeweiligen statistischen Amt ihres Landes Post mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Dort beantworteten sie Fragen zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung. Also beispielsweise zum Baujahr, zum Energieträger – also womit geheizt wird – zur Wohnfläche oder zur Nettokaltmiete. Die genauen Fragen konnten zuvor bereits dem Musterfragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung entnommen werden. Die Inhalte der Befragung wurden durch eine EU-Verordnung festgelegt. Den gesetzlichen Rahmen bildete das Zensus­gesetz.

Für Wohnungsunternehmen gab es anstelle des Online-Fragebogens ein gesondertes Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung. Sie wurden bereits vor Mai 2022 von den Statistischen Ämtern der Länder kontaktiert. Ausführliche Informationen dazu stehen auf unserer Seite Wohnungsunternehmen beim Zensus 2022.

Welche Merkmale wurden erhoben?

Gebäudemerkmale

  • Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnung, Wohnheim etc.)
  • Eigentumsverhältnisse (Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Wohnungsunternehmen etc.)
  • Gebäudetyp (freistehend, Doppelhaus, gereiht etc.)
  • Baujahr
  • Zahl der Wohnungen im Gebäude
  • Heizungsart (Fernheizung, Zentralheizung, Etagenheizung etc.)
  • Energieträger der Heizung (Heizöl, Gas etc.)

Wohnungsmerkmale

  • Art der Nutzung (vom Eigentümer/von der Eigentümerin bewohnt, vermietet, leer stehend etc.)
  • Leerstandsgründe
  • Leerstandsdauer
  • Fläche der Wohnung
  • Zahl der Räume

Zusätzliche Hilfsmerkmale für die statistische Generierung von Haushalten

  • Namen von bis zu zwei Bewohnern bzw. Bewohnerinnen
  • Zahl der Bewohner bzw. Bewohnerinnen

Die vollständige Auflistung der Merkmale finden Sie im Zensus­gesetz.

Was geschah vor er eigentlichen Befragung?

Zur Vorbereitung haben die Statistischen Ämter der Länder Angaben zu den zählungsrelevanten Gebäuden und den Auskunftspflichtigen ermittelt. Die Verwaltungsdatenquellen, aus denen die Auskunftspflichtigen ermittelt werden konnten, wurden im Zensus­vorbereitungs­gesetz 2022 geregelt. Anschließend wurden diese Informationen auf ihre Aktualität und Qualität überprüft.

Im Zuge dessen fand bereits im Jahr 2021 die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung statt. Dabei wurde ein Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

Die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung

2020 fand die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung statt. Dabei wurde ein Teil aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt. Die Fragen der Vorbefragung konnten schnell und einfach über einen kurzen Online-Fragebogen beantwortet werden. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhielten die auskunftspflichtigen Personen per Brief.

Mithilfe der Informationen aus der Vorbefragung überprüften die Statistischen Ämter der Länder die ihnen vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen auf ihre Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 korrekt vorliegen.

Ziel der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung

Die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung diente der Qualitätssicherung der Angaben zu Gebäuden und der zugehörigen auskunftspflichtigen Personen, die den Statistischen Ämtern der Länder vorliegen. Mithilfe der Vorbefragung wurde ermittelt, ob die vorliegenden Eigentümer- und Gebäudedaten aktuell und von guter Qualität waren. Sie war damit ein wichtiger Meilenstein für einen reibungslosen Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022.

Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die Vorbefragung und die Gebäude- und Wohnungszählung dienten, stammen aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel den Vermessungsbehörden oder den Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die vereinheitlicht werden mussten. Außerdem bildeten diese Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab – dynamische Ereignisse, wie beispielsweise spätere Eigentümerwechsel oder Wohnortwechsel, waren möglicherweise noch nicht enthalten und sollten mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden.

Wer wurde in der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung befragt?

Auskunftspflichtig für die Vorbefragung waren unter anderem Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen. Zur Gruppe der Auskunftspflichtigen gehörten aber auch sonstige verfügungs- und nutzungsberechtigte Personen wie zum Beispiel Erbbauberechtigte. Für die erfolgte Vorbefragung bestand für die Befragten eine Auskunftspflicht.

Anders als bei der eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 wurden bei der Vorbefragung nicht alle Auskunftspflichtigen befragt, sondern nur ein Teil. Die Entscheidung über deren Auswahl hing von Struktur und Aktualität der vorliegenden Daten ab und oblag dem jeweiligen Statistischen Landesamt.

Inhalte der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung

Die Vorbefragung beinhaltete maximal elf Fragen, die schnell und einfach online beantwortet werden konnten. Mithilfe dieser Fragen wurde vor allem geprüft, ob die vorliegende Gebäudeanschrift korrekt war und ob die ermittelten Auskunftspflichtigen die erforderlichen Informationen zur betreffenden Gebäudeanschrift geben konnten. Weiterhin wurden offene Fragen geklärt, wie zum Beispiel ein möglicher Eigentümerwechsel, der in den bereits vorliegenden Daten noch nicht erfasst wurde.

Wiederholungsbefragung

Der Zensus 2022 zeigt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Etwa 10,3 Millionen Menschen wurden dazu in Haushalten und Wohnheimen befragt.

Bei einem kleinen Teil von ihnen – etwa 400 000 Personen (bundesweit 4 % der Haushalte und Wohnheime) – wurde das kurze persönliche Interview wiederholt. Die Haushalte oder Wohnheime wurden für die Wiederholungsbefragung stichprobenartig ausgewählt.

Warum war eine Wiederholungsbefragung notwendig?

Die Wiederholungsbefragung diente der Qualitätssicherung der Ergebnisse beim Zensus 2022. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung wurden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wurde geprüft, ob alle Auskunftspflichtigen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden. Die Wiederholungsbefragung konnte somit potenzielle Messfehler der vorherigen Befragungen aufdecken.

Bei einem kleinen Teil der Befragten – etwa 400 000 Personen (bundesweit 4 % der Haushalte und Wohnheime) – wurde das kurze persönliche Interview wiederholt. Die Haushalte oder Wohnheime wurden für die Wiederholungsbefragung stichprobenartig ausgewählt.

Welche Fragen wurden bei der Wiederholungsbefragung gestellt?

Bei der Wiederholungsbefragung wurden einige wenige Fragen gestellt. Es wurde nach Namen und Vornamen sowie nach Geschlecht und Geburtsdatum gefragt. Außerdem wurde erfragt, ob es neben der Hauptwohnung weitere Wohnsitze gibt.

Wie lief die Wiederholungsbefragung ab?

Die Wiederholungsbefragung fand zeitgleich zur Haupterhebung statt. Die sogenannten Erhebungsbeauftragten kündigten den Befragungstermin an den ausgewählten Haushalten schriftlich an. Zum Befragungstermin wiesen sich die Erhebungsbeauftragten mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis, z. B. Personalausweis oder Reisepass, aus und führten ein kurzes persönliches Interview durch.
Bei der Wiederholungsbefragung bestand ebenfalls gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht war nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt.

Factsheet zum Ablauf der Befragungen

Factsheet zum Ablauf der Befragungen