Nach dem Berufsbildungsgesetz sind in den anerkannten Ausbildungsberufen am Ende der Berufsausbildung Abschlussprüfungen durchzuführen. In diesen wird festgestellt, ob der oder die Auszubildende über die in der Ausbildungsordnung geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Je nach Ausbildungsberuf werden die Abschlussprüfungen einem der Ausbildungsbereiche Industrie und Handel (einschließlich Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe), Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, Freie Berufe und Hauswirtschaft zugeordnet.
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