Das vorzeitige Beenden der Polytechnischen Oberschule der DDR mit Abschluss der 8. oder 9. Klasse war auf Antrag der Eltern und Zustimmung der Schule möglich. Üblicherweise wurde der Schulabschluss der allgemeinbildenden Polytechnischen Oberschule in der DDR nach erfolgreichem Absolvieren der 10. Klasse erreicht. Zum Ende der 10. Klasse erfolgte der Schulabschluss mit Abschlussprüfung, der zur Aufnahme einer Lehre und zum Fachschulstudium berechtigte. Schülerinnen und Schüler, die das Abitur ablegen wollten, wechselten in der Regel nach der 8. oder auch nach der 10. Klasse an die erweiterte Oberschule.