Die Anlernausbildung ist die Qualifizierung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung, häufig durch Unterweisung am Arbeitsplatz oder Einarbeitung, ohne dass eine umfassende berufliche Ausbildung (Beruf) erforderlich ist. Die Anlernausbildung wurde durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 abgeschafft. Daher können nur Personen, die 1953 oder früher geboren sind, bis 1969 eine Anlernausbildung absolviert haben.