Bildungsstand Anlernausbildung

Die Anlern­ausbildung ist die Qualifizierung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung, häufig durch Unter­weisung am Arbeits­platz oder Einarbeitung, ohne dass eine umfassende berufliche Ausbildung (Beruf) erforderlich ist. Die Anlern­ausbildung wurde durch das Berufs­bildungs­gesetz (BBiG) von 1969 abgeschafft. Daher können nur Personen, die 1953 oder früher geboren sind, bis 1969 eine Anlern­ausbildung absolviert haben.