Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Ausländerinnen und Ausländer gehören zu den Personen mit Migrationshintergrund. Sie können in Deutschland geboren oder zugewandert sein.