Bildungsstand Ausländerinnen und Ausländer

Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grund­gesetzes sind. Dazu zählen auch Staaten­lose und Personen mit ungeklärter Staats­angehörigkeit. Ausländerinnen und Ausländer gehören zu den Personen mit Migrations­hintergrund. Sie können in Deutsch­land geboren oder zugewandert sein.