Der Master wird nach einem zwei- bis viersemestrigen Vollzeitstudium oder berufsbegleitendem Studium verliehen. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen akademischen Studiengang (Magister, Diplom, Erstes Staatsexamen in Rechtswissenschaften oder Lehramtsstudium, Abschluss in Medizin). Ein Mastergrad entspricht dem Diplom, Magister oder Staatsexamen und eröffnet die Möglichkeit zur Promotion.