Bildungsstand Personen mit Migrations­hintergrund

Zu den Personen mit Migrations­hinter­grund gehört die ausländische Bevölkerung – unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland geboren wurde – sowie alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundes­republik Deutsch­land Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Daneben zählen zu den Personen mit Migrations­hinter­grund auch die in Deutsch­land geborenen eingebürgerten Ausländer sowie eine Reihe von in Deutsch­land Geborenen mit deutscher Staats­angehörigkeit mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.

Dies bedeutet, dass in DeutschÅland geborene Deutsche einen Migrations­hinter­grund haben können, sei es als Kinder von Spät­aussiedlern, als Kinder ausländischer Eltern­paare (sogenannte "ius soli-Kinder") oder als Deutsche mit ein­seitigem Migrations­hinter­grund. Dieser Migrations­hinter­grund leitet sich dann aus­schließlich aus den Eigen­schaften der Eltern ab. Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Options­modell erfüllen, d.h. mit einer deutschen und einer ausländischen Staats­angehörigkeit in Deutsch­land geboren wurden.