Hochschulen Bildungsinländer

Als Bildungs­inländer/-innen werden die aus­ländischen Studierende bezeichnet, die ihre Hochschul­zugangs­berechtigung in Deutsch­land, aber nicht an einem Studien­kolleg, erworben haben.

Als Bildungs­ausländer/-innen werden die aus­ländischen Studierenden bezeichnet, die ihre Hochschul­zugangs­berechtigung im Ausland oder an einem Studien­kolleg erworben haben.