Als Bildungsinländer/-innen werden die ausländischen Studierende bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg, erworben haben.
Als Bildungsausländer/-innen werden die ausländischen Studierenden bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben haben.