Hochschulen Lehrkräfte für besondere Aufgaben

Soweit über­wiegend eine Vermittlung praktischer Fertig­keiten und Kenntnisse erforderlich ist, die nicht die Einstellungs­voraus­setzungen für Professoren erfordert, kann diese haupt­beruflich tätigen Lehr­kräften für besondere Aufgaben übertragen werden. Zu dieser Gruppe gehören:

  • Lehrer und Fach­lehrer im Hoch­schul­dienst,
  • Lektoren,
  • sonstige Lehr­kräfte für besondere Aufgaben.