Soweit überwiegend eine Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse erforderlich ist, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren erfordert, kann diese hauptberuflich tätigen Lehrkräften für besondere Aufgaben übertragen werden. Zu dieser Gruppe gehören:
- Lehrer und Fachlehrer im Hochschuldienst,
- Lektoren,
- sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben.