Hochschulen Personal (Hochschulen)

Grund­sätzlich wird zwischen dem wissen­schaftlichen und künstler­ischen Personal sowie dem nicht-wissen­schaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen) Personal unter­schieden. Das neben­beruflich tätige wissen­schaftliche und künstler­ische Hoch­schul­personal ist in der Regel mit weniger als der Hälfte der regel­mäßigen tariflichen oder gesetzlichen Wochen­arbeits­zeit an der Hoch­schule beschäftigt. Zum neben­beruflichen wissen­schaftlichen und künstler­ischen Personal zählen Gast­professoren/-innen, Lehr­beauftragte sowie wissen­schaftliche Hilfs­kräfte. Zum haupt­beruflichen wissen­schaftlichen und künstler­ischen Personal zählen Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten und Assistentinnen und Assistenten, wissen­schaftliche und künstler­ische Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter sowie Lehr­kräfte für besondere Aufgaben.