Grundsätzlich wird zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem nicht-wissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen) Personal unterschieden. Das nebenberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Hochschulpersonal ist in der Regel mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen oder gesetzlichen Wochenarbeitszeit an der Hochschule beschäftigt. Zum nebenberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal zählen Gastprofessoren/-innen, Lehrbeauftragte sowie wissenschaftliche Hilfskräfte. Zum hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal zählen Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten und Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben.