Als hoch qualifiziert gelten gemäß EU-Definition Personen, die einen Tertiärabschluss der ISCED-Stufen 5 oder 6 erreicht haben. Hierzu zählen in Deutschland Abschlüsse an (Fach-) Hochschulen, Verwaltungsfachhochschulen, Berufs- und Fachakademien, Fachschulen und Schulen des Gesundheitswesens. Abweichend von der EU-weit verwendeten Definition schließt das nationale Ziel in Deutschland postsekundare nicht-tertiäre Abschlüsse (ISCED 4) mit ein. Dabei handelt es sich um zweite Abschlüsse im Sekundarbereich II (z. B. Lehrabschluss nach Abitur oder umgekehrt).