Das hauptberuflich tätige Personal wird durch die Regelungen im Hochschulrahmengesetz bundeseinheitlich bestimmt. In der Statistik ist es vier Gruppen zugeordnet:
- Professoren,
- Dozenten und Assistenten,
- wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter,
- Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
Für das nebenberuflich/nebenamtlich tätige Personal gelten je Land unterschiedliche Regelungen. Das Personal ist in der Regel mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen oder gesetzlichen Wochenarbeitszeit an der Hochschule beschäftigt. Die Bundesstatistik verwendet folgende Gliederung:
- Gast-/Professoren, Emeriti,
- Lehrbeauftragte (einschl. Honorarprofessoren, Privatdozenten, außerplanmäßige Professoren),
- wissenschaftliche (oder künstlerische) Hilfskräfte