Schulen Abendgymnasien

Abend­gymnasien ermöglichen es befähigten Erwachsenen, in einem Zeit­raum von in der Regel drei Jahren, die allgemeine Hoch­schul­reife zu erwerben. Für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Berufs­ausbildung beziehungs­weise eine mindestens zweijährige geregelte Berufs­tätigkeit nachzuweisen. Die Bewerberin/der Bewerber soll im Schul­jahr der Anmeldung mindestens 19 Jahre alt werden. Die Schülerinnen und Schüler der Abendg­ymnasien müssen in der Regel während des Schul­besuchs – mit Ausnahme der Prüfungs­phase – berufstätig sein.