Abendgymnasien ermöglichen es befähigten Erwachsenen, in einem Zeitraum von in der Regel drei Jahren, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachzuweisen. Die Bewerberin/der Bewerber soll im Schuljahr der Anmeldung mindestens 19 Jahre alt werden. Die Schülerinnen und Schüler der Abendgymnasien müssen in der Regel während des Schulbesuchs – mit Ausnahme der Prüfungsphase – berufstätig sein.