Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Schulen sind Schülerinnen und Schüler des Berichtsschuljahres, die die Schulart mit Abschluss verlassen haben. Eingeschlossen werden Schülerinnen und Schüler, die auf eine andere allgemeinbildende Schulart gewechselt sind, um einen zusätzlichen Abschluss zu erwerben. Nicht als Absolventinnen und Absolventen zählen Schülerinnen und Schüler, die aus der 10. Klassenstufe der Integrierten Gesamtschule in die dortige gymnasiale Oberstufe übergehen.