Schulen Ausgaben für Schulgeld

Ausgaben für Schulgeld

Gemeinsames Datenangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Methodische Hinweise

  • Die Auswertungen beziehen sich auf diejenigen Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 23 Jahren, die eine kostenpflichtige Privatschule besuchten und deren Eltern das Schulgeld in der Steuer­erklärung angaben.
  • Steuerlich absetzbar sind Gebühren für den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule, die zu einem allgemein­bildenden oder berufsbildenden Schul- oder Berufsabschluss führt. Dabei kann es sich auch um ausländische Schulabschlüsse handeln, wenn der Abschluss als gleichwertig anerkannt wurde. Absetzbar sind nur Gebühren, die Kosten des laufenden Schulbetriebs decken sollen, nicht jedoch Aufwendungen für Verpflegung, Beherbergung, Betreuung oder Fahrtkosten.
  • Die Karte "Anteil der Kinder auf kostenpflichtigen Privatschulen" zeigt das Verhältnis der Kinder, für die Schulgeld steuerlich geltend gemacht wurde zu allen Kindern, die laut Bevölkerungs­fortschreibung zum Stichtag 31.12.2019 in dem Kreis gemeldet und zwischen 6 und 23 Jahren alt waren.
  • Bundesweit waren im Jahr 2019 rund 77 % der Kinder unter 24 Jahren in der Einkommen­steuerstatistik enthalten. Da es regionale Unterschiede hinsichtlich des Anteils der Kinder gibt, deren Eltern eine Steuer­erklärung abgegeben haben, ist die regionale Verteilung, die in der Karte gezeigt wird, in Bezug auf alle Kinder leicht verzerrt. Insbesondere in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist die Steuer­erklärungs­abgabequote niedriger als im Bundesdurchschnitt. Hier lag der Anteil der erfassten Kinder teilweise deutlich unter 70 %.

Hinweise zu den Daten

  • Ergebnisse der Lohn- und Einkommen­steuerstatistik sind aufgrund der langen Fristen zur Steuer­veranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungs­jahres verfügbar. Daher beziehen sich aktuelle Ergebnisse auf das Jahr 2019.