Ausstattung mit Gebrauchsgütern Erläuterungen
Hier finden Sie Informationen zu Methoden und Definitionen einzelner Statistiken.
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.
Lassen Sie sich die EVS in einem Video erklären
Das Video gibt es hier auch in einer Version mit Untertiteln.
Was beschreibt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden dabei die Haushalte aller sozialen Gruppierungen, so dass die EVS ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland zeichnet.
Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Datengrundlage insbesondere für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung sowie für die Bemessung des regelsatzrelevanten Verbrauches im Rahmen der Grundsicherung. Im System der amtlichen Statistik werden die Ergebnisse der EVS über die Konsumausgaben der privaten Haushalte für die Neufestsetzung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik verwendet und dienen als Datenbasis für die Verwendungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Wie wird die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erhoben?
Die Durchführung der EVS erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Die organisatorische und technische Vorbereitung liegt beim Statistischen Bundesamt, während die Anwerbung der Haushalte und deren Befragung den Landesämtern obliegt. Die Erhebungsaufbereitung und zentrale Ergebnisermittlung wiederum erfolgt durch das Statistische Bundesamt.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG)1.
Die EVS wird alle fünf Jahre durchgeführt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, das heißt, alle Haushalte nehmen auf freiwilliger Basis an der EVS teil. Es werden rund 80 000 private Haushalte in Deutschland im Rahmen der EVS befragt. Die EVS ist damit die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union. Im früheren Bundesgebiet findet die EVS seit 1962/63 statt, in den neuen Ländern und Berlin seit 1993.
Die EVS ist eine Quotenstichprobe, das heißt, alle Haushalte werden nach einem vorgegebenen Quotenplan ausgewählt und befragt. Die Grundgesamtheit der Haushalte wird dabei anhand bestimmter Quotierungsmerkmale in Gruppen gegliedert. Für jede Gruppe wird die Quote als die Zahl der jeweils zu befragenden Haushalte vorgegeben. In Anlehnung an den Mikrozensus erfolgt zunächst die Aufteilung der Grundgesamtheit der Haushalte auf die Bundesländer. Im zweiten Schritt wird dann je Bundesland die Haushaltsgesamtheit nach den Quotierungsmerkmalen Haushaltstyp, soziale Stellung der Haupteinkommensperson und Haushaltsnettoeinkommen gruppiert. Für jede der so gewonnenen Quotierungszellen wird die jeweils zu befragende Zahl der Haushalte ermittelt.
Bei der EVS machen die Teilnehmenden Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie ihrer Einkommens- und Vermögenssituation. Kernstück der EVS sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teilnehmenden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus für einen begrenzten Zeitraum detailliert die gekauften Mengen und Ausgaben von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fleischwaren und Getränke bestimmen zu können. So können bei Preisveränderungen die Auswirkungen auf die Konsumausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.
Wie genau ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?
Auf Grund der großen Zahl der befragten Haushalte und der Vielzahl der bei der Aufbereitung durchgeführten Plausibilitätskontrollen weisen die aus der EVS gewonnenen Ergebnisse ein hohes Maß an Genauigkeit und Verlässlichkeit auf. Durch die per Quotenplan vorgegebene Berücksichtigung aller sozialen Gruppierungen und die Hochrechnung der ermittelten Ergebnisse am jeweils aktuellen Mikrozensus ist sichergestellt, dass repräsentative Ergebnisse für nahezu alle Haushalte gewonnen werden. Lediglich für Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten können aus der EVS keine Angaben gewonnen werden, da sie gemäß dem verwendeten Haushaltsbegriff nicht berücksichtigt werden. Ferner liefert die EVS keine Angaben für Haushalte mit einem regelmäßigem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 Euro und mehr, da diese in der Regel nicht in so ausreichender Zahl an der Erhebung teilnehmen, dass gesicherte Aussagen über ihre Lebensverhältnisse getroffen werden können.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in den jeweiligen Qualitätsberichten.
1: Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)
Was beschreiben die Laufenden Wirtschaftsrechnungen?
Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) liefern statistische Informationen über die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte, deren Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie ihre Wohnverhältnisse. Einbezogen werden dabei die Haushalte fast aller sozialen Gruppierungen, so dass die LWR ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland zeichnet.
Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und -wirtinnen sowie freiberuflich Tätige), Personen ohne festen Wohnsitz (Obdachlose) beziehungsweise in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten sowie Haushalte mit einem regelmäßigem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen über 18 000 Euro im Monat.
Die Ergebnisse der LWR zu den Konsumausgaben privater Haushalte werden in der amtlichen Statistik für die Neufestsetzung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik verwendet und dienen als Datenbasis für die Verwendungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Wie werden die Laufenden Wirtschaftsrechnungen erhoben?
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG)1.
Im Rahmen der LWR werden in Deutschland private Haushalte jährlich zu ihren Einkommensverhältnissen, zum Konsumverhalten, zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern befragt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, das heißt, alle Haushalte nehmen auf freiwilliger Basis an den LWR teil. In den Erhebungsjahren der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) finden keine LWR statt, dies war 2008 erstmals der Fall. Seit dem Erhebungsjahr 2005 werden die LWR als Unterstichprobe aus der letzten EVS realisiert. Die ausgewählten Haushalte bilden bis zur nächsten EVS-Befragung die Stichprobe der LWR. Mit jeder neuen EVS steht eine neue Auswahlgrundlage für die LWR zur Verfügung.
Seit 2024 werden pro Jahr 12 000 Haushalte in die LWR einbezogen. Die teilnehmenden Haushalte dokumentieren ihre Einnahmen und Ausgaben für einen Monat (Monatsanschreibung). Ausgaben für größere Anschaffungen wie Pkw, Möbel oder Haushaltsgroßgeräte werden retrospektiv erfragt. Die bislang getrennten Erhebungsunterlagen "Allgemeine Angaben" und "Haushaltsbuch" wurden überführt in "Haushaltsfragebogen", "Personenfragebogen" (für alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren) sowie die "Täglichen Ausgaben". In diesem Zusammenhang wird die Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern nicht mehr zum 1.1. eines Jahres, sondern zum Beginn des Berichtsmonats erfragt. Ergebnisse zur Ausstattung der Haushalte werden daher gemeinsam mit den Ergebnissen zu Konsumausgaben veröffentlicht. Seit 2024 haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, die gesamte Erhebung über eine mobile App oder Web-App durchzuführen. Die Teilnahme mittels Papierfragebogen ist aber auch weiterhin möglich.
Auf Grund der unterschiedlichen Erhebungsmethodiken im Laufe der Zeit sind die Daten in den vier Zeiträumen vor 1999, 1999 bis 2004, 2005 bis 2022 und ab 2024 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar:
Bis zum Jahr 1998 zeichneten 2 000 Haushalte ein Jahr lang detailliert ihre Einnahmen und Ausgaben auf. Die befragten Haushalte stammten aus den drei ausgewählten Haushaltstypen: Zweipersonenhaushalte von Rentnern und Rentnerinnen, Vierpersonenhaushalte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit mittlerem Einkommen sowie Vierpersonenhaushalte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit höherem Einkommen. Aufgrund der zunehmenden Vielfalt von Lebenslagen war eine Vertretung aller privaten Haushalte durch diese drei Haushaltstypen nicht mehr gegeben. Mit dem zusätzlichen Ziel der Harmonisierung der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte wurde sowohl der Befragtenkreis ausgedehnt als auch der Anschreiberhythmus verändert.
Seit 1999 werden die LWR als repräsentative Quotenstichprobe durchgeführt. Mit Ausnahme der Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und -wirtinnen sowie freiberuflich Tätige) sind alle privaten Haushalte in den Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) vertreten.
In den Jahren von 1999 bis 2004 betrug der Stichprobenumfang circa 6 000 Haushalte, die über jeweils vier Berichtsmonate (das heißt einen Monat je Quartal) Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben erteilten.
Von 2005 bis 2022 betrug der Stichprobenumfang circa 8 000 Haushalte, von denen jeweils ein Viertel für drei aufeinanderfolgende Monate ihre Anschreibungen (Quartalsanschreibung) durchgeführt haben.
Seit 2004 konnten die Haushalte den Erhebungsteil "Allgemeine Angaben" auch als Online-Befragung durchführen. Seit dem 1. Juli 2015 wird in den LWR ergänzend zur Papierform auch das elektronische "Haushaltsbuch" angeboten. Die teilnehmenden Haushalte haben damit die Möglichkeit, eine elektronische Variante für die Anschreibung ihrer Einnahmen und Ausgaben zu nutzen.
Wo werden die Ergebnisse der Laufenden Wirtschaftsrechnungen veröffentlicht?
Die Ergebnisse der LWR werden auf folgenden Internetthemenseiten des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht: Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten" und Ausstattung mit Gebrauchsgütern. In der Datenbank GENESIS-Online können Sie sich ausgewählte Tabellen mit den Ergebnissen der LWR zusammenstellen.
1: Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.