Ausstattung mit Gebrauchsgütern Erläuterungen

Hier finden Sie Informationen zu Methoden und Definitionen einzelner Statistiken.

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushalts­er­hebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haus­halten in Deutsch­land zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.

Lassen Sie sich die EVS in einem Video erklären

Das Video gibt es hier auch in einer Version mit Untertiteln.

Was beschreibt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe (EVS) ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebens­verhältnisse privater Haushalte in Deutschland. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchs­gütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schulden­situation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden dabei die Haushalte aller sozialen Gruppierungen, so dass die EVS ein repräsentatives Bild der Lebens­situation nahezu der Gesamt­bevölkerung in Deutschland zeichnet.

Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Daten­grundlage insbe­sondere für die Armuts- und Reichtums­berichterstattung der Bundes­regierung sowie für die Bemessung des regelsatz­relevanten Verbrauches im Rahmen der Grundsicherung. Im System der amtlichen Statistik werden die Ergebnisse der EVS über die Konsumausgaben der privaten Haushalte für die Neufestsetzung des Wägungs­schemas der Verbraucher­preisstatistik verwendet und dienen als Datenbasis für die Verwendungs­rechnung der Volkswirtschaft­lichen Gesamt­rechnungen.

Wie wird die Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe erhoben?

Die Durchführung der EVS erfolgt in enger Abstimmung und Zusammen­arbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Die organisatorische und technische Vorbereitung liegt beim Statistischen Bundesamt, während die Anwerbung der Haushalte und deren Befragung den Landes­ämtern obliegt. Die Erhebungs­aufbereitung und zentrale Ergebnis­ermittlung wiederum erfolgt durch das Statistische Bundesamt.

Rechtsgrund­lage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundes­statistik­gesetz (BStatG)1.

Die EVS wird alle fünf Jahre durchgeführt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, das heißt, alle Haushalte nehmen auf freiwilliger Basis an der EVS teil. Es werden rund 80 000 private Haushalte in Deutschland im Rahmen der EVS befragt. Die EVS ist damit die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union. Im früheren Bundesgebiet findet die EVS seit 1962/63 statt, in den neuen Ländern und Berlin seit 1993.

Die EVS ist eine Quoten­stichprobe, das heißt, alle Haushalte werden nach einem vorgegebenen Quotenplan ausgewählt und befragt. Die Grund­gesamtheit der Haushalte wird dabei anhand bestimmter Quotierungs­merkmale in Gruppen gegliedert. Für jede Gruppe wird die Quote als die Zahl der jeweils zu befragenden Haushalte vorgegeben. In Anlehnung an den Mikrozensus erfolgt zunächst die Aufteilung der Grund­gesamtheit der Haushalte auf die Bundesländer. Im zweiten Schritt wird dann je Bundesland die Haushalts­gesamtheit nach den Quotierungs­merkmalen Haushaltstyp, soziale Stellung der Haupteinkommens­person und Haushalts­nettoeinkommen gruppiert. Für jede der so gewonnenen Quotierungs­zellen wird die jeweils zu befragende Zahl der Haushalte ermittelt.

Bei der EVS machen die Teil­nehmen­den Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushalts­zusam­men­setzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchs­gütern sowie ihrer Einkommens- und Vermögens­situation. Kernstück der EVS sind Informa­tionen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teilneh­menden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus für einen begrenzten Zeit­raum detailliert die ge­kauf­ten Mengen und Ausgaben von Nahrungs­mitteln, Getränken und Tabak­waren. Dies ist wichtig, um den Anteil unter­schiedlicher Nahrungs­mittel wie Obst und Gemüse, Milch­produkte, Fleisch­waren und Getränke bestimmen zu können. So können bei Preis­veränderungen die Auswirkungen auf die Konsum­ausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.

Wie genau ist die Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe?

Auf Grund der großen Zahl der befragten Haushalte und der Vielzahl der bei der Aufbereitung durchgeführten Plausibilitäts­kontrollen weisen die aus der EVS gewonnenen Ergebnisse ein hohes Maß an Genauigkeit und Verlässlichkeit auf. Durch die per Quotenplan vorgegebene Berück­sichtigung aller sozialen Gruppierungen und die Hochrechnung der ermittelten Ergebnisse am jeweils aktuellen Mikrozensus ist sicher­gestellt, dass repräsentative Ergebnisse für nahezu alle Haushalte gewonnen werden. Lediglich für Personen in Gemeinschafts­unterkünften und Anstalten können aus der EVS keine Angaben gewonnen werden, da sie gemäß dem verwendeten Haushaltsbegriff nicht berücksichtigt werden. Ferner liefert die EVS keine Angaben für Haushalte mit einem regelmäßigem monatlichen Haushaltsnetto­einkommen von 18 000 Euro und mehr, da diese in der Regel nicht in so ausreichender Zahl an der Erhebung teilnehmen, dass gesicherte Aussagen über ihre Lebens­verhältnisse getroffen werden können.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in den jeweiligen Qualitätsberichten.

1: Den Wortlaut der nationalen Rechts­vorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.

Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)

Was beschreiben die Laufenden Wirtschaftsrechnungen?

Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) liefern statistische Informationen über die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte, deren Ausstattung mit Gebrauchs­gütern sowie ihre Wohn­verhältnisse. Einbezogen werden dabei die Haushalte fast aller sozialen Gruppierungen, so dass die LWR ein repräsentatives Bild der Lebens­situation nahezu der Gesamt­bevölkerung in Deutschland zeichnet.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Haushalte von Selbst­ständigen (Gewerbe­treibende und selbst­ständige Land­wirte und -wirtinnen sowie frei­beruflich Tätige), Personen ohne festen Wohn­sitz (Obdach­lose) beziehungsweise in Gemeinschafts­unterkünften und Anstalten sowie Haushalte mit einem regelmäßigem monatlichen Haushalts­nettoeinkommen über 18 000 Euro im Monat.

Die Ergebnisse der LWR zu den Konsumausgaben privater Haushalte werden in der amtlichen Statistik für die Neu­festsetzung des Wägungs­schemas der Verbraucher­preisstatistik verwendet und dienen als Daten­basis für die Verwendungs­rechnung der Volkswirt­schaftlichen Gesamt­rechnungen.

Wie werden die Laufenden Wirtschaftsrechnungen erhoben?

Rechtsgrund­lage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundes­statistik­gesetz (BStatG)1.

Im Rahmen der LWR werden in Deutschland private Haushalte jährlich zu ihren Einkommens­verhältnissen, zum Konsum­verhalten, zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit Gebrauchs­gütern befragt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, das heißt, alle Haushalte nehmen auf freiwilliger Basis an den LWR teil. In den Erhebungs­jahren der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe (EVS) finden keine LWR statt, dies war 2008 erstmals der Fall. Seit dem Erhebungs­jahr 2005 werden die LWR als Unterstich­probe aus der letzten EVS realisiert. Die ausgewählten Haushalte bilden bis zur nächsten EVS-Befragung die Stichprobe der LWR. Mit jeder neuen EVS steht eine neue Auswahl­grundlage für die LWR zur Verfügung.

Seit 2024 werden pro Jahr 12 000 Haushalte in die LWR einbezogen. Die teil­nehmenden Haushalte dokumen­tieren ihre Einnahmen und Ausgaben für einen Monat (Monats­anschreibung). Ausgaben für größere Anschaffungen wie Pkw, Möbel oder Haushalts­großgeräte werden retrospektiv erfragt. Die bislang getrennten Erhebungs­unterlagen "Allgemeine Angaben" und "Haushaltsbuch" wurden überführt in "Haushalts­fragebogen", "Personen­fragebogen" (für alle Haushalts­mitglieder ab 16 Jahren) sowie die "Täglichen Ausgaben". In diesem Zusammenhang wird die Ausstattung mit bestimmten Gebrauchs­gütern nicht mehr zum 1.1. eines Jahres, sondern zum Beginn des Berichts­monats erfragt. Ergebnisse zur Ausstattung der Haushalte werden daher gemeinsam mit den Ergebnissen zu Konsum­ausgaben veröffentlicht. Seit 2024 haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, die gesamte Erhebung über eine mobile App oder Web-App durch­zuführen. Die Teilnahme mittels Papier­frage­bogen ist aber auch weiterhin möglich.

Auf Grund der unterschied­lichen Erhebungs­methodiken im Laufe der Zeit sind die Daten in den vier Zeit­räumen vor 1999, 1999 bis 2004, 2005 bis 2022 und ab 2024 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar:

Bis zum Jahr 1998 zeichneten 2 000 Haushalte ein Jahr lang detailliert ihre Einnahmen und Ausgaben auf. Die befragten Haushalte stammten aus den drei ausgewählten Haushalts­typen: Zwei­personen­haushalte von Rentnern und Rentnerinnen, Vier­personen­haushalte von Arbeit­nehmern und Arbeit­nehmerinnen mit mittlerem Einkommen sowie Vier­personen­haushalte von Arbeit­nehmern und Arbeit­nehmerinnen mit höherem Einkommen. Aufgrund der zunehmenden Vielfalt von Lebens­lagen war eine Vertretung aller privaten Haushalte durch diese drei Haushalts­typen nicht mehr gegeben. Mit dem zusätzlichen Ziel der Harmonisierung der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte wurde sowohl der Befragten­kreis ausgedehnt als auch der Anschreibe­rhythmus verändert.

Seit 1999 werden die LWR als repräsentative Quotenstich­probe durchgeführt. Mit Ausnahme der Haushalte von Selbst­ständigen (Gewerbe­treibende und selbst­ständige Land­wirte und -wirtinnen sowie frei­beruflich Tätige) sind alle privaten Haushalte in den Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) vertreten.

In den Jahren von 1999 bis 2004 betrug der Stichproben­umfang circa 6 000 Haushalte, die über jeweils vier Berichts­monate (das heißt einen Monat je Quartal) Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben erteilten.

Von 2005 bis 2022 betrug der Stichprobenumfang circa 8 000 Haushalte, von denen jeweils ein Viertel für drei auf­einander­folgende Monate ihre Anschrei­bungen (Quartals­anschreibung) durch­geführt haben.

Seit 2004 konnten die Haushalte den Erhebungs­teil "Allgemeine Angaben" auch als Online-Befragung durchführen. Seit dem 1. Juli 2015 wird in den LWR ergänzend zur Papier­form auch das elektronische "Haushaltsbuch" angeboten. Die teilnehmenden Haushalte haben damit die Möglichkeit, eine elektronische Variante für die Anschreibung ihrer Einnahmen und Ausgaben zu nutzen.

Wo werden die Ergebnisse der Laufenden Wirtschaftsrechnungen veröffentlicht?

Die Ergebnisse der LWR werden auf folgenden Internet­themenseiten des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht: Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten" und Ausstattung mit Gebrauchsgütern. In der Daten­bank GENESIS-Online können Sie sich ausgewählte Tabellen mit den Ergebnissen der LWR zusammenstellen.

1: Den Wortlaut der nationalen Rechts­vorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.