Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen Erwerbslosenhaushalt

Definition seit 2020:
Ein Haushalt mit sehr geringer Erwerbs­intensität (auch: Erwerbslosen­haushalt) liegt laut EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbs­fähigen Haushalts­mitglieder im Alter von 18 bis 64 Jahren (ohne Studierende im Alter von 18 bis 24 Jahren und Personen im Ruhestand nach Selbsteinschätzung oder Ruhegehaltsbezug sowie Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren, die inaktiv sind und in Haushalten mit Ruhegehalt als Haupteinkommen leben) im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 % der maximal möglichen (potenziellen) Erwerbs­beteiligung beträgt.

Ein Beispiel: In einem Haushalt leben zwei erwerbs­fähige Haushalts­mitglieder, die beide im vorange­gangenen Jahr jeweils 12 Monate gearbeitet haben (2 x 12 Erwerbs­monate). Ihre Erwerbs­beteiligung beträgt also 100 % ihrer potenziellen Erwerbs­beteiligung. Arbeitete nur eines der beiden erwerbs­fähigen Haushalts­mitglieder 12 Monate im vorange­gangenen Jahr und das andere Haushalts­mitglied gar nicht, würde die Erwerbs­beteiligung des Haushalts insgesamt dagegen nur noch 50 % betragen. Die tatsächliche Erwerbs­beteiligung des Haushalts ist hier also nur halb so hoch wie potenziell möglich. Arbeitete diese Person dagegen nur 4 Monate im vorange­gangenen Jahr, würde die Erwerbs­beteiligung des Haushalts auf weniger als 20 % (20 % wären 4,8 Monate) sinken. Nach der oben genannten Definition würde für diesen Haushalt eine sehr geringe Erwerbs­intensität vorliegen.

Definition bis 2019:
Ein Haushalt mit sehr geringer Erwerbs­beteiligung (auch: Erwerbs­losenhaushalt) liegt laut EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn die tatsächliche Erwerbs­beteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbs­fähigen Haushalts­mitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren insgesamt weniger als 20 % ihrer potenziellen Erwerbs­beteiligung beträgt.