Definition seit 2020:
Ein Haushalt mit sehr geringer Erwerbsintensität (auch: Erwerbslosenhaushalt) liegt laut EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 64 Jahren (ohne Studierende im Alter von 18 bis 24 Jahren und Personen im Ruhestand nach Selbsteinschätzung oder Ruhegehaltsbezug sowie Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren, die inaktiv sind und in Haushalten mit Ruhegehalt als Haupteinkommen leben) im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 % der maximal möglichen (potenziellen) Erwerbsbeteiligung beträgt.
Ein Beispiel: In einem Haushalt leben zwei erwerbsfähige Haushaltsmitglieder, die beide im vorangegangenen Jahr jeweils 12 Monate gearbeitet haben (2 x 12 Erwerbsmonate). Ihre Erwerbsbeteiligung beträgt also 100 % ihrer potenziellen Erwerbsbeteiligung. Arbeitete nur eines der beiden erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder 12 Monate im vorangegangenen Jahr und das andere Haushaltsmitglied gar nicht, würde die Erwerbsbeteiligung des Haushalts insgesamt dagegen nur noch 50 % betragen. Die tatsächliche Erwerbsbeteiligung des Haushalts ist hier also nur halb so hoch wie potenziell möglich. Arbeitete diese Person dagegen nur 4 Monate im vorangegangenen Jahr, würde die Erwerbsbeteiligung des Haushalts auf weniger als 20 % (20 % wären 4,8 Monate) sinken. Nach der oben genannten Definition würde für diesen Haushalt eine sehr geringe Erwerbsintensität vorliegen.
Definition bis 2019:
Ein Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung (auch: Erwerbslosenhaushalt) liegt laut EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren insgesamt weniger als 20 % ihrer potenziellen Erwerbsbeteiligung beträgt.