Der in der Tabelle ausgewiesene Erwerbsstatus bezieht sich auf das Vorjahr der Erhebung und leitet sich aus der überwiegend ausgeübten Beschäftigung ab. Der überwiegende Erwerbsstatus wird nur für Personen bestimmt, die Angaben zu ihrem Erwerbsstatus für mehr als sechs Monate des Erhebungsvorjahres gemacht haben. Er ist dann derjenige Erwerbsstatus, der über einen Zeitraum von mehr als der Hälfte der Monate mit Angaben zum Erwerbsstatus bestand. Personen, für die das nicht zutraf, die also nur für sechs Monate oder weniger Angaben zum Erwerbsstatus gemacht haben, wurden bei der Auswertung nach dem überwiegenden Erwerbsstatus ausgeschlossen.