Die Abgrenzung der Haushaltstypen ergibt sich durch die Beziehung der Haupteinkommensperson zu den anderen Mitgliedern des Haushalts. Die Haupteinkommensperson ist das Haushaltsmitglied, das den größten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen leistet.
Ergebnisse in der ZVE werden für Personen ab 10 Jahren unterschieden nach Haushaltstypen wie folgt nachgewiesen:
- Alleinlebende
- Paare ohne Kind
- Alleinerziehende
- Kinder in Alleinerziehendenhaushalten nach unterschiedlichen Altersgruppen
- Paare mit Kind(ern)
- Kinder in Paarhaushalten nach unterschiedlichen Altersgruppen
Partnerinnen und Partner in Paarhaushalten leben entweder verheiratet oder unverheiratet zusammen. Kinder sind ledige Kinder oder Enkelkinder unter 25 Jahren der Haupteinkommensperson (dabei sind auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegeverhältnisse mit eingeschlossen).
In einem Alleinerziehendenhaushalt oder einem Paarhaushalt mit Kind(ern) leben mindestens ein Kind unter 18 Jahren und gegebenenfalls weitere ledige Kinder zwischen 18 und unter 25 Jahren. Unberücksichtigt bleiben Kinder, die nicht oder nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben.
Leben neben der Haupteinkommensperson, der in Partnerschaft lebender Person und Kindern weitere Personen (z. B. Großeltern oder andere Verwandte) im Haushalt, so handelt es sich um den Haushaltstyp "sonstiger Haushalt".