IT-Nutzung Informations- und Kommunikations­technologien (IKT) in privaten Haushalten

Die Haushalts­befragung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikations­technologien (IKT-Erhebung Haushalte) ist eine jährliche Erhebung, die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) durchgeführt wird. Die Angaben werden EU-weit einheitlich erhoben. Sie ermöglichen es, den Digitalisierungs­stand der EU-Mitglied­staaten zu vergleichen und die Entwick­lung über die Zeit darzustellen. Gleichzeitig wird für die Unternehmens­seite im Rahmen einer europäisch harmoni­sierten Unternehmens­befragung die Nutzung von IKT in Unternehmen erfasst, so dass ein geschlossenes statistisches Bild zur aktuellen Ent­wicklung der digitalen Gesellschaft und Wirtschaft in Europa entsteht.

Mit der IKT-Erhebung Haushalte werden Daten zur Ausstattung und zur Nutzung von Informations- und Kommunikations­technologien erhoben, insbesondere zum Internet. Die Schwer­punkte liegen auf Fragen zu Art, Häufig­keit und ausgewählten Zwecken der Internet­nutzung (z. B. E-Commerce, E-Government oder E-Learning). Zusätzlich werden Informationen zur Nutzung „smarter“ (mit dem Internet verbundener) Geräte/Systeme sowie zu den digitalen Kompetenzen (E-Skills) erhoben. Auch Informationen darüber, welche Bedenken und Hindernisse Menschen von der Nutzung neuer Informations- und Kommunikations­technologien abhalten, werden erfasst.

Die Erhebung, deren Durch­führung und Aufbereitung den EU-Mitgliedstaaten obliegt, wird seit 2002 in allen EU-Mitglieds­staaten durchgeführt. In Deutschland wurde die Befragung bis 2020 als eigen­ständige Erhebung mittels einer Quoten­stichprobe durchgeführt. Wegen der rückläufigen Bereitschaft in der Bevölkerung an freiwilligen Befragungen teilzunehmen, nahm bis 2020 der Mittelstands­bias in der Stichprobe zu. Insbesondere fehlten Haushalte mit niedriger Bildung, während Haushalte mit höherer Bildung über­repräsentiert waren.
Um die Daten­qualität zu verbessern, ist die IKT-Erhebung Haushalte seit dem Erhebungsjahr 2021 als freiwillige Unter­stichprobe in den auskunfts­pflichtigen Mikrozensus integriert (Mikrozensus-Unterstich­probe zur Internet­nutzung). Dadurch ist die Stichprobe repräsen­tativer als in den Vorjahren. Diese Umstellung betrifft insbesondere die folgenden Änderungen:

  • Methodische Neukonzeption der Stichprobe (Wechsel von einer Quoten­stichprobe zu einer Flächenzufalls­stichprobe; Fokussierung auf die Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren)
  • Einführung weiterer Befragungs­formen (online, persönlich, telefonisch)
  • Umstellung der Feldarbeit, der IT- und Aufbereitungs­verfahren

Ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2021 mit den Vorjahren ist daher nur sehr eingeschränkt möglich (Zeitreihen­bruch). Die Auswirkungen der methodischen Änderungen auf den Zeitreihen­vergleich werden zudem durch die Effekte der zu Beginn 2021 anhaltenden Corona-Pandemie überlagert und erschweren zusätzlich den inhaltlichen Vergleich der Ergebnisse aus 2021 mit den Vorjahren.

Hinweise zu den Ergebnissen 2021 auf Bundes­länder-Ebene der Mikrozensus-Unterstich­probe MZ-IKT (Erhebungsteil "Internet­nutzung")

Für den neu gestalteten Mikrozensus ab 2020 wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Einzelne technische Heraus­forderungen setzten sich noch im Erhebungs­jahr 2021 fort – also in dem Jahr, in dem die bis dahin eigenständig durch­geführte Befragung zur Nutzung von Informations- und Kommunikations­technologien (IKT) in privaten Haushalten in den Mikrozensus (MZ) integriert wurde (ab diesem Zeit­punkt lautet die Bezeichnung der Erhebung: MZ-IKT). Die weiter andauernden technischen Heraus­forderungen führten gemeinsam mit den zum Teil ebenfalls fortdauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erhebungs­durchführung. Dies wirkte sich bei den Ergebnissen aus der MZ-IKT-Erhebung umso mehr aus, da dies die kleinste Unterstich­probe des Mikrozensus ist. Insbesondere führte dies bei MZ-IKT 2021 auch zu einer niedrigen Anzahl an Befragten in kleineren Bundes­ländern.

Generell gilt daher: Ergebnisse aus der MZ-IKT-2021-Erhebung sind auf Bundes­länder-Ebene nur eingeschränkt inter­pretierbar. Aufgrund der gleich­zeitigen System­umstellung in 2021 sind auch Ergebnisse aus den Vor­jahren bis einschließlich 2020 nicht mit den MZ-IKT-Ergebnissen ab 2021 vergleichbar (Zeitreihen­bruch).

Im Detail bedeutet dies:
Ab 2021 gilt für die MZ-IKT-Erhebung bei privaten Haushalten am Haupt­wohnsitz und darin lebenden Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren die neue IESS-Verordnung . Die IESS-Verordnung der Europäischen Union (EU) enthält Anfor­derungen an die Genauig­keit ausgewählter Indikatoren auf der Ebene des Mitglied­staates insgesamt, nicht jedoch auf der Ebene der Bundes­länder in Deutschland. Stichproben­auswahl und Hoch­rechnung sind daher grundsätzlich in jedem Erhebungs­jahr in erster Linie darauf ausgerichtet und optimiert, präzise Ergebnisse für den Bund bereitstellen zu können, um die Qualitäts­vorgaben der EU für Deutschland insgesamt einhalten zu können.

Für die MZ-IKT-Daten aus 2021 ist aufgrund der niedrigen Anzahl an Befragten in kleinen Bundes­ländern keine gesonderte Anpassung auf Bundes­land-Ebene erfolgt. Bei der Hoch­rechnung der MZ-IKT-Daten wurden Regionen zusammen­gelegt, für die ähnliche, gesellschaftliche IKT-Verhaltens­muster und Strukturen unterstellt werden konnten. Das waren zum einen regional benachbarte Bundes­länder und zum anderen Stadt­staaten.

Folgende Regionen wurden bei der Hoch­rechnung von MZ-IKT 2021 zusammengelegt:

  • Niedersachsen und Schleswig-Holstein;
  • Hamburg, Bremen und Berlin;
  • Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland;
  • Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Die ermittelten Werte aus MZ-IKT 2021 sind daher auf Bundes­länder-Ebene nur eingeschränkt inter­pretierbar.

Die Zusammen­legung von mehreren Bundes­ländern bei der Hoch­rechnung hat im Übrigen Auswirkungen auf die Ergebnisse jedes einzelnen dieser betreffenden Bundesländer: Im Fall der Zusammen­legung der Bundes­länder Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz ergibt sich beispiels­weise folgender Sach­verhalt: 2021 war der Erhebungs­rücklauf auf Haushalts­ebene im Saarland mit 26 % deutlich geringer als in Hessen (43 %) und Rheinland-Pfalz (52 %). Die Zusammen­legung dieser drei Bundes­länder bei der Hoch­rechnung kompensiert hier das saar­ländische Ergebnis, das somit wahr­scheinlich niedriger ausfällt als das bei einer gesonderten Länder-Anpassung für das Saarland der Fall gewesen wäre.

Ergebnisse aus MZ-IKT ab 2022:
Für die MZ-IKT-Erhebung ab 2022 findet zur besseren Inter­pretierbarkeit der Werte auf Bundes­länder-Ebene eine Hoch­rechnung mit einer Anpassung an die Bevölkerungs­zahl der Bundes­länder statt. Aufgrund der vergleichs­weise geringen Stichproben­größe der MZ-IKT-Erhebung erscheint eine umfassende Länder­bericht­erstattung aus MZ-IKT jedoch weiterhin nicht angezeigt.

Bis auf wenige obligatorische Fragen im auskunfts­pflichtigen Kernteil des Mikrozensus ist die Erteilung der Auskunft zu fast allen IKT-Fragen weiterhin freiwillig. Es werden jährlich maximal 3,5 % der Haushalte im Mikrozensus und die in diesen Haushalten lebenden Personen zwischen 16 und 74 Jahren befragt. Der Befragungs­zeitraum erstreckt sich auf die Monate März bis Juni eines Jahres.

Neben dem weiteren Einsatz des wie bisher postalisch versandten, schriftlich auszufüllenden Papier­fragebogens wurde seit 2021 ein Online-Fragebogen (CAWI) sowie eine persönliche (überwiegend telefonische) Befragung durch Interviewer/-innen neu eingeführt.

Stichproben­statistiken sind grundsätzlich immer mit einem Unschärfe­bereich behaftet, auch wenn sie mit der größten Gründlichkeit durchgeführt werden. Bei jeder statistischen Messung treten stichproben­bedingte und nichtstichproben­bedingte Fehler (zum Beispiel Messfehler) auf, die zwar begrenzt, aber nicht völlig vermieden werden können.

Die IKT-Haushalts­befragung ist repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland im Alter von 16 bis 74 Jahren. In allen Stufen der Erhebungs­vorbereitung, Befragung und Statistik­produktion dieser Befragung wird möglichen Fehlern mit umfassenden Maßnahmen zur Fehler­kontrolle und –mini­mierung begegnet. Bei der Aufbereitung der IKT-Haushalts­befragung wird eine Vielzahl von Plausibilitäts­kontrollen und Konsistenz­prüfungen durchgeführt. Die Präzision, das heißt der Stichproben­zufallsfehler wird für spezielle, durch EU-Gesetz vorgegebene Haupt­indikatoren (Online-Käufe nach soziodemo-graphischen Unter­gliederungen) ermittelt. Ein EU-weit standardisierter Qualitäts­bericht, der diese Fehlerwerte sowie eine Vielzahl weiterer Qualitäts­kriterien dokumentiert, wird nach Abschluss der Erhebung verpflichtend und mit zeitlicher Befristung (5. Januar des auf das Erhebungs­jahr folgenden Kalender­jahres) an die EU übermittelt und anschließend über die Internet­präsenz des Europäischen Statistik­amtes (Eurostat) der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zur Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 finden Sie auf einer eigenen Sonderseite.