IT-Nutzung Hinweise zu den Ergebnissen 2021 auf Bundes­länder-Ebene der Mikrozensus-Unterstich­probe MZ-IKT (Erhebungsteil "Internet­nutzung")

Für den neu gestalteten Mikrozensus ab 2020 wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Einzelne technische Heraus­forderungen setzten sich noch im Erhebungs­jahr 2021 fort – also in dem Jahr, in dem die bis dahin eigenständig durch­geführte Befragung zur Nutzung von Informations- und Kommunikations­technologien (IKT) in privaten Haushalten in den Mikrozensus (MZ) integriert wurde (ab diesem Zeit­punkt lautet die Bezeichnung der Erhebung: MZ-IKT). Die weiter andauernden technischen Heraus­forderungen führten gemeinsam mit den zum Teil ebenfalls fortdauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erhebungs­durchführung. Dies wirkte sich bei den Ergebnissen aus der MZ-IKT-Erhebung umso mehr aus, da dies die kleinste Unterstich­probe des Mikrozensus ist. Insbesondere führte dies bei MZ-IKT 2021 auch zu einer niedrigen Anzahl an Befragten in kleineren Bundes­ländern.

Generell gilt daher: Ergebnisse aus der MZ-IKT-2021-Erhebung sind auf Bundes­länder-Ebene nur eingeschränkt inter­pretierbar. Aufgrund der gleich­zeitigen System­umstellung in 2021 sind auch Ergebnisse aus den Vor­jahren bis einschließlich 2020 nicht mit den MZ-IKT-Ergebnissen ab 2021 vergleichbar (Zeitreihen­bruch).

Im Detail bedeutet dies:
Ab 2021 gilt für die MZ-IKT-Erhebung bei privaten Haushalten am Haupt­wohnsitz und darin lebenden Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren die neue IESS-Verordnung . Die IESS-Verordnung der Europäischen Union (EU) enthält Anfor­derungen an die Genauig­keit ausgewählter Indikatoren auf der Ebene des Mitglied­staates insgesamt, nicht jedoch auf der Ebene der Bundes­länder in Deutschland. Stichproben­auswahl und Hoch­rechnung sind daher grundsätzlich in jedem Erhebungs­jahr in erster Linie darauf ausgerichtet und optimiert, präzise Ergebnisse für den Bund bereitstellen zu können, um die Qualitäts­vorgaben der EU für Deutschland insgesamt einhalten zu können.

Für die MZ-IKT-Daten aus 2021 ist aufgrund der niedrigen Anzahl an Befragten in kleinen Bundes­ländern keine gesonderte Anpassung auf Bundes­land-Ebene erfolgt. Bei der Hoch­rechnung der MZ-IKT-Daten wurden Regionen zusammen­gelegt, für die ähnliche, gesellschaftliche IKT-Verhaltens­muster und Strukturen unterstellt werden konnten. Das waren zum einen regional benachbarte Bundes­länder und zum anderen Stadt­staaten.

Folgende Regionen wurden bei der Hoch­rechnung von MZ-IKT 2021 zusammengelegt:

  • Niedersachsen und Schleswig-Holstein;
  • Hamburg, Bremen und Berlin;
  • Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland;
  • Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Die ermittelten Werte aus MZ-IKT 2021 sind daher auf Bundes­länder-Ebene nur eingeschränkt inter­pretierbar.

Die Zusammen­legung von mehreren Bundes­ländern bei der Hoch­rechnung hat im Übrigen Auswirkungen auf die Ergebnisse jedes einzelnen dieser betreffenden Bundesländer: Im Fall der Zusammen­legung der Bundes­länder Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz ergibt sich beispiels­weise folgender Sach­verhalt: 2021 war der Erhebungs­rücklauf auf Haushalts­ebene im Saarland mit 26 % deutlich geringer als in Hessen (43 %) und Rheinland-Pfalz (52 %). Die Zusammen­legung dieser drei Bundes­länder bei der Hoch­rechnung kompensiert hier das saar­ländische Ergebnis, das somit wahr­scheinlich niedriger ausfällt als das bei einer gesonderten Länder-Anpassung für das Saarland der Fall gewesen wäre.

Ergebnisse aus MZ-IKT ab 2022:
Für die MZ-IKT-Erhebung ab 2022 findet zur besseren Inter­pretierbarkeit der Werte auf Bundes­länder-Ebene eine Hoch­rechnung mit einer Anpassung an die Bevölkerungs­zahl der Bundes­länder statt. Aufgrund der vergleichs­weise geringen Stichproben­größe der MZ-IKT-Erhebung erscheint eine umfassende Länder­bericht­erstattung aus MZ-IKT jedoch weiterhin nicht angezeigt.