Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.
Lassen Sie sich die EVS in einem Video erklären
Das Video gibt es hier auch in einer Version mit Untertiteln.
Was beschreibt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden dabei die Haushalte aller sozialen Gruppierungen, so dass die EVS ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland zeichnet.
Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Datengrundlage insbesondere für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung sowie für die Bemessung des regelsatzrelevanten Verbrauches im Rahmen der Grundsicherung. Im System der amtlichen Statistik werden die Ergebnisse der EVS über die Konsumausgaben der privaten Haushalte für die Neufestsetzung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik verwendet und dienen als Datenbasis für die Verwendungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Wie wird die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erhoben?
Die Durchführung der EVS erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Die organisatorische und technische Vorbereitung liegt beim Statistischen Bundesamt, während die Anwerbung der Haushalte und deren Befragung den Landesämtern obliegt. Die Erhebungsaufbereitung und zentrale Ergebnisermittlung wiederum erfolgt durch das Statistische Bundesamt.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG)1.
Die EVS wird alle fünf Jahre durchgeführt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, das heißt, alle Haushalte nehmen auf freiwilliger Basis an der EVS teil. Es werden rund 80 000 private Haushalte in Deutschland im Rahmen der EVS befragt. Die EVS ist damit die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union. Im früheren Bundesgebiet findet die EVS seit 1962/63 statt, in den neuen Ländern und Berlin seit 1993.
Die EVS ist eine Quotenstichprobe, das heißt, alle Haushalte werden nach einem vorgegebenen Quotenplan ausgewählt und befragt. Die Grundgesamtheit der Haushalte wird dabei anhand bestimmter Quotierungsmerkmale in Gruppen gegliedert. Für jede Gruppe wird die Quote als die Zahl der jeweils zu befragenden Haushalte vorgegeben. In Anlehnung an den Mikrozensus erfolgt zunächst die Aufteilung der Grundgesamtheit der Haushalte auf die Bundesländer. Im zweiten Schritt wird dann je Bundesland die Haushaltsgesamtheit nach den Quotierungsmerkmalen Haushaltstyp, soziale Stellung der Haupteinkommensperson und Haushaltsnettoeinkommen gruppiert. Für jede der so gewonnenen Quotierungszellen wird die jeweils zu befragende Zahl der Haushalte ermittelt.
Bei der EVS machen die Teilnehmenden Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie ihrer Einkommens- und Vermögenssituation. Kernstück der EVS sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teilnehmenden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus für einen begrenzten Zeitraum detailliert die gekauften Mengen und Ausgaben von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fleischwaren und Getränke bestimmen zu können. So können bei Preisveränderungen die Auswirkungen auf die Konsumausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.
Wie genau ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?
Auf Grund der großen Zahl der befragten Haushalte und der Vielzahl der bei der Aufbereitung durchgeführten Plausibilitätskontrollen weisen die aus der EVS gewonnenen Ergebnisse ein hohes Maß an Genauigkeit und Verlässlichkeit auf. Durch die per Quotenplan vorgegebene Berücksichtigung aller sozialen Gruppierungen und die Hochrechnung der ermittelten Ergebnisse am jeweils aktuellen Mikrozensus ist sichergestellt, dass repräsentative Ergebnisse für nahezu alle Haushalte gewonnen werden. Lediglich für Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten können aus der EVS keine Angaben gewonnen werden, da sie gemäß dem verwendeten Haushaltsbegriff nicht berücksichtigt werden. Ferner liefert die EVS keine Angaben für Haushalte mit einem regelmäßigem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 Euro und mehr, da diese in der Regel nicht in so ausreichender Zahl an der Erhebung teilnehmen, dass gesicherte Aussagen über ihre Lebensverhältnisse getroffen werden können.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in den jeweiligen Qualitätsberichten.
1: Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.