Laufende Wirtschaftsrechnungen Wer kann an der Testerhebung 2025 teilnehmen?

An der Testerhebung 2025 können nur Haushalte teilnehmen, deren Haupteinkommensperson selbstständig tätig ist. Das bedeutet, die Person mit dem größten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen ist als Selbstständige oder als Selbstständiger erwerbstätig.

Selbstständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten, einschließlich selbstständiger Handwerker/-innen sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister/-innen.

Zu den Selbstständigen zählen keine Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereichs selbstständig disponieren können (zum Beispiel selbstständige Filialleiter/-innen).

Von Oktober 2024 bis Mai 2025 können Sie sich für die Teilnahme an der Online-Testerhebung anmelden.

Bitte beachten Sie auch die Informa­tionen unter "Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?" und "Ich habe mich angemeldet, aber wurde nicht ausgewählt. Warum?".