Laufende Wirtschaftsrechnungen Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu den LWR, zur Teil­nahme oder zur App? Hier finden Sie die passenden Antworten:

Fragen zu den LWR

Warum gibt es die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR)?

Für politische und gesellschaft­liche Entschei­dungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der LWR zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Die LWR-Daten dienen dazu, die Struktur des Waren­korbs, der für die Berechnung der Inflations­rate genutzt wird, zu aktualisieren. Denn die Struktur des "Inflations-Waren­korbs" resultiert aus den Ergeb­nissen der nur alle fünf Jahre statt­findenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).

Wann und wie häufig finden die LWR statt?

Die LWR findet in den Jahren zwischen zwei Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) statt, die alle fünf Jahre durchgeführt wird, zuletzt 2023. Aktuell finden die LWR damit von 2024 bis 2027 statt.

Welche Fragen werden in den LWR gestellt?

Kernstück der LWR sind Informa­tionen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die teil­nehmenden Haushalte einen Monat lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Einen Über­blick darüber, wie genau die Ausgaben zu dokumen­tieren sind, gibt die Übersicht aller Konsum­ausgaben. Dabei kann jedes Haushalts­mitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebens­mittel, Bekleidung und Freizeit fest­halten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungs­weise alle Haushalts­mitglieder. Zudem werden bei den LWR Fragen zum Beispiel zur Haushalts­zusammen­setzung, Wohn­situation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchs­gütern sowie der Einkommens­situation gestellt.
Wenn Sie genau wissen wollen, wie die Fragen lauten, schauen Sie in die entsprechenden Muster­fragebögen.

Wo finde ich Ergebnisse vergangener LWR?

Ergebnisse der LWR sowie Informationen zu den Methoden finden Sie auf folgenden Themenseiten:

In unserer Daten­bank GENESIS-Online finden Sie ebenfalls Ergebnisse der LWR. Dort haben Sie unter anderem die Möglichkeit, sich individuelle Tabellen zusammen­zustellen und zu speichern.

Fragen zur Teil­nahme an den LWR 2024 bis 2027

Wie kann ich mich für die LWR anmelden?

Nutzen Sie dafür einfach das Online-Teilnahme­formular.

Sie können sich auch per Telefon oder E-Mail an Ihr Statistisches Landes­amt wenden. Die Kontakt­daten finden Sie hier. Anmeldungen sind ab sofort und auch im Verlaufe der Jahre bis 2027 möglich. Teilnahme­bereite Haushalte können im Zeit­raum 2024 bis 2027 bis zu viermal teil­nehmen, jedoch maximal einmal pro Kalender­jahr.

Aus allen Anmel­dungen ziehen wir jeweils eine Stichprobe, um repräsen­tative Ergeb­nisse zu erhalten. Die Auswahl der teil­nehmenden Haushalte erfolgt quartals­weise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2023, dann im März 2024 usw. Wurde Ihr Haushalt nicht sofort in die Stichprobe gezogen, haben Sie die Möglich­keit, im Laufe der vier Erhebungs­jahre bis 2027 "nachzu­rücken".

Wer kann an den LWR teilnehmen?

Für die LWR 2024 bis 2027 suchen wir bundes­weit jährlich rund 12 000 private Haus­halte. Nach den gesetzlichen Vorgaben können bislang allerdings keine Haushalte teilnehmen, in denen die Person mit dem größten Einkommen selbstständig tätig ist. Für eine zukünftige Einbeziehung der Selbstständigenhaushalte wird 2025 neben den regulären LWR eine Testerhebung durchgeführt.

Wenn sich Ihr Haushalt für die LWR teilnahme­bereit erklärt, können Sie im Zeit­raum 2024 bis 2027 bis zu viermal mit­machen – jedoch maximal einmal pro Kalender­jahr. Das bedeutet, Haus­halte, die zum Beispiel für die Stichprobe der LWR 2024 ausge­wählt werden, werden in der Regel auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berück­sichtigt. Sollte ein Haushalt im Folgejahr nicht mehr teilnahme­bereit sein, wird dieser möglichst durch einen anderen "ähnlichen" Haushalt ersetzt. Somit können andere Haus­halte in die LWR-Stichprobe "nach­ücken". Es besteht damit für jeden Haushalt die Möglich­keit, im Zeit­raum 2024 bis 2027 an den LWR teilzu­nehmen.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung. Eine Anmeldung zur Testerhebung für Selbstständigenhaushalte ist erst ab Oktober 2024 möglich.

Bitte beachten Sie auch die Informa­tionen unter "Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?", "Ich habe mich angemeldet, aber wurde nicht ausgewählt. Warum?" und "Wer kann an der Testerhebung 2025 teilnehmen?“.

Wie läuft die Befragung ab?

Sie können bei den LWR ganz einfach per App auf Ihrem Smartphone und Tablet sowie am PC oder Laptop über den Internet­browser (unter app-lwr.de) mitmachen.

Falls Ihr Haushalt nicht über die App (mobil oder über den Internet­browser) teilnehmen möchte, können Sie auch Papier-Frage­bogen erhalten.

Die Zugangsdaten zur App bzw. die Fragebogen in Papierform senden wir Ihnen postalisch zu und informieren Sie dabei auch über Ihren genauen Teilnahme­zeitraum für die einmonatige Haushaltsbuch­führung. Jedes Haushalts­mitglied ab 16 Jahren beantwortet einige Fragen zur eigenen Person und kann die eigenen täglichen Ausgaben selbst dokumentieren.

Sobald Ihre Daten frist­gerecht bei uns eingegangen sind und geprüft wurden, überweisen wir Ihnen die Geldprämie.

Wie Sie die App herunter­laden und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial. Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben", finden Sie in der Anleitung.

Wie lange dauert die Befragung?

Wenn Sie an den LWR teil­nehmen, bitten wir Ihren Haushalt, einen Monat lang ein Haushalts­buch, die sogenannten "Täglichen Ausgaben" zu führen und sämtliche Aus­gaben zu dokumen­tieren. Dabei können Sie immer dann etwas ins Haushalts­buch eintragen, wenn Sie gerade Zeit haben. Wir empfehlen, die Eintra­gungen möglichst zeitnah zu machen, da Sie sich dann noch am besten an einzelne Aus­gaben erinnern.

Darüber hinaus bitten wir Sie, einige Fragen rund um Ihren Haushalt zu beantworten. Alle Haushalts­mitglieder ab 16 Jahren machen zudem Angaben zur eigenen Person (zum Beispiel Bildung, Einkommen).

Wie hoch ist die Prämie?

Als Danke­schön für Ihre vollständige und wahrheits­gemäße Teil­nahme innerhalb der Frist erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 70 Euro.

Bitte beachten Sie, dass die Prämie nur dann ausgezahlt werden kann, wenn die Fragebogen und die "Täglichen Ausgaben" vollständig und wahrheits­gemäß aus­gefüllt und die Daten frist­gerecht an Ihr Statistisches Landesamt über­sendet sind.

Wann erhalte ich die Prämie?

Sobald Ihre Daten bei Ihrem Statistischen Landesamt einge­gangen sind und geprüft wurden, erhalten Sie die Geld­prämie. Dies dauert in der Regel mindestens acht Wochen.

Bitte beachten Sie, dass die Prämie nur dann ausgezahlt werden kann, wenn die Frage­bogen und die "Täglichen Ausgaben" vollständig und wahrheits­gemäß ausgefüllt und die Daten frist­gerecht an Ihr Statistisches Landesamt übersendet sind.

Welche Möglichkeiten habe ich, an den LWR teilzunehmen?

Sie können an den LWR über unsere App teilnehmen. Diese ist sowohl als mobile App für Smartphones und Tablets unter dem Namen "Wirtschaftsrechnung" als auch als Web-App für PCs und Laptops (unter app-lwr.de) erhältlich. Falls Ihr Haushalt nicht über die App teilnehmen möchte, können Sie auch Papier-Frage­bogen erhalten.

Wie Sie die mobile App herunter­laden und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.
Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben", finden Sie in der Anleitung.

Wann weiß ich, in welchem Monat ich die Ausgaben dokumentieren soll?

Sobald Sie für die Teilnahme ausgewählt wurden, informieren wir Sie per Post über den genauen Teilnahme­zeitraum für die ein­monatige Haushaltsbuch­führung und teilen Ihnen auch Ihre Zugangs­daten für die App mit.

Die Auswahl der teil­nehmenden Haushalte erfolgt quartals­weise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2023, dann im März 2024 usw.

Wie oft kann ich an den LWR teilnehmen?

Jeder Haushalt kann im Zeit­raum 2024 bis 2027 bis zu viermal mit­machen - jedoch maximal einmal pro Kalender­jahr. Das bedeutet, Haus­halte, die z. B. für die Stichprobe der LWR 2024 ausge­wählt werden, werden in der Regel auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berück­sichtigt. Sollte ein Haushalt im Folge­jahr nicht mehr teilnahme­bereit sein, wird dieser möglichst durch einen anderen "ähnlichen" Haushalt ersetzt. Somit können andere Haus­halte in die LWR-Stichprobe "nachrücken". Es besteht damit für jeden Haushalt die Möglich­keit, im Zeit­raum 2024 bis 2027 an den LWR teilzu­nehmen. Nutzen Sie für die Anmeldung einfach das Online-Teilnahme­formular.

Was ist (k)ein privater Haushalt?

Als Privat­haushalt gelten Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Zum Haushalt gehört auch eine Person, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen vorübergehend abwesend ist. Entscheidend ist, dass die Person nur vorübergehend abwesend ist und normaler­weise im Haushalt wohnt, ihren Lebens­unterhalt gemeinsam mit dem Haushalt finanziert und die Ausgaben teilt. Länger­fristig außerhalb lebende Personen (zum Beispiel Studierende, die am Studienort wohnen), Personen zur Untermiete, Gäste und Haus­angestellte gehören nicht zum Haushalt. Personen, die in einem Haushalt nur für sich selbst wirtschaften (Allein­lebende oder Wohn­gemeinschaften ohne gemeinsame Haushalts­führung), gelten als eigenständige Privat­haushalte.

Personen, die in Gemeinschafts­unterkünften und Anstalten leben, stellen keinen privaten Haushalt dar und werden nicht in die Erhebung einbezogen. Hierzu zählen unter anderem Personen in Alten- und Pflege­heimen, Kasernen sowie Flüchtlings­unterkünften. Auch Obdach­lose werden nicht in die Erhebung einbezogen.

Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?

Alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, sind in den LWR ein Haushalt. Wenn Sie zwar mit anderen Personen zusammen­wohnen, aber getrennt wirtschaften, bilden Sie jeweils einen eigenen Haushalt. Mitglieder einer Wohn­gemeinschaft (WG) bilden in der Regel getrennte Haushalte.

Muss mein ganzer Haushalt teil­nehmen?

Die LWR sind eine Haushalts­erhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teilnahme bereit erklärt. Die Personen­fragebogen beziehungsweise die Befragungs­teile "Bildung & Beruf" und "Einnahmen" füllt jedes Haushalts­mitglied ab 16 Jahre aus. Die "Täglichen Ausgaben" kann ebenfalls jede Person ab 16 Jahre selbst festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle.

Den Haushalts­fragebogen beziehungsweise die Befragungs­teile "Wohnen", "Große Ausgaben" und "Vermögens­werte" füllt eine Person für den ganzen Haushalt aus.

Sollten einzelne Haushalts­mitglieder zum Beispiel alters- oder krankheits­bedingt oder aufgrund geringer Sprach­kenntnisse nicht voll­umfänglich teil­nehmen können, können andere Haushalts­mitglieder stellvertretend für sie den Personen­fragebogen und die "Täglichen Ausgaben" ausfüllen.

In der App besteht die Möglichkeit, eine Vertretung zum Beispiel für den Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" zu bestimmen.

Ich habe mich angemeldet, aber wurde nicht ausgewählt. Warum?

Das liegt daran, dass die LWR als sogenannte Quoten­stichprobe durchgeführt werden. Vor Beginn der LWR wird für jedes Bundes­land z. B. festgelegt, wie viele Einpersonen­haushalte, Paar­haushalte mit und ohne Kinder, wie viele Haushalte von Allein­erziehenden usw. benötigt werden, um ein verlässliches Abbild der Bevölkerung zu gewähr­leisten. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, werden Sie daher unter Umständen nicht sofort zur Teil­nahme eingeladen. In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit, dass Ihr Haushalt im Laufe der vier Erhebungs­jahre bis 2027 "nachrückt", z. B. wenn ein anderer "ähnlicher" Haushalt die Teil­nahme in einem Folge­jahr nicht fortsetzt. Dann erhalten Sie zu einem späteren Zeit­punkt Post von uns.

Kann ich weiterhin teilnehmen, wenn sich meine Lebens­situation geändert hat?

Ja. Grund­sätzlich können Sie weiterhin teilnehmen, da wir einen Quer­schnitt der Bevölkerung abbilden möchten. Bitte teilen Sie uns mit, was sich konkret geändert hat. Falls Sie noch keinen Zeit­punkt für eine Teil­nahme erhalten haben, kann es sein, dass Sie kurz­fristig beginnen können.

Ich bin umgezogen. Nehme ich weiterhin teil?

Ja. Im Regel­fall können Sie weiterhin an der Erhebung teil­nehmen. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit, damit wir mit Ihnen in Kontakt bleiben können. Wenn Sie bereits Zugangs­daten für die Teil­nahme erhalten haben, ändert sich für Sie nichts. Andern­falls werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das genaue Vorgehen zu erläutern.

Wird die Befragung auch in anderen Sprachen als der Amtssprache Deutsch angeboten?

Nein. Sowohl die App als auch die Papier­unterlagen sind ausschließ­lich in Deutsch verfügbar.

Was passiert am Ende mit meinen Angaben?

Die sogenannten Hilfs­merkmale (zum Beispiel Name, Anschrift) und die Erhebungs­merkmale (Antworten zu den gestellten Fragen) werden unter Beachtung der datenschutz­rechtlichen Bestimmungen getrennt voneinander gespeichert. Für die statistische Aufbereitung der Befragungs­daten werden Ihrem Haushalt sogenannte Ordnungs­nummern zugewiesen und gespeichert. Somit bleibt von Ihren Angaben letztlich nur ein aus Ziffern bestehender anonymi­sierter Datensatz.

Wie werden meine Daten geschützt?

Datenschutz und Geheimhaltung haben für uns oberste Priorität. Die Datenschutzbestimmungen werden von uns strengstens eingehalten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Für statistische Zwecke werden diese nur anonym verwendet, d. h. ohne Namen und Anschrift. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von wem die Angaben stammen. Bestehen bleiben nur anonyme und zusammengefasste Ergebnisse.

Spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung werden die erhobenen Angaben vernichtet bzw. gelöscht. Namen und Anschriften werden von den übrigen Angaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt getrennt und gesondert aufbewahrt. Nicht in die Stichprobe gezogene, aber weiterhin teilnahmebereite Haushalte können im Laufe der Erhebung (2024-2027) anstelle ausgefallener Stichprobenhaushalte nachrücken. Solange werden die Daten dieser Haushalte gespeichert.

Ausführliche Informationen finden Sie unter lwr.de/datenschutz.

Gibt es für die LWR eine gesetzliche Grundlage?

Ja. Rechts­grundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundes­statistikgesetz (BStatG). Ausführ­liche Informationen finden Sie unter lwr.de/datenschutz.

Ich habe weitere Fragen zu den LWR. An wen kann ich mich wenden?

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landes­amtes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Fragen zur App

Wo bekomme ich die App?

Die App ist im Google Play Store und im App Store von Apple unter dem Namen "Wirtschaftsrechnung" verfügbar. Alternativ finden Sie unter lwr.de/app den Link zum passenden App Store. Sie können sich auch jederzeit in Ihrem Browser am PC oder Laptop unter app-lwr.de einloggen.

Wie Sie die App herunter­laden und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial. Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben", finden Sie in der Anleitung.

Welche System­voraussetzungen gibt es?

Die Smartphone-App ist für Android-Geräte mit Version 10 und höher erfolgreich getestet. Für Apple-Geräte (iOS-Betriebssystem) ist die Version iOS 13 oder höher erforderlich.

Für die Web-App (app-lwr.de) nutzen Sie bitte einen gängigen aktuellen Browser (Google Chrome, Firefox, Safari, Edge oder Opera). Der Internet Explorer ist nicht geeignet.

Auf welche Funktionen/Sensoren meines Smartphones hat die App Zugriff?

Wenn Sie die App auf Ihrem Smartphone installieren, wird ausschließlich die Berechtigung erfragt, Push-Benach­richtigungen zu versenden (beachten Sie hierzu auch die Frage "Warum sollte ich Benachrichtigungen (Push, E-Mail) aktivieren?"). Weitere Berech­tigungen, zum Beispiel der Zugriff auf Ihre Kamera oder Ihren Standort, erfragt die App zu keinem Zeitpunkt. Android und iOS führen gegebenen­falls standard­mäßig in ihren Listen zu möglichen App-Berech­tigungen die Zugriffe auf Kamera oder Standort auf. Die App "Wirtschafts­rechnung" greift jedoch ausdrücklich nicht auf diese Funktionen zu und nutzt diese auch nicht.

Wie erhalte ich meine Zugangs­daten?

Ihre Zugangs­daten (Kennung und Initial­passwort) für die App "Wirtschaftsrechnung" werden Ihnen per Post zugeschickt. Bei Mehrpersonen­haushalten empfehlen wir, dass diese Zugangs­daten von der Person genutzt werden, die sich am besten mit dem Haushalt auskennt. Diese Person macht zu Beginn einige Angaben zum Haushalt, unter anderem wie viele weitere Personen im Haushalt wohnen. Nachdem diese Angaben abgesendet werden, werden die Zugangs­daten für die weiteren Haushalts­mitglieder ab 16 Jahre per E-Mail bereitgestellt.

Wie Sie die App herunter­laden und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.

Was mache ich, wenn ich mein Pass­wort vergessen habe?

Wenn Sie Ihr Pass­wort einmal vergessen haben, können Sie unter Angabe Ihrer Kennung die Funktion "Pass­wort vergessen?" nutzen. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können ein neues Pass­wort vergeben.

Sie finden die "Pass­wort vergessen?"-Funktion sowohl im Anmelde­bildschirm der Smartphone-App als auch auf der Anmelde­seite im Browser. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an Ihr Statistisches Landesamt. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

Was mache ich, wenn sich meine E-Mail-Adresse geändert hat?

Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit im Menü der App ändern.

Wenn sich seit dem Absenden der Teilnahme­erklärung zu den LWR und Ihrer Teilnahme an den LWR Ihre E-Mail-Adresse geändert hat, können Sie bei der Erst­anmeldung in der App auch einfach die neue E-Mail-Adresse eintragen.

Welche Befragungs­teile gibt es in der App?

Die LWR gliedern sich in der App in mehrere Befragungs­teile, wobei einige nur von einer Person für den gesamten Haushalt beantwortet werden und andere Befragungs­teile von allen Haushalts­mitgliedern ab 16 Jahren:

  1. Eine Person beantwortet die Teile "Das bin ich" und "Mein Haushalt": Hier geht es vor allem um Ihre Haushalts­zusammensetzung. Bitte tragen Sie alle Haushalts­mitglieder ein. Personen ab 16 Jahren erhalten im Anschluss eine eigene Kennung.
  2. Alle beantworten die Frage­bogen "Bildung & Beruf", "Einnahmen" und "Girokonto": Hier geht es um schulische und berufliche Abschlüsse sowie die Erwerbs­tätigkeit der jeweiligen Haushalts­mitglieder, ihre Einnahmen und Girokonto­stände. Eine Person dokumentiert bei "Einnahmen" neben ihren persön­lichen Einnahmen zum Beispiel Lohn/Gehalt auch haushalts­bezogene Einnahmen wie Kinder­geld oder Bürger­geld.
  3. Eine Person beantwortet die Frage­bogen "Wohnen" und "Große Ausgaben". Hier geht es um die Wohn­situation, Wohn­kosten und größere Anschaffungen des Haushalts in den letzten 12 Monaten.
  4. Alle füllen in dem vorgegebenen ein­monatigen Zeit­raum die "Täglichen Ausgaben" aus. Ausgaben von Haushalts­mitgliedern, die diese nicht selbst in der App dokumentieren wollen oder jünger als 16 Jahre sind, trägt ein (anderes) erwachsenes Haushalts­mitglied in seine "Täglichen Ausgaben" ein.
  5. Nach dem ein­monatigen Zeit­raum der "Täglichen Ausgaben" haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zu Einnahmen und Wohn­kosten noch einmal einzusehen. Sollte sich etwas verändert haben, können Sie die Angaben in den Befragungs­teilen "Einnahmen aktualisieren" beziehungsweise "Wohnkosten aktualisieren" korrigieren.
  6. Eine Person beantwortet den Frage­bogen "Vermögens­werte". Hier geht es um den Aufbau und die Entnahme von Vermögens­werten Ihres Haushalts sowie um erhaltene Sach­einnahmen.

Sollte eine Person im Haushalt die "Täglichen Ausgaben" oder andere Befragungs­teile nicht (mehr) ausfüllen wollen, kann ein anderes Haushalts­mitglied für sie das Ausfüllen als Vertretung übernehmen. Bitte beachten Sie hierzu die Antwort unter "In meinem Haushalt möchte eine Person nicht (mehr) über die App mitmachen. Was kann ich tun?".

Wie kann ich meine Angaben/Antworten in der App herunter­laden?

Wählen Sie hierfür im Menü der App den Punkt "Datenschutz" aus. Dort können Sie sich Ihre persön­lichen Daten (Antworten auf die Befragungs­teile) herunter­laden.

In meinem Haushalt möchte eine Person nicht (mehr) über die App mitmachen. Was kann ich tun?

Die LWR sind eine Haushalts­erhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teilnahme bereit erklärt. Daher ist es wichtig, dass Angaben von allen Personen vorliegen. Möchte eine Person über 16 Jahren ihre Befragungs­teile nicht (mehr) selbst ausfüllen, kann sie ein anderes Haushalts­mitglied als ihre Vertretung bestimmen. Im Menü der App kann diese Person einstellen, wer sie vertritt und für welchen Zeitraum oder für welche Befragungs­teile (zum Beispiel "Tägliche Ausgaben"). Die Vertretung wird per Push-Benach­richtigung informiert (sofern Benach­richtigungen aktiviert sind). Ihr werden dann neben den eigenen Befragungs­teilen auch die noch auszu­füllenden Befragungs­teile des anderen Haushalts­mitglieds angezeigt.

Sollte eine Person eine Vertretung ausgewählt haben, muss für diese Person trotzdem der Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" oder ggf. andere Befragungsteile abgeschlossen werden, damit die folgenden Fragebogen freigeschaltet werden.

Eine genaue Beschreibung zur Vertretungs­funktion finden Sie in der Anleitung.

Wo trage ich in der App meine Einnahmen (zum Beispiel Gehalt, Arbeits­losengeld) ein?

Unter "Mein Haushalt" und im Frage­bogen "Einnahmen" werden grobe Angaben zum Haushalts- beziehungsweise Personen­netto­einkommen gemacht. Im Detail werden alle voraus­sichtlichen Einnahmen für den Berichts­zeitraum – zum Beispiel Gehalt/Lohn, Kinder­geld, Arbeitslosen­geld – vor den "Täglichen Ausgaben" im Frage­bogen "Einnahmen" erfragt. Auch die damit verbundenen voraus­sichtlichen Abzüge und Sozial­versicherungs­beiträge zum Beispiel Lohn- oder Kirchen­steuer oder Ausgaben für die gesetzliche oder private Kranken- und Pflege­versicherung werden im Befragungs­teil "Einnahmen" vermerkt. Nach Ablauf des einen Monats, in dem Sie Ihre täglichen Ausgaben dokumentieren, haben Sie im Frage­bogen "Einnahmen aktualisieren" die Möglichkeit, Ihre Angaben zu Einnahmen und damit verbundenen Abzügen erneut einzusehen und bei Bedarf zu korrigieren. Zudem werden weitere Einnahme­quellen zum Beispiel Sach­einnahmen oder Einnahmen aus Vermögen im Frage­bogen "Vermögens­werte" nach Ablauf des einen Monats dokumentiert.

Wann fülle ich welchen Frage­bogen in der App aus?

Auf der Start­seite "Teile der Befragung" sehen Sie alle Befragungs­teile, die Sie im Laufe der LWR bearbeiten. Sie können diese nur in der vorgesehenen Reihen­folge ausfüllen. Die Person, die sich am besten mit dem Haushalt auskennt, nutzt die im Brief bereitgestellten Zugangs­daten und beginnt mit "Das bin ich". Danach wird für Sie der Befragungs­teil "Mein Haushalt" freigeschaltet. Im späteren Verlauf der Befragung werden der Person einige zusätzliche Fragen in den Befragungs­teilen "Wohnen", "Großen Ausgaben" und "Einnahmen" gestellt. Sollten im Haushalt weitere Personen ab 16 Jahre leben, werden die Zugangs­daten für diese Personen per E-Mail bereitgestellt, nachdem die erste Person den Befragungs­teil "Mein Haushalt" abgeschlossen hat.

Alle Personen ab 16 Jahre füllen die Frage­bogen "Bildung & Beruf", "Einnahmen" und "Girokonto" aus. Sobald der ein­monatige Zeit­raum für die Dokumentation der Ausgaben beginnt, wird der Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" frei­geschaltet. Nach Abschluss des einen Monats haben Sie die Möglichkeit, einige Angaben aus den vorherigen Frage­bogen zu korrigieren. Im letzten Befragungs­teil erfragen wir noch die Vermögens­werte Ihres Haushalts. Diesen Teil füllt nur eine Person für den gesamten Haushalt aus.

Kann ich meine Angaben in den Befragungs­teilen im Nach­hinein verändern?

Nein. Eine spätere Änderung Ihrer Eingaben ist nach Absenden der Daten eines Befragungs­teils nicht möglich. Sie können sich Ihre Angaben noch ansehen, indem Sie auf das Auge-Symbol neben dem Befragungs­teil klicken, diese aber nicht mehr verändern. Sie erkennen dies auch daran, dass der abgeschlossene Befragungs­teil in grauer Schrift dargestellt wird. Nach dem ein­monatigen Zeitraum der "Täglichen Ausgaben" geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Angaben zu Einnahmen und Wohn­kosten noch einmal einzusehen und bei Bedarf in den Befragungs­teilen "Einnahmen aktualisieren" beziehungsweise "Wohnkosten aktualisieren" zu korrigieren.

Warum kann ich die LWR in der App nicht abschließen?

Nach dem Fragebogen "Vermögens­werte" haben wir wieder einen "Sammel­punkt" eingerichtet. Hier können Sie den Fort­schritt der anderen Personen Ihres Haushalts sehen. Erst wenn alle Personen diesen "Sammel­punkt" erreicht haben, können Sie alle Personen des Haushalts weiter­schieben und somit die Erhebung für Ihren Haushalt erfolgreich abschließen.

Sollten Personen ab 16 Jahre keine eigenen "Täglichen Ausgaben" geführt haben, weil jemand anders deren Ausgaben mit eingetragen hat, muss diese Person trotzdem ihre "Täglichen Ausgaben" abschließen, die ausstehenden Frage­bogen beantworten und in den letzten Sammel­punkt kommen.

Warum sollte ich Benach­richtigungen (Push, E-Mail) aktivieren?

Um Sie beispiels­weise an den Start der ein­monatigen Dokumentation der Ausgaben zu erinnern, versenden wir gelegentlich Push-Benachrichtigungen beziehungsweise E-Mails. Sie werden außer­dem darüber informiert, wenn ein Haushalts­mitglied sich von Ihnen im Verlauf der Teil­nahme an den LWR vertreten lassen möchte. Sie erhalten von uns keine über die LWR-Teilnahme hinaus­gehenden Benach­richtigungen oder Werbung. Zum Betrieb der App und zur Teil­nahme an der Befragung sind Benach­richtigungen nicht zwingend notwendig. Wenn Sie keine Erinnerungen erhalten möchten, können Sie diese daher auch im Menü der App ausschalten.

Kann ich die App auch offline nutzen?

Nein. Die App funktioniert offline nicht. Sie nutzt die Verbindung ins Internet, um Ihnen zum Beispiel die Anmeldung mit Ihrer Kennung und Ihrem Pass­wort zu ermöglichen. Außer­dem nutzt die Such­funktion in den "Täglichen Ausgaben" Ihre aktive Internet­verbindung, um Ergebnisse darstellen zu können. Auch die Vertretungs­funktion ist darauf angewiesen, dass Sie mit dem Internet verbunden sind.

Kann ich die App auch im Ausland nutzen?

Grund­sätzlich können Sie auch aus dem Ausland auf unsere App zugreifen. Wenn Sie z. B. im Urlaub sind, ist es besonders wichtig, dass Sie weiter­hin Ihre Ausgaben in die "Täglichen Ausgaben" eintragen. Leider können wir nicht immer garantieren, dass Sie im Ausland unein­geschränkt Zugriff auf unsere App haben. Sollten Sie im Ausland Probleme beim Anmelden haben, versuchen Sie es falls möglich mit einem anderen End­gerät und in einem anderen WLAN-Netz­werk oder wechseln Sie auf Ihre mobilen Daten. Sollten Sie sich dennoch nicht anmelden können, notieren Sie bitte Ihre Ausgaben und tragen Sie sie nach Ihrer Rückkehr nach.

Können andere Personen meines Haushalts meine Einträge in der App einsehen?

Nein, grund­sätzlich kann niemand außer Ihnen Ihre Eintragungen sehen. Wenn Sie selbst bestimmte Fragen nicht ausfüllen können oder wollen, kann das ein anderes Haushalts­mitglied für Sie übernehmen. Wenn Sie sich vertreten lassen, kann die Vertretung Ihre bisherigen Antworten einsehen, bis Sie die Vertretungs­funktion wieder abstellen.

Habe ich auch mit meinem Laptop/Computer die Möglichkeit, den Befragungs­teil ”Tägliche Ausgaben” zu führen?

Ja. In der Web-App unter app-lwr.de können Sie die Frage­bogen sowie den Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" ebenfalls ausfüllen. Ihre Angaben werden bei aktiver Internet­verbindung synchronisiert, sodass Sie beispiels­weise die "Täglichen Ausgaben" am Computer beginnen und auf Ihrem Smart­phone fortsetzen können.

Kann ich auch auf Papierfragebogen umsteigen?

Ja. Sollten Sie merken, dass Sie mit der App nicht zurechtkommen, schicken wir Ihnen gerne einen Papierfragebogen zu. Bitte wenden Sie sich dafür möglichst frühzeitig an Ihr Statistisches Landesamt, damit Sie die Befragungsunterlagen in Papierform postalisch erhalten. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Ich habe weitere Fragen zur App. An wen kann ich mich wenden?

Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" finden Sie hier.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landes­amtes wenden. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

Fragen zum Befragungsteil "Tägliche Ausgaben"

Wer füllt den Befragungs­teil Tägliche Ausgaben aus?

Jedes Haushalts­mitglied ab 16 Jahren kann die eigenen Ausgaben im Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle. Das heißt, Ausgaben von Haushalts­mitgliedern, die diese nicht selbst dokumentieren möchten oder jünger als 16 Jahre sind, trägt ein (anderes) erwachsenes Haushalts­mitglied in seine "Täglichen Ausgaben" ein. Bei gemeinsamen Haushalts­ausgaben (zum Beispiel Kauf von Wohn­möbeln, Hotel­übernachtungen, Versicherungs­beiträge) verständigen Sie sich bitte im Haushalt darauf, wer die Ausgaben einträgt, so dass es zu keiner doppelten Eintragung kommt. Achten Sie bitte darauf, dass die gesamten Ausgaben Ihres Haushalts in dem einen Monat voll­ständig dokumentiert werden.

Was trage ich in den Täglichen Ausgaben ein?

Tragen Sie alle Ausgaben ein, die in Ihrem Berichts­monat anfallen – ausgenommen Ausgaben, die Sie schon unter "Einnahmen" (zum Beispiel Sozial­versicherungs­beiträge wie die Kranken­versicherung) oder "Wohnen" (zum Beispiel Miete, Strom) eingetragen haben (Papier: unter "Personenfragebogen" oder "Haushaltsfragebogen"). Ausgaben für die Bildung von Geld­vermögen wie der Kauf von Aktien oder Krypto­währung sowie Einzahlungen zum Beispiel auf Bauspar­verträge tragen Sie bitte am Ende im Befragungs­teil "Vermögens­werte" (Papier: "Haushalts­fragebogen") ein.

Schreiben Sie bitte alle Ausgaben einzeln und möglichst genau auf, unabhängig davon, ob Sie die Ware oder Leistung bereits erhalten haben oder erst später erhalten werden (zum Beispiel bei Online-Einkäufen). Bitte tragen Sie keine Sammel­positionen wie "Supermarkt­einkauf", "Online-Bestellung" oder "Kredit­karten­abrechnung" ein, sondern vermerken Sie die Ausgaben entsprechend der möglichen Kategorien. Mit der Übersicht aller Konsum­ausgaben können Sie sich einen Über­blick verschaffen.

Ausgaben, die nicht in Ihrem Berichts­monat angefallen sind, dürfen nicht aufgeführt werden. Tragen Sie bitte alle Ausgaben in bar, mit Geld-, EC-, Giro-, Kreditkarte, per Überweisung oder Online-Bezahldienst, wie zum Beispiel Paypal, Giropay oder Sofort­überweisungen ein.

Ab wann und wie lange kann ich auf den Befragungs­teil Tägliche Ausgaben zugreifen?

Sie können in der App ab dem ersten für Sie vorge­sehenen Tag auf "Tägliche Ausgaben" zugreifen. Voraus­setzung dafür ist, dass Sie und alle Haushalts­mitglieder ab 16 Jahre zuvor alle not­wendigen Frage­bogen ausgefüllt und abgesendet haben. Auf den Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" können Sie ab dem ersten für Ihren Haushalt vorge­sehenen Tag einen Monat lang zugreifen. Wir bitten Sie dabei, Ihre Ausgaben möglichst zeitnah einzutragen, um Erinnerungs­lücken zu vermeiden. Sobald der eine Monat vorbei ist, können Sie die "Täglichen Ausgaben" eigen­ständig schließen und die Daten absenden.

Wie trage ich in der App meine Ausgaben ein?

Ihre Ausgaben tragen Sie im Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" mittels der Such­funktion am oberen Bildschirm­rand ein, um dann den passenden Vorschlag auszu­wählen. Sollten Sie eventuell zu viele Such­vorschläge erhalten, können Sie die Vorschläge filtern.

Sollten Sie einmal keine passende Ausgabe­kategorie finden, wird Ihnen in der Suche als letzter Treffer "Sonstiges [Such­begriff ohne genaue Auswahl speichern]" angezeigt. Bitte tragen Sie keine Sammel­positionen wie "Supermarkt­einkauf", "Online-Bestellung" oder "Kredit­karten­abrechnung" ein, sondern vermerken Sie die Ausgaben entsprechend der möglichen Kategorien.

Weitere Informationen finden Sie auch unter "Welche Ausgabe­kategorien kann ich in der App auswählen?".

Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben", finden Sie in der Anleitung.

Wie genau muss ich Ausgaben doku­mentieren?

Bitte geben Sie alle Ihre Ausgaben ein, auch kleinere Ausgaben wie ein Kaffee beim Bäcker. Bitte tragen Sie keine Sammel­positionen wie "Supermarkteinkauf", "Online-Bestellung" oder "Kredit­karten­abrechnung" ein, sondern vermerken Sie die Ausgaben entsprechend der möglichen Kategorien. Mit der Übersicht aller Konsum­ausgaben können Sie sich einen Überblick verschaffen.

Nur wenn Sie alle Ausgaben doku­mentieren, erhalten Sie für sich selbst einen genauen Über­blick, wie viel Sie tatsächlich für welche Bereiche ausgeben. Zudem helfen Sie dabei, eine zuverlässige Daten­grund­lage zu schaffen, unter anderem um die Struktur des Waren­korbs, der für die Berechnung der Inflations­rate genutzt wird, zu aktuali­sieren.

Welche Ausgabe­kategorien kann ich in der App auswählen?

Alle Ausgaben lassen sich gemäß einer Systematik den folgenden überge­ordneten Bereichen zuordnen:

  1. Nahrungs­mittel und alkohol­freie Getränke
  2. Alko­holische Getränke, Tabak­waren und Drogen
  3. Bekleidung und Schuhe
  4. Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brenn­stoffe
  5. Einrichtungs­gegenstände (Möbel), Hausrat sowie deren regel­mäßige Instand­haltung
  6. Gesundheit
  7. Verkehr
  8. Information und Kommunikation
  9. Freizeit, Sport und Kultur
  10. Bildungs­dienstleistungen
  11. Gastronomie- und Beherbergungs­dienstleistungen
  12. Versicherungs- und Finanz­dienstleistungen
  13. Andere Waren und Dienst­leistungen
  14. Ausgaben privater Haushalte (ohne Individual­konsum)

Die genauen Kategorien je Bereich finden Sie in der Übersicht der Konsum­ausgaben.

Wieder­kehrende Ausgaben im Zusammen­hang mit Ihrer Wohnung beziehungs­weise Ihrem Haus wie Miete, Strom oder Grund­steuer tragen Sie bitte im Befragungs­teil "Wohnen" (Papier: "Haushalts­fragebogen") ein. Ausgaben für Sozial­versicherungs­beiträge wie die Kranken­versicherung und steuerliche Abzüge wie Einkommen­steuer tragen Sie bitte im Befragungs­teil "Einnahmen" (Papier: "Personen­fragebogen") ein. Ausgaben für die Bildung von Geld­vermögen wie der Kauf von Aktien oder Krypto­währung sowie Einzahlungen zum Beispiel auf Bauspar­verträge tragen Sie bitte im Befragungs­teil "Vermögenswerte" (Papier: "Haushalts­fragebogen") ein.

In meinem Haushalt möchte eine Person die Täglichen Ausgaben nicht (mehr) eintragen. Was kann ich tun?

In Ihrer Dokumentations­zeit ist es wichtig, dass die gesamten Ausgaben Ihres Haushalts voll­ständig erfasst werden. Möchte eine Person Ausgaben nicht (mehr) selbst eintragen, kann dies eine andere Person im Haushalt über­nehmen und auch Zahlungen von anderen in ihren "Täglichen Ausgaben" eintragen. In der App besteht die Möglichkeit, eine Vertretung zum Beispiel für den Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" zu bestimmen.

Warum kann ich den Sammel­punkt nicht verlassen und mit den Täglichen Ausgaben beginnen?

Nach dem letzten Frage­bogen haben wir einen "Sammel­punkt" für Sie eingerichtet, damit alle Personen im Haushalt gleichzeitig in die "Täglichen Ausgaben" starten. In dem "Sammel­punkt" sehen Sie den Fort­schritt der anderen Personen Ihres Haushalts. Sobald alle Personen im "Sammelpunkt" angekommen sind, geht es dann für alle gemeinsam weiter.

Zudem haben wir vor den "Täglichen Ausgaben" einen "Warte­raum" eingerichtet. Den Warte­raum können Sie am 1. Tag Ihres Monats verlassen. Sollte Ihr Monat bereits begonnen haben, kann es bis zu 60 Minuten dauern, bis Sie automatisch weiter­kommen.

Warum kann ich die Täglichen Ausgaben nicht abschließen?

Das könnte daran liegen, dass Ihre ein­monatige Dokumentations­zeit noch nicht abgeschlossen ist. Nach Ablauf des einen Monats haben Sie die Möglichkeit, die "Täglichen Ausgaben" zu schließen. Dafür klicken Sie auf "Tägliche Ausgaben voll­ständig beenden". Diese Option wird Ihnen nach Ablauf des einen Monats gezeigt. Nach Beenden der "Täglichen Ausgaben" kommen Sie dorthin nicht wieder zurück und können keine weiteren Ausgaben eintragen.

Sollten Sie weiterhin Schwierig­keiten haben, helfen Ihnen die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landes­amtes gerne weiter. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

Was trage ich ein, wenn eine regel­mäßige Ausgabe wie die Kfz-Steuer nicht in meine ein­monatige Dokumentations­zeit fällt?

Ausgaben sind grund­sätzlich dann einzutragen, wann sie auch bezahlt werden. Fällt zum Beispiel Ihre jährliche Kfz-Steuer nicht in Ihre Dokumentations­zeit, ist die Kfz-Steuer auch nicht einzu­tragen. Jährliche Ausgaben sollen nicht auf die Monate umlegt werden, das heißt auch nicht gezwölftelt werden.

Was trage ich ein, wenn ich etwas gemein­sam mit anderen Personen in meinem Haushalt gekauft habe?

Verständigen Sie sich bitte darauf, wer diese Ausgabe bei sich in den "Täglichen Ausgaben" einträgt, so dass keine Ausgaben vergessen werden, aber es auch zu keinen doppelten Eintra­gungen kommt.

Wo trage ich in der App Ausgaben für die Kranken-, Pflege-, Arbeits­losen- und Renten­versicherung (Sozial­versicherungs­beiträge) ein?

Diese Ausgaben können Sie vor Beginn des einen Monats im Frage­bogen "Einnahmen" eintragen und bei Bedarf nach Beendigung der "Täglichen Ausgaben" in "Einnahmen aktualisieren" korrigieren.

Ich erhalte Arbeits­losengeld I oder Bürger­geld. Muss ich die Ausgaben für die Kranken­versicherung oder andere Sozial­versicherungs­beiträge eintragen?

Wenn Sie nur Einkommen aus ALG I oder Bürger­geld erhalten, tragen Sie bitte keine Pflicht­beiträge für die Sozial­versicherungen ein (die Agentur für Arbeit trägt die Beiträge in voller Höhe). Sofern Sie neben dem Arbeits­losengeld/Bürger­geld noch andere Einkommen (zum Beispiel aus nicht selbst­ständiger Arbeit, Renten) haben und sich daraus Pflicht­beiträge ergeben, tragen Sie diese bitte in der App im Befragungs­teil "Einnahmen" oder "Einnahmen aktualisieren" ein (Papier: Personen­fragebogen).

Was trage ich ein, wenn ich im Urlaub oder Ausland bin?

Geben Sie im Urlaub ebenfalls alle Ausgaben an, die bei Ihnen anfallen. Sollten Sie im Ausland sein, notieren Sie bitte zusätz­lich das Land, in dem Sie die Ausgabe getätigt haben. Werden Produkte oder Dienst­leistungen im Ausland in Euro bezahlt, tragen Sie den Betrag in Euro ein. Werden Einkäufe in Fremd­währung getätigt, rechnen Sie diese bitte in Euro um.

Was trage ich ein, wenn ich etwas online gekauft habe?

Tragen Sie Einkäufe im Internet wie Einkäufe vor Ort ein. Bitte dokumentieren Sie auch die online gekauften Produkte oder Dienst­leistungen entsprechend der Kategorien und nicht als Sammel­position "Online-Bestellung". Als Kauf­datum gilt das Bestell­datum und nicht das Datum, wenn Sie die Ware erhalten. Internet­käufe und Bestellungen von Waren im Ausland gelten nicht als Auslands­einkäufe – auch dann nicht, wenn der Händler seinen Sitz im Ausland hat.

Was trage ich ein, wenn ich etwas mit einer Kredit­karte gekauft habe?

Tragen Sie Einkäufe, die Sie mit der Kredit­karte bezahlen, wie Einkäufe ein, die Sie zum Beispiel bar oder mit EC-Karte (Girokarte) bezahlen. Bei Kredit­karten­zahlungen tragen Sie die Ausgabe an dem Tag ein, an dem Sie diese auch gekauft haben und nicht das Datum der Kredit­karten­abrechnung. Alle Einkäufe und Dienst­leistungen, die Sie mit einer Kredit­karte bezahlt haben, sind einzeln einzutragen und nicht als Gesamt­ausgabe "Kredit­karten­abrechnung".

Was trage ich ein, wenn ich etwas mit Anzahlung gekauft habe?

Tragen Sie bei einem Anzahlungs­kauf den gesamten Kauf­preis zum Zeit­punkt der Anzahlung ein.

Was trage ich ein, wenn ich etwas mit Gut­scheinen bezahle?

Bitte gehen Sie so vor wie bei "normalen" Einkäufen. Das heißt, wenn Sie etwas ganz oder teilweise mit Gutschein-Geld­karten bezahlen, wählen Sie die entsprechende Ausgabe­kategorie aus und tragen Sie den Betrag ein, den Sie ohne den Gutschein bezahlt hätten, also den tatsäch­lichen Wert des Einkaufs. Denken Sie zudem daran, Gutscheine als Geld­geschenke bei den haushalts­bezogenen Einnahmen im Befragungs­teil "Einnahmen aktualisieren" (Papier: Haushalts­fragebogen) einzutragen.

Ich habe weitere Fragen zu den Täglichen Ausgaben. An wen kann ich mich wenden?

Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben", finden Sie in der Anleitung.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landes­amtes wenden. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

Fragen zur Testerhebung

Wer kann an der Testerhebung 2025 teilnehmen?

An der Testerhebung 2025 können nur Haushalte teilnehmen, deren Haupteinkommensperson selbstständig tätig ist. Das bedeutet, die Person mit dem größten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen ist als Selbstständige oder als Selbstständiger erwerbstätig.

Selbstständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten, einschließlich selbstständiger Handwerker/-innen sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister/-innen.

Zu den Selbstständigen zählen keine Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereichs selbstständig disponieren können (zum Beispiel selbstständige Filialleiter/-innen).

Anmeldungen zur Teilnahme an der Testerhebung 2025 sind voraussichtlich ab Oktober 2024 möglich.

Bitte beachten Sie auch die Informa­tionen unter "Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?" und "Ich habe mich angemeldet, aber wurde nicht ausgewählt. Warum?".

Warum kann ich an der Testerhebung 2025 nur online teilnehmen?

Teilnehmende der Testerhebung können ausschließlich online per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web-App) teilnehmen. Im Gegensatz zu den regulären Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) ist bei der Testerhebung im Jahr 2025 keine Teilnahme mittels Papierfragebogen möglich.

Hierdurch können Kosten reduziert und Ergebnisse schneller bereitgestellt werden, so dass die Erkenntnisse der Testerhebung unmittelbar in die Vorbereitungen der nachfolgenden LWR einfließen können. Zudem kann so bei Bedarf auch während der Testerhebung auf neue Anforderungen kurzfristig reagiert werden – ohne zeitliche Verzögerungen für den Druck von Papierfragebogen.

Welche Fragen werden bei der Testerhebung 2025 gestellt?

Bei der Testerhebung werden die gleichen Fragen wie bei den regulären LWR 2025 gestellt. Beachten Sie hierzu die FAQ "Welche Fragen werden in den LWR gestellt?".

Gibt es für die Testerhebung eine gesetzliche Grundlage?

Ja. Rechtsgrundlage ist § 7 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG).

Warum gibt es 2025 zusätzlich eine Testerhebung?

Bislang werden nach den gesetzlichen Vorgaben keine Haushalte von Selbstständigen in die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) einbezogen. Für eine zukünftige Einbeziehung der Selbstständigen, wird 2025 neben den regulären LWR eine Testerhebung durchgeführt.

Die Testerhebung im Rahmen der LWR 2025 dient als Vorbereitung der Erfüllung der EU-Lieferverpflichtungen für den Household Budget Survey (HBS) gem. EU-Verordnung 2019/1700. In der Testerhebung soll untersucht werden, wie Haushalte mit selbstständiger Haupteinkommensperson möglichst belastungsarm an der LWR teilnehmen können.

Bitte beachten Sie auch "Gibt es für die Testerhebung eine gesetzliche Grundlage?"

Ich habe weitere Fragen zur Testerhebung. An wen kann ich mich wenden?

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landes­amtes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

 

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