Unterstützen Sie uns, indem Ihr Haushalt einen Monat lang seine täglichen Ausgaben dokumentiert. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um aussagekräftige und zuverlässige amtliche Daten über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen.
Als Dankeschön für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme an den LWR 2026 innerhalb der Frist erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 90 Euro. Für die Teilnahme an den LWR in 2024, 2025 und 2027 gibt es als Dankeschön eine Prämie von 70 Euro.
Hier gelangen Sie zur Teilnahmeerklärung (zum Anmeldeportal "IDEV")
Die derzeitigen Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) finden von Januar 2024 bis Dezember 2027 statt. Dabei werden bundesweit jährlich rund 12 000 Haushalte befragt. Sie können sich jederzeit für die Teilnahme an den LWR anmelden: Füllen Sie einfach die Teilnahmeerklärung online aus. Aus allen Anmeldungen ziehen wir dann eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise.
Wenn sich Ihr Haushalt für die LWR teilnahmebereit erklärt, können Sie im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal mitmachen – jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Das bedeutet, Haushalte, die z. B. für die Stichprobe der LWR 2024 ausgewählt wurden, werden in der Regel auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berücksichtigt. Sollte Ihr Haushalt im Folgejahr nicht mehr teilnahmebereit sein, wird Ihr Haushalt möglichst durch einen anderen „ähnlichen“ Haushalt ersetzt. Somit können andere Haushalte in die LWR-Stichprobe "nachrücken". Es besteht damit für jeden Haushalt die Möglichkeit, im Zeitraum 2024 bis 2027 an den LWR teilzunehmen.
Um ein verlässliches Abbild der Gesellschaft zu gewährleisten, werden die LWR als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt. Das bedeutet, vor Beginn der LWR wird für jedes Bundesland festgelegt, z. B. wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Einpersonenhaushalte usw. für die Stichprobe benötigt werden. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, wird Ihr Haushalt daher unter Umständen nicht sofort zur Teilnahme eingeladen. In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit, dass Ihr Haushalt im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 "nachrückt“" z. B. wenn ein anderer „ähnlicher“ Haushalt die Teilnahme in einem Folgejahr nicht fortsetzt.
Im Vergleich zu bisherigen Erhebungen bringt die LWR 2026 Änderungen mit sich, da sie erstmals nach einem EU-weit einheitlichen Vorgehen durchgeführt wird. Das bedeutet, dass alle EU-Länder die Daten nach den gleichen Regeln erfassen, wodurch sich für Deutschland in 2026 Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Änderungen der LWR 2026 im Vergleich zu den Erhebungen 2024, 2025 und 2027 finden Sie auf der Seite „LWR 2026 – Was ändert sich?“