Ziel und Ablauf
Zweck der Statistik der schwerbehinderten Menschen ist es, Grundsatzinformationen für die sozialpolitischen Planungen bereitzustellen sowie Beurteilungsgrundlagen für die Durchführung von Maßnahmen und die Gewährung von Leistungen zugunsten des betroffenen Personenkreises zu liefern. Es handelt sich um eine Vollerhebung, die alle zwei Jahre durchzuführen ist. Erhebungsstichtag ist der 31.12. Die Rechtsgrundlage ist § 131 des SGB IX. Die Versorgungsämter liefern die Daten an die Statistischen Landesämter ausschließlich auf maschinellen Datenträgern, da bei dieser Statistik auf bereits vorhandene Datensätze bzw. Register der Ämter zurückgegriffen werden kann.
Prüfungen und Qualität
Inhaltliche und formale Prüfungen in der Statistik über die schwerbehinderten Menschen finden insbesondere in den Statistischen Ämtern der Länder statt. Da die Landesämter auf Datenbestände bzw. Register der Versorgungsämter zurückgreifen, ist die Qualität auch von den internen Prüfungen der Versorgungsämter abhängig. In den Versorgungsämtern sind vor allem regelmäßige Abgleiche der Datenbestände mit den aktuellen Einwohnerregistern erforderlich. Anhand der Registerabgleiche ist erkennbar, ob die gemeldete schwerbehinderte Person aus dem Bereich des Versorgungsamtes weggezogen oder verstorben ist. Informationen über den schwerbehinderten Menschen erhalten die Versorgungsämter ansonsten in der Regel nur alle fünf Jahre, wenn die Person einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragt. In einigen Fällen führen Versorgungsämter auch jährliche Anschreibungsaktionen durch, um den Bestand zu aktualisieren. Die Statistischen Ämter der Länder kontaktieren die Versorgungsämter regelmäßig vor den Erhebungen, um an die Aktualisierung der Register zu erinnern.