Behinderte Menschen Statistik der schwerbehinderten Menschen

Ziel und Ablauf

Zweck der Statistik der schwer­behinderten Menschen ist es, Grund­satz­informationen für die sozial­politischen Planungen bereit­zustellen sowie Beurteilungs­grundlagen für die Durch­führung von Maß­nahmen und die Gewährung von Leistungen zugunsten des betroffenen Personen­kreises zu liefern. Es handelt sich um eine Voll­erhebung, die alle zwei Jahre durch­zuführen ist. Erhebungs­stichtag ist der 31.12. Die Rechts­grundlage ist § 131 des SGB IX. Die Versorgungs­ämter liefern die Daten an die Statistischen Landes­ämter aus­schließlich auf maschinellen Daten­trägern, da bei dieser Statistik auf bereits vorhandene Daten­sätze bzw. Register der Ämter zurück­gegriffen werden kann.

Prüfungen und Qualität

Inhaltliche und formale Prüfungen in der Statistik über die schwer­behinderten Menschen finden insbesondere in den Statistischen Ämtern der Länder statt. Da die Landes­ämter auf Daten­bestände bzw. Register der Versorgungs­ämter zurückgreifen, ist die Qualität auch von den internen Prüfungen der Versorgungs­ämter abhängig. In den Versorgungs­ämtern sind vor allem regel­mäßige Abgleiche der Daten­bestände mit den aktuellen Einwohner­registern erforder­lich. Anhand der Register­abgleiche ist erkennbar, ob die gemeldete schwer­behinderte Person aus dem Bereich des Versorgungs­amtes weg­gezogen oder verstorben ist. Informationen über den schwer­behinderten Menschen erhalten die Versorgungs­ämter ansonsten in der Regel nur alle fünf Jahre, wenn die Person einen neuen Schwer­behinderten­ausweis beantragt. In einigen Fällen führen Versorgungs­ämter auch jährliche Anschreibungs­aktionen durch, um den Bestand zu aktualisieren. Die Statistischen Ämter der Länder kontaktieren die Versorgungs­ämter regel­mäßig vor den Erhebungen, um an die Aktualisierung der Register zu erinnern.