Mit der Gesundheitsausgabenrechnung sowie der Gesundheitspersonalrechnung stehen zwei inhaltlich miteinander verzahnte gesundheitsbezogene Rechensysteme bereit, die eine tiefgehende Analyse des Gesundheitswesens aus unterschiedlichen Blickwinkeln ermöglichen. Methodischer Ausgangspunkt der zwei Rechenwerke ist die Definition des Gesundheitswesens nach dem "System of Health Accounts 2011" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Zum Gesundheitswesen zählen nach dieser Abgrenzung sämtliche Institutionen und Personen, die zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen, sie erhalten, fördern und wiederherstellen.
Die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung bilden den Kernbereich des Gesundheitswesens. Tätigkeiten aus den Bereichen Soziales und Umwelt fließen in die Rechensysteme ein, wenn sie primär auf die Bewältigung oder Linderung von Gesundheitsproblemen abzielen. Außen vor bleiben z. B. Altenwohnheime, Fitnesseinrichtungen oder Reformhäuser. Bei beiden Rechensystemen handelt es sich um reine Sekundärstatistiken. Dies bedeutet, dass die im Gesundheitswesen bereits verfügbaren Datenquellen zu jeweils einem Gesamtsystem zusammengeführt werden. Dies beinhaltet keine eigenständigen Erhebungen im Sinne von Primärstatistiken.
Gesundheitsausgabenrechnung
Die Gesundheitsausgabenrechnung ermöglicht tiefgehende Analysen des Gesundheitswesens aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung folgen dem Konzept des "System of Health Accounts 2011", welches von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit von Gesundheitsausgaben empfohlen wird. Gemäß den dort enthaltenen Definitionen umfassen die Gesundheitsausgaben sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege, die Kosten der Verwaltung sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung bilden den Kernbereich des Gesundheitswesens. Tätigkeiten aus dem Bereich Soziales fließen in das Rechensystem ein, wenn sie primär auf die Bewältigung oder Linderung von Gesundheitsproblemen abzielen. Außen vor bleiben z. B. Altenwohnheime, Fitnesseinrichtungen oder Reformhäuser. Bei dem Rechensystem handelt es sich um eine reine Sekundärstatistik. Dies bedeutet, dass die im Gesundheitswesen bereits verfügbaren Datenquellen zu einem Gesamtsystem zusammengeführt werden. Dies beinhaltet keine eigenständigen Erhebungen im Sinne von Primärstatistiken.
Die Gesundheitsausgabenrechnung beschäftigt sich mit der Ermittlung der Ausgaben im Gesundheitswesen nach Leistungsarten, Einrichtungen sowie Ausgabenträgern. Neben den gesamten Gesundheitsausgaben weist sie nachrichtlich einen erweiterten Leistungsbereich aus. Dieser umfasst Ausgaben für Forschung, Ausbildung, Leistungen zum Ausgleich krankheitsbedingter Folgen und Einkommensleistungen. Daten zu den Gesundheitsausgaben liegen auf nationaler Ebene in vergleichbarer Form ab dem Berichtsjahr 1992 vor. Auf internationaler Ebene koordiniert die OECD die Vergleichbarkeit der Ergebnisse.
Die Erfassung der Kosten und der Finanzierung der Gesundheitsversorgung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 2015/359 der Europäischen Kommission vom 04. März 2015 festgelegt.
Gesundheitspersonalrechnung
Die Gesundheitspersonalrechnung liefert detaillierte Angaben über die Anzahl und die Struktur der Beschäftigten im Gesundheitswesen zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Sie weist das Gesundheitspersonal nach Einrichtung, Beruf, Art der Beschäftigung, Geschlecht und Alter aus. Neben den Beschäftigten erfasst sie auch die sogenannten Vollzeitäquivalente. Zeitlich vergleichbare Daten zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen liegen seit dem Berichtsjahr 2000 nach den Dimensionen "Einrichtung und Geschlecht" vor. Tief gegliederte Daten nach den Merkmalen "Beruf", "Alter" und "Beschäftigungsart" stehen ab dem Berichtsjahr 2012 zur Verfügung.
Die Gesundheitspersonalrechnung ist eine Sekundärstatistik. Dies bedeutet, dass die im Gesundheitswesen bereits verfügbaren Datenquellen zu einem Gesamtsystem zusammengeführt werden. Methodischer Ausgangspunkt der Gesundheitspersonalrechnung ist die Definition des Gesundheitswesens nach dem "System of Health Accounts 2011" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwickung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT). Zum Gesundheitswesen zählen nach dieser Abgrenzung sämtliche Institutionen und Personen, die zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen, sie erhalten, fördern und wiederherstellen. Weil die Vorgaben des Systems of Health Accounts 2011 nicht durchgängig bei der Berechnung des Gesundheitspersonals nach Einrichtungen umgesetzt werden können, sind länderübergreifende Vergleiche je nach Art der Einrichtung uneingeschränkt oder mit gewissen Einschränkungen möglich.
Die Erfassung der Humanressourcen im Bereich der Gesundheitsversorgung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festgelegt.