Gesundheitsausgaben Gesundheits­ausgaben- und -personal­rechnung

Mit der Gesundheits­ausgaben­rechnung sowie der Gesundheits­personal­rechnung stehen zwei inhaltlich miteinander verzahnte gesundheits­bezogene Rechen­systeme bereit, die eine tief­gehende Analyse des Gesundheits­wesens aus unter­schiedlichen Blick­winkeln ermöglichen. Methodischer Ausgangs­punkt der zwei Rechen­werke ist die Definition des Gesundheits­wesens nach dem "System of Health Accounts 2011" der Organisation für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung (OECD). Zum Gesundheits­wesen zählen nach dieser Abgrenzung sämtliche Institutionen und Personen, die zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen, sie erhalten, fördern und wieder­herstellen.

Die ambulante und stationäre Gesundheits­versorgung bilden den Kern­bereich des Gesundheits­wesens. Tätigkeiten aus den Bereichen Soziales und Umwelt fließen in die Rechen­systeme ein, wenn sie primär auf die Bewältigung oder Linderung von Gesundheits­problemen abzielen. Außen vor bleiben z. B. Alten­wohnheime, Fitness­einrichtungen oder Reform­häuser. Bei beiden Rechen­systemen handelt es sich um reine Sekundär­statistiken. Dies bedeutet, dass die im Gesundheits­wesen bereits verfügbaren Daten­quellen zu jeweils einem Gesamt­system zusammen­geführt werden. Dies beinhaltet keine eigen­ständigen Erhebungen im Sinne von Primär­statistiken.

Gesundheits­ausgaben­rechnung

Die Gesundheitsausgabenrechnung ermöglicht tiefgehende Analysen des Gesundheitswesens aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung folgen dem Konzept des "System of Health Accounts 2011", welches von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit von Gesundheitsausgaben empfohlen wird. Gemäß den dort enthaltenen Definitionen umfassen die Gesundheitsausgaben sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege, die Kosten der Verwaltung sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung bilden den Kernbereich des Gesundheitswesens. Tätigkeiten aus dem Bereich Soziales fließen in das Rechensystem ein, wenn sie primär auf die Bewältigung oder Linderung von Gesundheitsproblemen abzielen. Außen vor bleiben z. B. Altenwohnheime, Fitnesseinrichtungen oder Reformhäuser. Bei dem Rechensystem handelt es sich um eine reine Sekundärstatistik. Dies bedeutet, dass die im Gesundheitswesen bereits verfügbaren Datenquellen zu einem Gesamtsystem zusammengeführt werden. Dies beinhaltet keine eigenständigen Erhebungen im Sinne von Primärstatistiken.

Die Gesundheits­ausgaben­rechnung beschäftigt sich mit der Ermittlung der Ausgaben im Gesundheits­wesen nach Leistung­sarten, Einrichtungen sowie Ausgaben­trägern. Neben den gesamten Gesundheits­ausgaben weist sie nachrichtlich einen erweiterten Leistungs­bereich aus. Dieser umfasst Ausgaben für Forschung, Ausbildung, Leistungen zum Ausgleich krankheits­bedingter Folgen und Einkommens­leistungen. Daten zu den Gesundheits­ausgaben liegen auf nationaler Ebene in vergleich­barer Form ab dem Berichts­jahr 1992 vor. Auf internationaler Ebene koordiniert die OECD die Vergleich­barkeit der Ergebnisse.

Die Erfassung der Kosten und der Finanzierung der Gesundheitsversorgung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 2015/359 der Europäischen Kommission vom 04. März 2015 festgelegt.

Gesundheits­personal­rechnung

Die Gesundheits­personal­rechnung liefert detaillierte Angaben über die Anzahl und die Struktur der Beschäftigten im Gesundheits­wesen zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Berichts­jahres. Sie weist das Gesundheits­personal nach Einrichtung, Beruf, Art der Beschäftigung, Geschlecht und Alter aus. Neben den Beschäftigten erfasst sie auch die sogenannten Vollzeit­äquivalente. Zeitlich vergleichbare Daten zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen liegen seit dem Berichtsjahr 2000 nach den Dimensionen "Einrichtung und Geschlecht" vor. Tief gegliederte Daten nach den Merkmalen "Beruf", "Alter" und "Beschäftigungsart" stehen ab dem Berichtsjahr 2012 zur Verfügung.

Die Gesundheitspersonalrechnung ist eine Sekundärstatistik. Dies bedeutet, dass die im Gesundheitswesen bereits verfügbaren Datenquellen zu einem Gesamtsystem zusammengeführt werden. Methodischer Ausgangspunkt der Gesundheitspersonalrechnung ist die Definition des Gesundheitswesens nach dem "System of Health Accounts 2011" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwickung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT). Zum Gesundheitswesen zählen nach dieser Abgrenzung sämtliche Institutionen und Personen, die zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen, sie erhalten, fördern und wiederherstellen. Weil die Vorgaben des Systems of Health Accounts 2011 nicht durchgängig bei der Berechnung des Gesundheitspersonals nach Einrichtungen umgesetzt werden können, sind länderübergreifende Vergleiche je nach Art der Einrichtung uneingeschränkt oder mit gewissen Einschränkungen möglich.

Die Erfassung der Human­ressourcen im Bereich der Gesundheits­versorgung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 zu Gemeinschafts­statistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheits­schutz am Arbeits­platz festgelegt.