Die Gesundheitspersonalrechnung erfasst die Beschäftigten im Gesundheitswesen zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres in Beschäftigungsverhältnissen nach Alter, Geschlecht, Berufen, Einrichtungen und Art der Beschäftigung sowie Vollzeitäquivalente nach Alter, Geschlecht, Berufen und Einrichtungen (jeweils in 1.000). Zu den Beschäftigten rechnen im Einzelnen Selbständige, mithelfende Familienangehörige, Beamtinnen/Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Personen im Bundesfreiwilligendienst, Zivildienst oder freiwilligen sozialen Jahr sowie Praktikantinnen/Praktikanten. Den Beschäftigten werden auch zugeordnet: Erkrankte, Personen, die Übungen bei der Bundeswehr ableisten und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden, Streikende und von Aussperrung betroffene Personen, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist. Nicht zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen gezählt werden Personen in einem Ausbildungsverhältnis, ehrenamtlich Tätige sowie Beschäftigte, die als Beauftragte aus anderen Wirtschaftsbereichen (zum Beispiel Reinigungskräfte) in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind.
Einbezogen in die Erhebung wird das Personal aller Behörden im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Dazu zählen Bundesbehörden, die obersten Landesbehörden bzw. -ministerien, befasste Landesstellen und Bezirksregierungen sowie alle örtlichen Gesundheitsämter und -behörden. Die Ergebnisse der Erhebungen zum Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind Teil des "Regionalen Gesundheitspersonalmonitorings. Darüber hinaus nutzt die Gesundheitspersonalrechnung des Bundes die erhobenen Daten, um das Gesundheitspersonal innerhalb der Einrichtung "Gesundheitsschutz" nach ausgeübtem Beruf und Beschäftigungsart auszuweisen.
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