Gesundheit Beratungsregelung

Nach der Beratungs­regelung bleibt ein Schwanger­schafts­abbruch straflos, wenn die Schwanger­schaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abge­brochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und sie dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungs­stelle eine mindestens drei Tage zurück­liegende Schwanger­schafts­konflikt­beratung nach § 219 StGB nach­gewiesen hat.