Die Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ermitteln die Fallzahl in ihren Grunddaten anhand des Patientenzu- und -abgangs. Zu unterscheiden ist zwischen einrichtungs- und fachabteilungsbezogener Fallzahl. Letztgenannte berücksichtigt (nur in Krankenhäusern) die internen Verlegungen. Die Ermittlung der Fallzahl beinhaltet auch die Sterbefälle, seit 2002 ebenso die Stundenfälle innerhalb eines Tages. Vergleiche mit früheren Jahren sind auf der Basis neu berechneter Fallzahlen möglich.