Unter Gesundheitsausgaben fallen Ausgaben für den Endverbrauch von Gesundheitsgütern und -dienstleistungen sowie Investitionen im Gesundheitssektor (ohne Vorleistungen wie Produktion von Arzneimitteln und Absatz an Apotheken). Auch Aufwendungen für Pflege, betriebliche Gesundheitssicherung und gesundheitliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung ins Berufsleben gelten als Gesundheitsausgaben.
Unberücksichtigt bleiben Ausgaben, die im weiteren Sinne mit dem Gesundheitszustand einhergehen können (z. B. die Unterbringung in Altenwohnheimen) bei denen die Bekämpfung von Gesundheitsproblemen aber nicht das hauptsächliche Ziel darstellt. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten für Fitness oder Wellness.