Gesundheit Haupt- und Nebendiagnose

Als Haupt­diagnose wird gemäß den Deutschen Kodier­richtlinien die Diagnose angegeben, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die haupt­sächlich für die Veran­lassung des stationären Kranken­haus­aufenthalts der Patientin/des Patienten verantwortlich ist.

Als relevante Neben­diagnose (Komorbidität und Komplikation) gelten Krankheiten oder Beschwerden, die entweder gleichzeitig mit der Haupt­diagnose bestehen oder sich während des Kranken­haus­aufenthalts entwickeln.