Unter hauptamtliche Ärzte fallen alle in der Einrichtung fest angestellten Ärzte/Ärztinnen. Gast-, Konsiliar- und hospitierende Ärzte/Ärztinnen sind nicht enthalten.
Unterschieden werden:
- Leitende Ärzte/Ärztinnen: Hierunter fallen alle hauptamtlich tätigen Ärzte mit einem Chefarztvertrag sowie Ärzte als Inhaber konzessionierter Privatkliniken.
- Oberärzte/-ärztinnen
- Assistenzärzte/-ärztinnen
Nachrichtlich werden die Zahnärzte/-ärztinnen ausgewiesen. Sie sind nicht in der Summe der hauptamtlichen Ärzte/Ärztinnen enthalten.