Gesundheit Hauptamtliche Ärzte

Unter haupt­amtliche Ärzte fallen alle in der Einrichtung fest ange­stellten Ärzte/Ärztinnen. Gast-, Konsiliar- und hospitierende Ärzte/Ärztinnen sind nicht enthalten.

Unter­schieden werden:

  • Leitende Ärzte/Ärztinnen: Hierunter fallen alle haupt­amtlich tätigen Ärzte mit einem Chefarzt­vertrag sowie Ärzte als Inhaber konzessionierter Privat­kliniken.
  • Oberärzte/-ärztinnen
  • Assistenzärzte/-ärztinnen

Nachrichtlich werden die Zahnärzte/-ärztinnen ausge­wiesen. Sie sind nicht in der Summe der haupt­amtlichen Ärzte/Ärztinnen enthalten.