Die Kosten der Krankenhäuser werden seit 2002 wieder nach dem Bruttoprinzip ermittelt (wie schon in den Jahren 1991 bis 1995). Dabei werden zunächst die gesamten Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres für Personal und Sachmittel auf Basis der Krankenhaus-Buchführungsverordnung erfasst und später bereinigt um die nichtstationären Kosten, z. B. für Ambulanzen sowie Forschung und Lehre.