Gesundheit Nicht­ärztliches Personal

Die Zuordnung der einzelnen Berufs­bezeichnungen zu den Funktions­bereichen entspricht weitgehend der Gliederung der Kranken­haus-Buch­führungs­verordnung (KHBV). Schülerinnen und Schüler sowie Auszu­bildende werden beim nicht­ärztlichen Personal nachrichtlich angegeben. Personal mit Pflege­beruf und abgeschlossener Weiter­bildung sowie das Hygiene­fachpersonal wird noch einmal − unabhängig vom Einsatz­bereich − nach­gewiesen.