Die Zuordnung der einzelnen Berufsbezeichnungen zu den Funktionsbereichen entspricht weitgehend der Gliederung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV). Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende werden beim nichtärztlichen Personal nachrichtlich angegeben. Personal mit Pflegeberuf und abgeschlossener Weiterbildung sowie das Hygienefachpersonal wird noch einmal − unabhängig vom Einsatzbereich − nachgewiesen.