Krankenhäuser Fallpauschalen­bezogene Kranken­haus­statistik (DRG-Statistik)

Seit 2005 ergänzt die fallpauschalen­bezogene Kranken­haus­statistik (DRG-Statistik) die Diagnose­statistik der Kranken­haus­patientinnen und -patienten. Das auf Fall­pauschalen basierende DRG Vergütungs­system wurde bei der Novellierung der Kranken­haus­finanzierung im Jahr 2000 eingeführt (DRG steht für "Diagnosis Related Groups"). Die Statistik umfasst alle Kranken­häuser, die ihre Leistungen nach dem DRG-Vergütungs­system abrechnen und dem Anwendungs­bereich des § 1 Kranken­haus­entgelt­gesetz (KHEntgG) unter­liegen (ohne psychiatrische Einrichtungen).

Jährliche Voll­erhebung

Die DRG Statistik ist, wie auch die Diagnose­statistik, eine jährliche Voll­erhebung. Diese Daten erheben nicht die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, sondern das Institut für das Entgelt­system im Kranken­haus (InEK). Die Daten für die DRG-Statistik werden den Daten­sätzen entnommen, die die Kranken­häuser zu Abrechnungs­zwecken an das InEK schicken. Das InEK stellt diese Daten­sätze wiederum dem Statistischen Bundes­amt zur Verfügung (Sekundär­statistik).

Leistungen der berichts­pflichtigen Kranken­häuser werden erfasst

Gegenstand der Erhebung sind die von den berichts­pflichtigen Kranken­häusern erbrachten Leistungen. Die vom Statistischen Bundes­amt ausgewerteten Daten beziehen ebenfalls alle im Laufe des Berichts­jahres entlassenen vollstationären Patientinnen und Patienten ein. Diese umfassen auch die im Kranken­haus verstorbenen Patientinnen und Patienten, nicht jedoch vor-, nach-, teilstationär oder ambulant behandelte Patientinnen und Patienten. Erfasst wird die kontinuierliche voll­stationäre Behandlung im Kranken­haus (Behandlungs­kette), unabhängig von der Zahl der dabei durch­laufenen Fach­abteilungen.

Im Vorder­grund stehen insbesondere Angaben zu Operationen und Behandlungs­maßnahmen, Art und Höhe der abgerechneten Entgelte sowie Haupt- und Neben­diagnosen. Die Fall­pauschalen (DRGs) werden nach Haup­tdiagnose­gruppen, den sogenannten „Major Diagnostic Categories“ (MDCs), ausgewiesen. Dies sind Kategorien, die grund­sätzlich auf einem Körper­system oder einer Erkrankung­sätiologie aufbauen, die mit einem speziellen medizinischen Fach­gebiet verbunden sind.