Die Krankenhausstatistik beschreibt die strukturelle Situation der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie die Nutzung dieser Einrichtungen durch die Patientinnen und Patienten. Sie ist in drei Erhebungsteile untergliedert – Grunddaten, Kostennachweis und Diagnosedaten.
Innerhalb der Grunddaten werden die sachliche und personelle Ausstattung, wie Betten, medizinische Großgeräte, ärztliches und nichtärztliches Personal der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie ihrer organisatorischen Einheiten (Fachabteilungen) statistisch abgebildet. Die Krankenhäuser erbringen darüber hinaus einen Nachweis ihrer Sach- und Personalkosten. Zu den patientenbezogenen Merkmalen, den Diagnosedaten, gehören unter anderem Hauptdiagnose, Alter, Geschlecht, Behandlungsort, Wohnort und die Fachabteilung, in der die Patientin oder der Patient am längsten gelegen hat. Die Diagnosedaten, die Auskunft über die Morbiditätsentwicklung geben, werden bei allen Krankenhäusern seit 1993 und seit 2003 auch von den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten erhoben.
Die Ergebnisse der Krankenhausstatistik bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Finanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Darüber hinaus stellen sie einen wichtigen Bestandteil der nationalen und internationalen Gesundheitsberichterstattung dar.
Wie werden die Daten der Krankenhausstatistik ermittelt?
Als dezentrale Statistik konzipiert, wird die Krankenhausstatistik seit 1991 auf einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage, der Krankenhausstatistik-Verordnung, von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Es handelt sich um eine jährliche Vollerhebung mit Auskunftspflicht, in die alle Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland einbezogen werden
Die Meldungen zur Statistik sind mit Hilfe der von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren auf elektronischem Weg zu übermitteln. Für alle Teile der Krankenhausstatistik (Grund-, Kosten- und Diagnosedaten) ist mit dem Online-Meldeverfahren eStatistik.core eine automatisierte Datengewinnung und Datenübermittlung an die statistischen Ämter möglich. Für die Grund- und Kostendaten besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Meldung über elektronische Online-Formulare mittels IDEV. In den Statistischen Landesämtern wird das Datenmaterial geprüft und um fehlerhafte und unplausible Daten bereinigt. Das Statistische Bundesamt erstellt aus den einzelnen Landesergebnissen das Bundesergebnis.
Nach einer ersten Novellierung der Rechtsgrundlage im Jahr 2001, bei der einzelne Erhebungsmerkmale angepasst und der Berichtskreis für die Diagnosedaten erweitert wurden, stehen ab dem Berichtsjahr 2018 weitere Anpassungen bevor. Das Personal der Einrichtungen wird ab dem Berichtsjahr 2018 auf der Basis von Einzeldatensätzen erhoben. Darüber hinaus werden differenzierte Daten zur Notfallversorgung und zu ambulanten Leistungen der Krankenhäuser erhoben. Ab dem Jahr 2020 werden ausgewählte Daten der Krankenhäuser nach Standorten erfasst..
Wann werden die Ergebnisse der Krankenhausstatistik veröffentlicht?
Die Ergebnisse der Krankenhausstatistik werden etwa 10 bis 12 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht.