30. September 2024 – Das Statistische Bundesamt veröffentlicht auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2023 und des 1. Halbjahres 2024 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2022/1. Halbjahr 2023) 4,24 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 4,70 % und für Sachkosten bei 3,73 %.
Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser sind auf dieser Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes nicht enthalten. Eine Gewichtung der Teilorientierungswerte erfolgte ohne die Kosten des Pflegepersonals in allgemeinen Krankenhäusern. Mit Berücksichtigung von Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals in Krankenhäusern liegt der Orientierungswert für Krankenhäuser bei 4,12 %.
Methodische Hinweise:
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Datengrundlage für die Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten ist die ab Januar 2022 methodisch neu konzipierte monatliche Verdiensterhebung (VE).