Krankheitskosten Krankheits­kosten­rechnung

Was beschreibt die Krankheits­kosten­rechnung?

Bei der Krankheits­kosten­rechnung werden die im Bereich des Gesundheits­wesens verfügbaren Daten­quellen zur Ermittlung der Kosten einer Krankheit, differenziert nach Geschlecht und Alter, zusammen­geführt. Sie liefert Angaben darüber, wie stark die deutsche Volks­wirtschaft durch bestimmte Krankheiten und deren Folgen belastet wird. Eigenständige Erhebungen im Sinne von Primär­statistiken sind mit der Krankheits­kosten­rechnung nicht verbunden.

In der Krankheits­kosten­rechnung wird der unmittelbar mit einer medizinischen Behandlung, Präventions-, Rehabilitations- oder Pflege­maßnahme verbundene Ressourcen­verbrauch im Gesundheits­wesen ermittelt und den jeweiligen Krankheiten zugeordnet. Grundlage für die Abgrenzung der Krankheiten beziehungsweise Diagnosen in der Krankheits­kosten­rechnung ist die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheits­probleme der Welt­gesundheits­organisation in ihrer 10. Revision (ICD 10).

Wie werden die Krankheits­kosten berechnet?

Grundlage der Berechnungen ist eine top-down-gestützte Vorgehens­weise, bei der die aus der Gesundheits­ausgaben­rechnung nach Einrichtungen (zum Beispiel Arzt­praxen, Kranken­häuser, Vorsorge- oder Reha­bilitations­einrichtungen) vorliegenden laufenden Gesundheits­ausgaben in einem mehr­stufigen Verfahren mittels geeigneter Schlüssel einzelnen Krankheits­kapiteln, -gruppen oder -kategorien der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) zugewiesen werden. Zur Ermittlung der Schlüssel werden neben bundes­weiten Erhebungen, die das gesamte oder wesentliche Teile des Leistungs­spektrums einer Einrichtung abdecken, auch regionale Erhebungen in die Schlüssel­berechnungen einge­bunden.

Ein spezielles Problem der Schlüssel betrifft den Umgang mit Multi­morbiditäten. Dabei handelt es sich um die vorwiegend bei älteren Patienten vorzufindenden Mehrfach­erkrankungen. Für jede dieser Erkrankungen müssen die damit verbundenen Kosten quantifiziert und inhaltlich korrekt über die verwendeten Schlüssel zugeschrieben werden. Der exakten Abbildung von Multi­morbiditäten sind in der Krankheits­kosten­rechnung gewisse Grenzen gesetzt, da in den zugrunde liegenden Daten­quellen die für die Schlüssel­berechnungen benötigten Diagnose­angaben in unter­schiedlicher Form vorliegen. Im Einzelnen wurde deshalb bei der Zurechnung von Kosten auf Diagnosen folgende Vorgehens­weise gewählt:

Sofern Angaben zu Haupt­diagnosen vorlagen, erfolgte die Zurechnung der Kosten auf bestimmte Krankheiten auf Basis der Haupt­diagnosen. Erschienen die Diagnosen in den Daten­quellen gleichrangig neben­einander, wurden die vorliegenden Kosten­angaben jeweils mit dem gleichen Gewicht den angegebenen Diagnosen zugeordnet. Dies trifft z. B. für die Arztpraxen in den Jahren 2002 bis 2008 zu. Für die Berichtsjahre 2015 und 2020 wurden die Kosten mittels eines Regressions­verfahrens geschätzt.

Wann wird die Krankheits­kosten­rechnung veröffentlicht?

Die Krankheits­kosten­rechnung wurde für die Berichts­jahre 2002, 2004, 2006, 2008, 2015 und 2020 veröffentlicht und orientierte sich jeweils an den verfügbaren Ergebnissen der Gesundheits­ausgaben­rechnung. Die Ergebnisse der Krankheits­kosten­rechnung sind über die Internetseite des Statistischen Bundesamts und das Informations­system der Gesundheits­bericht­erstattung des Bundes (GBE) online abrufbar. Zu aktuellen Anlässen werden Ergebnisse der Krankheits­kosten­rechnung in Presse­mitteilungen veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Krankheits­kosten­rechnungen 2002 bis 2008 einerseits und 2015 sowie 2020 andererseits werden aufgrund der sehr hohen Vergleichbarkeit jeweils als Zeitreihe dargestellt.

Wie genau ist die Krankheits­kosten­rechnung?

Die Qualität der Krankheits­kosten­rechnung hängt prinzipiell von den rund 20 verwendeten Basis­statistiken ab. Unschärfen treten insbesondere dann auf, wenn sie in den dieser Rechnung zugrunde liegenden Basis­statistiken bereits vorhanden sind.

Um den durch eine Krankheit verursachten volkswirtschaftlichen Ressourcen­verbrauch möglichst exakt erfassen zu können, sind für jede dieser Krankheiten die Behandlungs­kosten zu quantifizieren und inhaltlich korrekt zuzuschreiben. Voraussetzung dafür ist eine eindeutige, vollständige und einheitliche Diagnosen­kodierung.

Unterschiedliche Abrechnungs- und Vergütungs­modalitäten sowie gesetzliche Vorgaben führen dazu, dass die Diagnose­dichte und -qualität in den verfügbaren Daten­quellen gewissen Streuungen unterliegen. Hinzu kommt, dass Kosten­angaben häufig nur fall- oder personen­bezogen vorliegen, wodurch eine eindeutige Verknüpfung von Leistungs- und Diagnose­daten erschwert wird. Durch die Verwendung spezieller Zuordnungs­algorithmen und Berechnungs­verfahren lassen sich jedoch die in den Ausgangs­daten liegenden Unschärfen weit­gehend ausgleichen, so dass die Ergebnisse der Krankheits­kosten­rechnung die Nutzer­anforderungen nach zeitnahen und aussage­kräftigen Daten erfüllen. Die Genauigkeit der Krankheits­kosten­rechnung wird zudem durch die laufende Einbindung neuer, tiefgegliederter Daten­quellen erhöht.

Krankheits­kosten im Zusammen­hang mit COVID-19 sind nicht explizit in der Krankheits­kostenrechnung 2020 auszuweisen, weil COVID-19 gemäß der Kodierempfehlung der Weltgesundheits­organisation (WHO) eine Nebendiagnose ist. In der Krankheits­kostenrechnung beziehen sich die verwendeten Basis­statistiken jedoch vornehmlich auf Haupt­diagnosen. Daneben liegen die verfügbaren Daten mit wenigen Ausnahmen auf maximal der dritten Gliederungs­ebene der ICD vor, COVID-19 wird jedoch der vierten Gliederungs­ebene zugeordnet.