Was beschreibt die Krankheitskostenrechnung?
Bei der Krankheitskostenrechnung werden die im Bereich des Gesundheitswesens verfügbaren Datenquellen zur Ermittlung der Kosten einer Krankheit, differenziert nach Geschlecht und Alter, zusammengeführt. Sie liefert Angaben darüber, wie stark die deutsche Volkswirtschaft durch bestimmte Krankheiten und deren Folgen belastet wird. Eigenständige Erhebungen im Sinne von Primärstatistiken sind mit der Krankheitskostenrechnung nicht verbunden.
In der Krankheitskostenrechnung wird der unmittelbar mit einer medizinischen Behandlung, Präventions-, Rehabilitations- oder Pflegemaßnahme verbundene Ressourcenverbrauch im Gesundheitswesen ermittelt und den jeweiligen Krankheiten zugeordnet. Grundlage für die Abgrenzung der Krankheiten beziehungsweise Diagnosen in der Krankheitskostenrechnung ist die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der Weltgesundheitsorganisation in ihrer 10. Revision (ICD 10).
Wie werden die Krankheitskosten berechnet?
Grundlage der Berechnungen ist eine top-down-gestützte Vorgehensweise, bei der die aus der Gesundheitsausgabenrechnung nach Einrichtungen (zum Beispiel Arztpraxen, Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) vorliegenden laufenden Gesundheitsausgaben in einem mehrstufigen Verfahren mittels geeigneter Schlüssel einzelnen Krankheitskapiteln, -gruppen oder -kategorien der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) zugewiesen werden. Zur Ermittlung der Schlüssel werden neben bundesweiten Erhebungen, die das gesamte oder wesentliche Teile des Leistungsspektrums einer Einrichtung abdecken, auch regionale Erhebungen in die Schlüsselberechnungen eingebunden.
Ein spezielles Problem der Schlüssel betrifft den Umgang mit Multimorbiditäten. Dabei handelt es sich um die vorwiegend bei älteren Patienten vorzufindenden Mehrfacherkrankungen. Für jede dieser Erkrankungen müssen die damit verbundenen Kosten quantifiziert und inhaltlich korrekt über die verwendeten Schlüssel zugeschrieben werden. Der exakten Abbildung von Multimorbiditäten sind in der Krankheitskostenrechnung gewisse Grenzen gesetzt, da in den zugrunde liegenden Datenquellen die für die Schlüsselberechnungen benötigten Diagnoseangaben in unterschiedlicher Form vorliegen. Im Einzelnen wurde deshalb bei der Zurechnung von Kosten auf Diagnosen folgende Vorgehensweise gewählt:
Sofern Angaben zu Hauptdiagnosen vorlagen, erfolgte die Zurechnung der Kosten auf bestimmte Krankheiten auf Basis der Hauptdiagnosen. Erschienen die Diagnosen in den Datenquellen gleichrangig nebeneinander, wurden die vorliegenden Kostenangaben jeweils mit dem gleichen Gewicht den angegebenen Diagnosen zugeordnet. Dies trifft z. B. für die Arztpraxen in den Jahren 2002 bis 2008 zu. Für die Berichtsjahre 2015 und 2020 wurden die Kosten mittels eines Regressionsverfahrens geschätzt.
Wann wird die Krankheitskostenrechnung veröffentlicht?
Die Krankheitskostenrechnung wurde für die Berichtsjahre 2002, 2004, 2006, 2008, 2015 und 2020 veröffentlicht und orientierte sich jeweils an den verfügbaren Ergebnissen der Gesundheitsausgabenrechnung. Die Ergebnisse der Krankheitskostenrechnung sind über die Internetseite des Statistischen Bundesamts und das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) online abrufbar. Zu aktuellen Anlässen werden Ergebnisse der Krankheitskostenrechnung in Pressemitteilungen veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Krankheitskostenrechnungen 2002 bis 2008 einerseits und 2015 sowie 2020 andererseits werden aufgrund der sehr hohen Vergleichbarkeit jeweils als Zeitreihe dargestellt.
Wie genau ist die Krankheitskostenrechnung?
Die Qualität der Krankheitskostenrechnung hängt prinzipiell von den rund 20 verwendeten Basisstatistiken ab. Unschärfen treten insbesondere dann auf, wenn sie in den dieser Rechnung zugrunde liegenden Basisstatistiken bereits vorhanden sind.
Um den durch eine Krankheit verursachten volkswirtschaftlichen Ressourcenverbrauch möglichst exakt erfassen zu können, sind für jede dieser Krankheiten die Behandlungskosten zu quantifizieren und inhaltlich korrekt zuzuschreiben. Voraussetzung dafür ist eine eindeutige, vollständige und einheitliche Diagnosenkodierung.
Unterschiedliche Abrechnungs- und Vergütungsmodalitäten sowie gesetzliche Vorgaben führen dazu, dass die Diagnosedichte und -qualität in den verfügbaren Datenquellen gewissen Streuungen unterliegen. Hinzu kommt, dass Kostenangaben häufig nur fall- oder personenbezogen vorliegen, wodurch eine eindeutige Verknüpfung von Leistungs- und Diagnosedaten erschwert wird. Durch die Verwendung spezieller Zuordnungsalgorithmen und Berechnungsverfahren lassen sich jedoch die in den Ausgangsdaten liegenden Unschärfen weitgehend ausgleichen, so dass die Ergebnisse der Krankheitskostenrechnung die Nutzeranforderungen nach zeitnahen und aussagekräftigen Daten erfüllen. Die Genauigkeit der Krankheitskostenrechnung wird zudem durch die laufende Einbindung neuer, tiefgegliederter Datenquellen erhöht.
Krankheitskosten im Zusammenhang mit COVID-19 sind nicht explizit in der Krankheitskostenrechnung 2020 auszuweisen, weil COVID-19 gemäß der Kodierempfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Nebendiagnose ist. In der Krankheitskostenrechnung beziehen sich die verwendeten Basisstatistiken jedoch vornehmlich auf Hauptdiagnosen. Daneben liegen die verfügbaren Daten mit wenigen Ausnahmen auf maximal der dritten Gliederungsebene der ICD vor, COVID-19 wird jedoch der vierten Gliederungsebene zugeordnet.