Krankheitskosten Krankheits­kosten­rechnung

Was beschreibt die Krankheits­kosten­rechnung?

Bei der Krankheits­kosten­rechnung werden die im Bereich des Gesundheits­wesens verfügbaren Daten­quellen zur Ermittlung der Kosten einer Krankheit, differenziert nach Geschlecht und Alter, zusammen­geführt. Sie liefert Angaben darüber, wie stark die deutsche Volks­wirtschaft durch bestimmte Krankheiten und deren Folgen belastet wird. Eigenständige Erhebungen im Sinne von Primär­statistiken sind mit der Krankheits­kosten­rechnung nicht verbunden.

In der Krankheits­kosten­rechnung wird der unmittelbar mit einer medizinischen Behandlung, Präventions-, Rehabilitations- oder Pflege­maßnahme verbundene Ressourcen­verbrauch im Gesundheits­wesen ermittelt und den jeweiligen Krankheiten zugeordnet. Grundlage für die Abgrenzung der Krankheiten beziehungsweise Diagnosen in der Krankheits­kosten­rechnung ist die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheits­probleme der Welt­gesundheits­organisation in ihrer 10. Revision (ICD 10).

Wie werden die Krankheits­kosten berechnet?

Grundlage der Berechnungen ist eine top-down-gestützte Vorgehens­weise, bei der die aus der Gesundheits­ausgaben­rechnung nach Einrichtungen (zum Beispiel Arzt­praxen, Kranken­häuser, Vorsorge- oder Reha­bilitations­einrichtungen) vorliegenden laufenden Gesundheits­ausgaben in einem mehr­stufigen Verfahren mittels geeigneter Schlüssel einzelnen Krankheits­kapiteln, -gruppen oder -kategorien der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) zugewiesen werden. Zur Ermittlung der Schlüssel finden in der Regel bundesweite Erhebungen, die das gesamte oder wesentliche Teile des Leistungsspektrums einer Einrichtung abdecken, Verwendung.

Eine besondere Herausforderung bei der Ermittlung von Schlüsseln betrifft den Umgang mit Multi­morbidität. Dabei handelt es sich um die vorwiegend bei älteren Patienten vorzufindenden Mehrfach­erkrankungen. Für jede dieser Erkrankungen müssen die damit verbundenen Kosten quantifiziert und inhaltlich korrekt über die verwendeten Schlüssel zugeschrieben werden. Der exakten Abbildung von Multi­morbidität sind in der Krankheits­kosten­rechnung gewisse Grenzen gesetzt, da in den zugrunde liegenden Daten­quellen die für die Schlüssel­berechnungen benötigten Diagnose­angaben in unter­schiedlicher Form vorliegen. Die Vorgehensweise bei der Zurechnung von Kosten auf Diagnosen ist wie folgt:

Mit wenigen Ausnahmen liegen in den Daten­quellen Angaben zu den Haupt­diagnosen vor. Die Zurechnung der Kosten auf bestimmte Krankheiten erfolgt in diesen Fällen auf Basis der entsprechenden Haupt­diagnosen. In wenigen Ausnahmefällen sind die Diagnosen in den Daten­quellen gleichrangig neben­einander aufgeführt. Hier erfolgt in Abstimmung mit den datenhalten Institutionen entweder eine Gleichgewichtung der angegebenen Diagnosen oder es werden Regressions­verfahren eingesetzt.

Wann wird die Krankheits­kosten­rechnung veröffentlicht?

Ab dem Berichtsjahr 2023 erfolgt eine jährliche Veröffentlichung der Krankheitskostenrechnung. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils im Sommer des übernächsten Jahres.  

Bisher wurde die Krankheitskostenrechnung für die Berichtsjahre 2002, 2004, 2006, 2008, 2015, 2020 und 2023 veröffentlicht und orientierte sich jeweils an den verfügbaren Ergebnissen der Gesundheitsausgabenrechnung. Die Ergebnisse der Krankheitskostenrechnung sind über die Internetseite des Statistischen Bundesamts und das Informations­system der Gesundheits­bericht­erstattung des Bundes (GBE) online abrufbar. Zu aktuellen Anlässen werden Ergebnisse der Krankheits­kosten­rechnung in Presse­mitteilungen veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Krankheitskostenrechnungen 2002 bis 2008 einerseits und 2015 bis 2023 andererseits werden aufgrund der sehr hohen Vergleichbarkeit jeweils als Zeitreihe dargestellt.

Wie genau ist die Krankheits­kosten­rechnung?

Die Qualität der Krankheits­kosten­rechnung hängt prinzipiell von den rund 20 verwendeten Basis­statistiken ab. Unschärfen treten insbesondere dann auf, wenn sie in den dieser Rechnung zugrunde liegenden Basis­statistiken bereits vorhanden sind.

Um den durch eine Krankheit verursachten volkswirtschaftlichen Ressourcen­verbrauch möglichst exakt erfassen zu können, sind für jede dieser Krankheiten die Behandlungs­kosten zu quantifizieren und inhaltlich korrekt zuzuschreiben. Voraussetzung dafür ist eine eindeutige, vollständige und einheitliche Kodierung der Diagnosen­.

Unterschiedliche Abrechnungs- und Vergütungs­modalitäten sowie gesetzliche Vorgaben führen dazu, dass die Diagnose­dichte und -qualität in den verfügbaren Daten­quellen gewissen Streuungen unterliegen. Hinzu kommt, dass Kosten­angaben häufig nur fall- oder personen­bezogen vorliegen, wodurch eine eindeutige Verknüpfung von Leistungs- und Diagnose­daten erschwert wird. Durch die Verwendung spezieller Zuordnungs­algorithmen und Berechnungs­verfahren lassen sich jedoch die in den Ausgangs­daten liegenden Unschärfen weit­gehend ausgleichen, so dass die Ergebnisse der Krankheits­kosten­rechnung die Nutzer­anforderungen nach zeitnahen und aussage­kräftigen Daten erfüllen. Die Genauigkeit der Krankheits­kosten­rechnung wird zudem durch die laufende Einbindung neuer, tiefgegliederter Daten­quellen erhöht.

Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 werden im Kapitel U00-U99 "Schlüsselnummern für besondere Zwecke" ausgewiesen. Methodisch bedingt sind nur solche Kosten enthalten, die in den zugrunde liegenden Basisstatistiken eindeutig COVID-19 zugeordnet werden können. Hierzu zählen beispielsweise Zuschüsse zur Beschaffung von Impfstoffen, pandemiebedingte Erstattungen von Testkosten, Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle, sowie Entlastungsleistungen und Corona-Prämien. Nicht enthalten sind Behandlungskosten, sowie sogenannte Selbsttests, Schutzmasken oder Desinfektionsmittel, die Privathaushalte im Einzelhandel gekauft haben.

Weitere Informationen finden Sie im Qualitätsbericht.