Was beschreibt die Krankheitskostenrechnung?
Bei der Krankheitskostenrechnung werden die im Bereich des Gesundheitswesens verfügbaren Datenquellen zur Ermittlung der Kosten einer Krankheit, differenziert nach Geschlecht und Alter, zusammengeführt. Sie liefert Angaben darüber, wie stark die deutsche Volkswirtschaft durch bestimmte Krankheiten und deren Folgen belastet wird. Eigenständige Erhebungen im Sinne von Primärstatistiken sind mit der Krankheitskostenrechnung nicht verbunden.
In der Krankheitskostenrechnung wird der unmittelbar mit einer medizinischen Behandlung, Präventions-, Rehabilitations- oder Pflegemaßnahme verbundene Ressourcenverbrauch im Gesundheitswesen ermittelt und den jeweiligen Krankheiten zugeordnet. Grundlage für die Abgrenzung der Krankheiten beziehungsweise Diagnosen in der Krankheitskostenrechnung ist die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der Weltgesundheitsorganisation in ihrer 10. Revision (ICD 10).
Wie werden die Krankheitskosten berechnet?
Grundlage der Berechnungen ist eine top-down-gestützte Vorgehensweise, bei der die aus der Gesundheitsausgabenrechnung nach Einrichtungen (zum Beispiel Arztpraxen, Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) vorliegenden laufenden Gesundheitsausgaben in einem mehrstufigen Verfahren mittels geeigneter Schlüssel einzelnen Krankheitskapiteln, -gruppen oder -kategorien der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) zugewiesen werden. Zur Ermittlung der Schlüssel finden in der Regel bundesweite Erhebungen, die das gesamte oder wesentliche Teile des Leistungsspektrums einer Einrichtung abdecken, Verwendung.
Eine besondere Herausforderung bei der Ermittlung von Schlüsseln betrifft den Umgang mit Multimorbidität. Dabei handelt es sich um die vorwiegend bei älteren Patienten vorzufindenden Mehrfacherkrankungen. Für jede dieser Erkrankungen müssen die damit verbundenen Kosten quantifiziert und inhaltlich korrekt über die verwendeten Schlüssel zugeschrieben werden. Der exakten Abbildung von Multimorbidität sind in der Krankheitskostenrechnung gewisse Grenzen gesetzt, da in den zugrunde liegenden Datenquellen die für die Schlüsselberechnungen benötigten Diagnoseangaben in unterschiedlicher Form vorliegen. Die Vorgehensweise bei der Zurechnung von Kosten auf Diagnosen ist wie folgt:
Mit wenigen Ausnahmen liegen in den Datenquellen Angaben zu den Hauptdiagnosen vor. Die Zurechnung der Kosten auf bestimmte Krankheiten erfolgt in diesen Fällen auf Basis der entsprechenden Hauptdiagnosen. In wenigen Ausnahmefällen sind die Diagnosen in den Datenquellen gleichrangig nebeneinander aufgeführt. Hier erfolgt in Abstimmung mit den datenhalten Institutionen entweder eine Gleichgewichtung der angegebenen Diagnosen oder es werden Regressionsverfahren eingesetzt.
Wann wird die Krankheitskostenrechnung veröffentlicht?
Ab dem Berichtsjahr 2023 erfolgt eine jährliche Veröffentlichung der Krankheitskostenrechnung. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils im Sommer des übernächsten Jahres.
Bisher wurde die Krankheitskostenrechnung für die Berichtsjahre 2002, 2004, 2006, 2008, 2015, 2020 und 2023 veröffentlicht und orientierte sich jeweils an den verfügbaren Ergebnissen der Gesundheitsausgabenrechnung. Die Ergebnisse der Krankheitskostenrechnung sind über die Internetseite des Statistischen Bundesamts und das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) online abrufbar. Zu aktuellen Anlässen werden Ergebnisse der Krankheitskostenrechnung in Pressemitteilungen veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Krankheitskostenrechnungen 2002 bis 2008 einerseits und 2015 bis 2023 andererseits werden aufgrund der sehr hohen Vergleichbarkeit jeweils als Zeitreihe dargestellt.
Wie genau ist die Krankheitskostenrechnung?
Die Qualität der Krankheitskostenrechnung hängt prinzipiell von den rund 20 verwendeten Basisstatistiken ab. Unschärfen treten insbesondere dann auf, wenn sie in den dieser Rechnung zugrunde liegenden Basisstatistiken bereits vorhanden sind.
Um den durch eine Krankheit verursachten volkswirtschaftlichen Ressourcenverbrauch möglichst exakt erfassen zu können, sind für jede dieser Krankheiten die Behandlungskosten zu quantifizieren und inhaltlich korrekt zuzuschreiben. Voraussetzung dafür ist eine eindeutige, vollständige und einheitliche Kodierung der Diagnosen.
Unterschiedliche Abrechnungs- und Vergütungsmodalitäten sowie gesetzliche Vorgaben führen dazu, dass die Diagnosedichte und -qualität in den verfügbaren Datenquellen gewissen Streuungen unterliegen. Hinzu kommt, dass Kostenangaben häufig nur fall- oder personenbezogen vorliegen, wodurch eine eindeutige Verknüpfung von Leistungs- und Diagnosedaten erschwert wird. Durch die Verwendung spezieller Zuordnungsalgorithmen und Berechnungsverfahren lassen sich jedoch die in den Ausgangsdaten liegenden Unschärfen weitgehend ausgleichen, so dass die Ergebnisse der Krankheitskostenrechnung die Nutzeranforderungen nach zeitnahen und aussagekräftigen Daten erfüllen. Die Genauigkeit der Krankheitskostenrechnung wird zudem durch die laufende Einbindung neuer, tiefgegliederter Datenquellen erhöht.
Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 werden im Kapitel U00-U99 "Schlüsselnummern für besondere Zwecke" ausgewiesen. Methodisch bedingt sind nur solche Kosten enthalten, die in den zugrunde liegenden Basisstatistiken eindeutig COVID-19 zugeordnet werden können. Hierzu zählen beispielsweise Zuschüsse zur Beschaffung von Impfstoffen, pandemiebedingte Erstattungen von Testkosten, Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle, sowie Entlastungsleistungen und Corona-Prämien. Nicht enthalten sind Behandlungskosten, sowie sogenannte Selbsttests, Schutzmasken oder Desinfektionsmittel, die Privathaushalte im Einzelhandel gekauft haben.
Weitere Informationen finden Sie im Qualitätsbericht.