Schwangerschaftsabbrüche Meldestellen in der Schwangerschafts­abbruchstatistik

Im Fokus der Statistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz stehen die durchgeführten Abbrüche gemäß § 16 Schwangerschaftskonfliktgesetz. Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz werden hierzu Kliniken und Arztpraxen befragt, in denen grundsätzlich Abbrüche vorgenommen werden, den sogenannten Meldestellen.

Seit dem 4. Quartal 2018 wird aufgrund verstärkter Nachfragen aus den genannten Adressangaben der Meldestellen deren Anzahl systematisch ermittelt. Die Zahl der Meldestellen ist in der Rubrik Tabellen, wie zum Beispiel der Tabelle „Meldestellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik in Deutschland im Jahr 2019“, für die einzelnen Bundesländer nachgewiesen. Eine tiefere Regionalisierung der Meldestellen liegt mit dem Statistischen Bericht "Schwangerschaftsabbruchstatistik - Struktur der Meldestellen und Regionalergebnisse" zunächst für das Jahr 2023 vor.

Mit den Adressen der Arztpraxen oder Kliniken sind Auswertungen zur Gesamtzahl der Meldestellen möglich. Allerdings wurden diese in der Vergangenheit, vor dem Jahr 2018, nicht systematisch erstellt.   Nachträgliche Auswertungen sind nicht möglich, da nur die aktuell zur Befragung notwendigen Meldestellen zusammen mit deren Adressen weitergeführt werden dürfen. Es liegen somit kaum historische Angaben zu den Meldestellen vor.

Aus älterem Schriftverkehr ist bekannt, dass es im Jahr 1999 rund 1650 Meldestellen und im Jahr 2003 etwa 2050 Meldestellen in Deutschland gab. Eine regionale Differenzierung liegt für diese Jahre nicht vor.

Es ist zu beachten, dass die Zahl der Meldestellen von Quartal zu Quartal schwankt und auch keine Rückschlüsse auf Arztpraxen oder Kliniken mit Abbrüchen zulässt. Zum einen sind auch Meldestellen mit Fehlmeldungen, also keinen  Abbrüchen im Quartal enthalten, zum anderen melden zentrale ambulante OP-Praxen hier zum Beispiel für mehrere Arztpraxen mit.